Visumspflicht

Republik Uruguay (República Oriental del Uruguay): Grenzen von Uruguay: im Norden Brasilien, im Osten und Süden
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vamosarriba
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Visumspflicht

Beitrag: # 26541Beitrag vamosarriba »

Hier kann man schnell feststellen, ob man ein visum braucht fuer Uruguay

http://www.dnm.minterior.gub.uy/html/visas.htm

diese Seite ist von der Migracion.

Wenn Visumspflicht besteht, braucht ma einen
Uruguayner, der einem eine Einladung schreibt und zur Migracion geht, um dort Fragen zu beantworten und zu bestaetigen, das er alle Kosten tragen wird
Leider klappt es manchmal trotzdem nicht
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Deutsches Immobilien-Büro,Residencias.
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Siggi!
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Beitrag: # 26542Beitrag Siggi! »

Hallo,

interpretiere ich das richtig: Die Länder, die dort nicht verzeichnet sind (z.B: Moldawien, Ukraine), für diese besteht Visumspflicht?
Wenn Visumspflicht besteht, braucht ma einen Uruguayner, der einem eine Einladung schreibt
Gibt es wirklich nur diese Möglichkeit? Kann ein finanziell leistungsfähiger Ausländer nicht nachweisen, dass er über das notwendige Kapital für die Reise verfügt und gibt es dann kein Touristenvisum? Wird für ein Touristenvisum die Buchung einer Unterkunft verlangt?

Gruß
Siggi
antaresuy
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Beitrag: # 26552Beitrag antaresuy »

interpretiere ich das richtig: Die Länder, die dort nicht verzeichnet sind (z.B: Moldawien, Ukraine), für diese besteht Visumspflicht?

Zitat:
Wenn Visumspflicht besteht, braucht ma einen Uruguayner, der einem eine Einladung schreibt

Gibt es wirklich nur diese Möglichkeit? Kann ein finanziell leistungsfähiger Ausländer nicht nachweisen, dass er über das notwendige Kapital für die Reise verfügt und gibt es dann kein Touristenvisum? Wird für ein Touristenvisum die Buchung einer Unterkunft verlangt?
Leider ist es so. Das Einwanderamt hat von den Regulierungen der neuen Weltaufteilung nichts mitbekommen. Sie strengen sich an das Land vorwärtszubringen, aber in vielen Fällen bleibt es hängen.

Noch etwas anderes. Du beantragst das Visum und man gibt es Dir z.B. für 30 Tage, doch sobald Du das Land betrittst bekommst Du den Einreisezettel (der bei Ausreise zurückgegeben wird) für einen Aufenthalt von 90 Tagen, die man wiederum um weitere 90 Tage verlängern kann.

Sozusagen, die linke Hand bekommt nichts mit, was die rechte Hand tut.

Grüsse,
Peter Stross
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Tel.: (00598 2) 709 0691
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vamosarriba
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Beitrag: # 26580Beitrag vamosarriba »

Ja, und man kann auch noch-ohne illegal zu sein, waehrend des Besuches
eine Daueraufenthalts-Genehmigung beantragen, da sind die Behoerden wieder sehr grosszuegig.

Leider koennen sie aber auch-ohne Angaben von Gruenden- das Visum ablehnen
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