Bitte helfen: 1.+2. Wohnsitz in DE wenn man in FR lebt?

Frankreich, nicht nur, aber auch ... das Land der Flamingos und der Carmargue-Pferde...Und natürlich regnet und schneit es auch ;-)

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Bininfrankreich
Beiträge: 2
Registriert: Di Mär 24, 2009 9:26 am

Bitte helfen: 1.+2. Wohnsitz in DE wenn man in FR lebt?

Beitrag: # 29901Beitrag Bininfrankreich »

Hallo zusammen.
Bin neu hier, hab gerade alle verschiedenen Themen zum Thema „1. Und 2. Wohnsitz in Deutschland als Ausgewanderter“ durchgelesen und bin leider immer noch nicht viel schlauer.
Meine Situation ist die klassische Situation eines Deutschen der in ein EU Land (Frankreich) auswandert: Ich bin:
Deutscher Staatsbürger, lebe seit vielen Jahren in Frankreich , arbeitet und zahle Steurern in FR,
Habe immer noch die Familie in Deutschland und komme nur zu Ihrem Besuch auch wieder nach Deutschland zurück,
Wie schon auf dem Forum erläutert gibt es in FR keine Anmeldepflicht was sogar soweit geht das die Franzosen mich nicht melden lassen auf dem Bürgermeisteramt. Ich lebe und arbeite dort bin aber offiziell nicht gemeldet.
Kann ich bei meinen Eltern gemeldet sein auch wenn ich nicht in DE lebe?
Wenn ja, sollte ich das tun (um „ein Fuß in der Tür zu behalten“ falls ich aus irgendeinem Grund wieder zurück wollte?)
Könnte mir jemand einmal alle Vor und Nach-teile erläutern in Deutschland angemeldet zu sein auch wenn man woanders lebt und arbeitet:
(((((
-Kann es sein das ich irgendwelche Steuern bezahlen muss in DE wenn ich dort einen Wohnsitz gemeldet habe?
- Falls ich wieder irgendwann wieder zurück ziehen sollte, ist es dann von Vorteil wenn ich über die Jahre einen Wohnsitz in DE gemeldet hatte – sofern das überhaupt geht - ?)
- Ich will meine DE Staatsbürgerschaft auf jeden Fall behalten, wenn ich meinen Pass + Führerschein neu beantragen muss, kann ich das in DE machen auch wenn ich dort Jahre lang nicht gemeldet war?
- Falls ich irgendwann wieder nach DE zurück komme, wie wo wer zahlt meine Rente (FR oder DE)? Ändert sich irgend etwas wenn ich in DE gemeldet geblieben bin?
)))))
Fragen über Fragen. Ich bitte euch nur dann zu antworten wenn Ihr Euch Eurer Sache auch sicher seid. Wie Ihr Alle wisst erzählen uns die Behörden (egal in welchem Land) sowieso immer was anderes. Ich danke Euch aber schon im Voraus für die Mühe und stehe natürlich selbstverständlich zur Verfügung wenn jemand Fragen über Frankreich hat.
Mit freundlichen Grüßen, David
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Siggi!
Moderator
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Registriert: So Jul 10, 2005 7:43 pm
Wohnort: Republik Krim, RU

Beitrag: # 29913Beitrag Siggi! »

Hallo David,

Die steuerlichen Dinge richten sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten (Stichwort Lebensmittelpunkt), nicht nach einer Anmeldung.

Welche Vor- und Nachteile Dir aus der Anmeldung entstehen können, musst Du selbst überlegen. Ein paar Dinge:
- Einige Banken eröffnen nur Konten bei Wohnsitz in D
- Die GEZ will vielleicht Gebühren
- In D gibt es eine Krankenversicherungspflicht. Im Bedarfsfall musst Du belegen können in D nicht zu wohnen, sonst wird man Dir eine Umgehung unterstellen können.
- Du kannst an dem Ort der Meldung wählen gehen, kannst dort neue Papiere beantragen, etc. (Das geht aber auch mit einer kurzfristigen Anmeldung - habe es selbst schon so gemacht: Anmeldung, Pass beantragen, 2 Wochen später Abmeldung.)

Letztlich gehen Dir weder Staatsbürgerschaft noch andere wichtige Dinge verloren. Auch ist die Rentenzahlung geregelt. Ich würde aus Gründen der Vereinfachung dazu tendieren, die Dinge auf dem Papier so zu halten, dass sie den tatsächlichen Gegebenheiten möglichst nahe kommen. Wenn ich also nur ein paar Wochen im Jahr in D verweilen würde, würde ich mich dort nicht anmelden. Beispielsweise besteht im bayerischen Meldegesetz keine Meldepflicht bei Aufenthalten unter 2 Monaten Dauer, wenn ein Auslandswohnsitz besteht.

Gruß
Siggi
pierre
Beiträge: 200
Registriert: Sa Jun 09, 2007 11:34 pm

... einige Vor- und Nachteile

Beitrag: # 29930Beitrag pierre »

... hat "Siggi" schon genannt.
ausserdem:

- um an Europa-/ und-oder Kommunalwahlen teilnehmen zu koennen musst du dich bei der Mairie in die beiden (!) entsprechenden Listen eintragen lassen ( wenn diese es nicht tun wollen/koennen, kannst zu es erzwingen bei der prefecture..) .(Auch die eigentliche "carte sejour", die nicht mehr unbedingt noetig ist, kannst du bei der Prefecture erzwingen)..

- den deutschen Pass kannst du bei der naechstgelegenen dt. Botschaft verlaengern lassen oder sogar neu beantragen - mit Wohnsitz in F -..
- der kann auch Zweitpass sein, damit du mal z.B. von Ryad nach Jerusalem (oder umgekehrt) kommst ....

-.. da du in F arbeitest, bist du nicht nur KV sondern auch RV/SV pflichtig - und hast sicher die "carte vitale" erhalten...
...und Steuern in F zahlst du, sofern du dich mehr als 182 Tage/Jahr in F aufhaelst;...

- "normalerweise" musst du bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten den FS umschreiben lassen - (Achtung: solltest du noch den "grauen Lappen"(Klasse 3) haben, ist es guenstig, erst in D einen Europa-FS ausstellen zu lassen, denn sonst kann die 7,5t Erlaubnis nur bis 3,5t erteilt werden.... - (aber immer langsam: denn das frz Punktesystem hat auf den dt FS (noch) keinen Einfluss)....

-... ein "Wohnsitz" in D hat m.E. keine wirklichen Nachteile ( bei den bisher von dir geschilderten Tatsachen), kann aber manches erleichtern, um schnell (re-)agieren zu koennen, (z.B. in Erbfaellen und damit Einhergehendem...etc)..


wo in F steckst du denn momentan ?

a plus

- pierre -

... wherever he laid down his head was his home ...
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