In Tschechien leben und steuern und in Deutschland arbeiten?

entstanden aus der ehemaligen Tschechoslowakei, die 1993 aufgelöst wurde.

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ahelbig38
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In Tschechien leben und steuern und in Deutschland arbeiten?

Beitrag: # 25448Beitrag ahelbig38 »

Hallo zusammen,
hier meine wohl doch komlizierte Frage die ich allein nicht mehr beantworten kann. Ich habe seit dem Jahr 2005 in Tschechien gearbeitet, wurde aber immer duch einen deutschen Arbeitgeber bezahlt.Demzufolge wurden Steuern sozialabgaben etc. alles in Deutschland abgeführt. Anfang diesen war ich dann für 6 Monate eine Stelle bei einer in Tschechien registrierten Fa. gehabt, demzufolge wurde alles in Tschechien abgeführt. Jetzt bin ich wieder in Deutschland bei einer Fa. beschäftigt, aber bei einer tochterfa. in Polen. Da sich mittlerweile meine Lebensumstände grundlegend geändert haben.(von Frau getrennt lebend, Wohnsitz in Deutschland abgemeldet, noch keinen Wohnsitz in Tschechien angemeldet, lebe jetzt dort mit einer Freundin zusammen) habe ich ein riesiges Problem. Ich wollte mich in Tschechien anmelden so das ich in Zukunft auch meine Steuern dort bezahlen kann, dort ist ja auch mittlerweile mein Lebensmittelpunkt( ich lebe ja auch dort). Dies ist aber ohne weiteres so nicht möglich. Wer kann mir hier helfen. Ich möchte um jeden Preis in tschechien leben.
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Siggi!
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Beitrag: # 25452Beitrag Siggi! »

Hallo,

wo ist das Problem bei der Anmeldung des Wohnsitzes? Gilt für Dich nicht die EU Freizügigkeit?

Steuern und offizielle Registrierung sind zwei verschiedene Dinge, die muss man auseinanderhalten! Wenn Dein Lebensmittelpunkt defakto in CZ ist, dann kann man die Frage, wo Du Steuern zu zahlen hast, nur beantworten, wenn Du uns sagt, welche Einkommensarten Du hast. Du bist akutell bei einem deutschen Arbeitgeber oder bei einem polnischen Arbeitgeber beschäftigt? Wo befindet sich Dein Arbeitsplatz? In D? Bist Du Grenzpendler? Wo sind überhaupt noch Ankünpfungspunkte des deutschen Fiskus vorhanden?

Gruß
Siggi
Zuletzt geändert von Siggi! am Di Sep 09, 2008 7:20 pm, insgesamt 1-mal geändert.
ahelbig38
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Beitrag: # 25467Beitrag ahelbig38 »

Danke ert mal für die Antwort. Also ich bin jetzt offiziell bei einen deutschen Arbeitgeber beschäftigt, arbeite als GF in Polen. Also im Angestellten Verhältnis. Da ich vorher in Tschechien 3,5 Jahre gearbeitet habe, dort schon ein halbes Jahr meine Sozialversicherung und Steuern bezahlt hatte und vorhabe auch dort in Zukunft zu wohnen, wollte ich mich jetzt dort anmelden, auch meinen ständigen Wohnsitz. Also auch meine Steuern und Sozialabgaben etc. Dies gestaltet sich jetzt aber mit meinen deutschen Arbeitsvertrag so wie es aussieht doch sehr schwierig. Eines noch als Anmerkung, da ich davon ausgegangen bin das die Anmeldung in Tschechien ohne Probleme klappen würde, habe ich mir mein Gehalt Brutto= Netto auszahlen lassen. Ich stehe im Prinzip als Steuersünder da, und habe derzeit keine soziale Absicherung. (Habe natürlich alles dafür beiseite gelegt, falls eine Nachzahlung fällig ist). :(
Ich möchte mich auf keinen Fall noch einmal anmelden, da ich doch schon so lange in tschechien gelebt habe und jetzt keinerlei persönliche Bindung mehr nach Deutschland habe. Also was kann ich da tun ? Wer kann mir eventuell helfen? Bin für jeden ,noch so kleinen Rat dankbar.
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Siggi!
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Beitrag: # 25471Beitrag Siggi! »

Hallo

Habe ich das richtig verstanden: Du bist in Polen tätig bist, d.h. Du fährst jeden Tag nach Polen, bist also Grenzgänger? Ist die polnische Firma eine unselbständige Repräsentanz oder formal eine polnische Firma, die einer deutschen Firma gehört oder wie ist das Wort "deutscher Arbeitgeber" zu verstehen? Sorry, wegen der vielen Nachfragen, aber diese Details sind entscheident!

Gruß
Siggi
ahelbig38
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Beitrag: # 25494Beitrag ahelbig38 »

Hallo,
es ist richtig. Ich arbeite in Polen als Geschäftsführer, diese Firma ist eine selbstständige im Handelregister eingetragene Firma in Polen, als Geschäftsführer beziehe ich aber mein gehalt von der "Mutterfirma" aus Deutschland, nein ich bin kein Pendeler zwischen Deutschland und Polen, vielmehr ist meine Wohnung(nicht angemeldet!!!, in Tschechien bei meiner Freundin), nach möglichkeit jedes Wochenende. Also kurz zusammengefasst: Polnische Firma, selbstständige Firma, mein Arbeitgeber ist die Deutsche Mutterfirma und ich wohne (nicht angemeldet) in Tschechien 700 km vom Arbeitsort entfernt und hänge jetzt irgendwie in der Luft....
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Siggi!
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Beitrag: # 25495Beitrag Siggi! »

Hallo,
ist meine Wohnung(nicht angemeldet!!!, in Tschechien bei meiner Freundin), nach möglichkeit jedes Wochenende
... und wo bist Du die meiste Zeit, sprich unter der Woche? In Polen? Hast Du dort keine Wohnung, da Du sagst, Du wohnst (nur) in Tschechien?

Wo Du Deine Wochenende verbringst, ist nicht entscheident, zumal es sich bei der Dame um die Freundin und nicht um die Ehefrau handelt. Für mich sieht das bislang ganz deutlich nicht nach einem Lebensmittelpunkt in CZ aus und zwar völlig unabhängig davon, ob Dir eine Anmeldung in CZ gelingt oder nicht.

Auch ist die Frage nach dem Lebensmittelpunkt erst einmal nicht zentral, denn bei einer abhängigen Beschäftigung geht es zunächst darum, wo die Beschäftigung ausgeübt wurde:
Artikel 14

(1) Vorbehaltlich der Artikel 15, 16 Absatz 2, 17 und 18 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige natürliche Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, daß die Arbeit in dem anderen Vertragstaat ausgeübt wird. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen in diesem anderen Staat besteuert werden.

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige natürliche Person für die in dem anderen Vertragstaat ausgeübte unselbständige oder selbständige Tätigkeit bezieht, nur in dem erstgenannten Staat versteuert werden, wenn

a) der Empfänger sich in dem anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält und

b) die Vergütungen von einer Person oder für eine Person gezahlt werden, die nicht in dem anderen Staat ansässig ist, und

c) die Vergütungen nicht von einer Betriebstätte getragen werden, welche die Person, die die Vergütungen zahlt, in dem anderen Staat hat.

(3) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels können Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr oder an Bord eines Schiffes, das der Binnenschiffahrt dient, ausgeübt wird, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.
Quelle: http://www.lemaitre.de/dba-d/POLD79.html

Da das Gehalt von einem deutschen Arbeitgeber gezahlt wird, besteht zunächst einmal die Steuerpflicht in D. Wird die Tätigkeit tatsächlich in Polen ausgeübt und dies mehr als 183 Tage pro Jahr, dann hat Polen das Besteuerungsrecht für die Zeiten, in denen Du in Polen gearbeitest hat. Hat Du in D gearbeitet, bleibt das Besteuerungsrecht für diese Zeiträume bei D. Das Gehalt einfach steuerfrei auszuzahlen ohne eine Freistellung von der Lohnsteuern nach DBA zu beantragen ist schon sehr mutig. Aber mit der genehmigten Freistellung ist es nicht getan. Zusätzlich musst Du (z.B. im Rahmen Deiner deutschen EkSt. Erklärung) nachweisen, das in D freigestellte Gehalt ordnungsgemäß in Polen versteuert zu haben.

Gruß
Siggi
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