Auslandsdeutscher in F wird Nebenwohnsitz in D verweigert

Frankreich, nicht nur, aber auch ... das Land der Flamingos und der Carmargue-Pferde...Und natürlich regnet und schneit es auch ;-)

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okos
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Auslandsdeutscher in F wird Nebenwohnsitz in D verweigert

Beitrag: # 53814Beitrag okos »

Hallo Ihr Lieben.
Bin Deutsche, lebe seit 24 Jahren in Frankreich (Bitche, Lothringen). Letzter Wohnsitz war in 1990 in Karlsruhe.
Besitze deutschen Reisepass, ausgestellt vom Generalkonsulat in Straßburg.
Arbeite nicht, habe meine deutsche Witwenrente. Lebe im eigenen, bezahlten Haus in Frankreich.
Folgendes Problem: ich brauche einen deutschen Wohnsitz...habe es in Bayern versucht, doch da hätte ich meinen deutschen Paß abgeben müssen....
Ich möchte nur einen Nebenwohnsitz anmelden, werde nicht in D leben. Mich nur ab und zu aufhalten.
Ist das rechtlich irgendwie möglich? Wohnsitz in Rheinland-Pfalz oder Saarland erwünscht.
Danke für die Hilfe.
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Siggi!
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Beitrag: # 53815Beitrag Siggi! »

Die Frage ist: Hast Du die Verfügungsgewalt über eine Wohnung? Falls ja, kannst (und i.a. musst) Du Dich dort anmelden. Falls nein, weil Du z.B. nur kurzzeitig eine Ferienwohnung mietest, wäre eine Abmeldung beim Mietende fällig.

Bedenke bitte, dass es in DE eine Krankenversicherungspflicht gibt und vermutlich Du auch zur Zahlung einer Haushaltsabgabe (früher GEZ) mit der Anmeldung verpflichtet wirst.

Meine Fragen:
- Wofür brauchst Du den Wohnsitz in DE?
- Deutschen Pass bei Meldung abgeben? Das habe ich noch nie gehört! Was ist die Rechtsgrundlage?

Gruß
Siggi
okos
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Beitrag: # 53817Beitrag okos »

Hallo Siggi, nein, eine Wohnung oder ähnlich habe ich in D noch nicht. In Bayern (Landshut)wollte man mir nur dann eine Anmeldung EINES Wohnsitzes gestatten, wenn ich den französischen Wohnsitz AUFGEBE, d.h. die Bayern wollten meinen Paß, damit ich einen Ausweis mit dem Bayrischen Wohnort bekommen hätte, der Deutsche Paß wäre einkassiert worden im Gegenzug zur Herausgabe eines Ausweises.
Ich bin in D krankenversichert!

GEZ muß man doch nur zahlen, wenn man TV/Radio hat. Ich hätte nichts davon. Das Zimmer/die Wohnung/den Briefkasten bräuchte ich nur als Alibi. Nutzen würde ich den Wohnsitz nicht. Zumindest nicht sofort.

Zahle aber(wegen des französischen einzigen Wohnortes) in Frankreich meine Steuern. Allerdings von 2005 bis 2011 muß ich an das deutsche Finanzamt meine deutsche Rente nachversteuern.
Ab 2012 ist die deutsche Rente in F mitversteuert.

Grund des deutschen Wohnsitzes:
-1. ich möchte ein Auto in D leasen, dazu brauche ich einen deutschen Wohnsitz.
-2. um in einer Partei einen Posten zu bekleiden bräuchte ich ebenso einen deutschen Wohnsitz

Gruß
Anne
okos
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Beitrag: # 53818Beitrag okos »

Nachtrag:
Krankenversicherung ist in D. Grenzgänger..daher auch KV in F.

Grund des 2. Wohnsitzes/des Nebenwohnsitzes:
-zu 2.: ich möchte mich um ein Amt in einer DEUTSCHEN Partei bewerben, dazu brauche ich den deutschen Wohnsitz
Oryx
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Beitrag: # 53820Beitrag Oryx »

Na ja, ich würde von einer Politikerin, die in D ein Amt bekleiden will, auch erwarten, dass sie in D wohnt, das stimmt schon. Aber ich habe selbst viele Jahre im Elsass gewohnt, ich weiß, wie das ist. Man wohnt ja fast in D. :) Auch wenn die Franzosen bzw. die Elsässer das nicht so gern hören. Es ist gerade diese tolle Mischung im Elsass, die den Charme ausmacht.

Kennst Du denn niemand in D, bei dem Du Dich anmelden könntest? Bekannte, Verwandte, jemand von der Partei, in der Du ein Amt bekleiden willst? Das ist ja nur eine Formsache. Ich hatte auch lange Zeit noch wegen dem Auto einen Zweitwohnsitz in D bei meinen Schwiegereltern. Die mussten dann zwar Müllgebühr für mich zahlen, obwohl ich da gar nicht wohnte, aber ansonsten war da nichts, soweit ich mich erinnere.
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Siggi!
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Beitrag: # 53824Beitrag Siggi! »

Hier kannst Du die formalen Dinge nachlesen:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... doc.part=X
Da das Melderecht unter die Länderhoheit fällt, mag es in anderen Bundesländern etwas anders ausgestaltet sein.

In der Tat sehe ich auch nur eine unbürokratische Lösung so wie Oryx, wobei diese Lösung nicht formal 100% korrekt ist. Wenn der Scheinwohnsitz leicht offensichtlich werden könnte, hätte ich mit der Kandidatur für ein öffentliches Amt Bedenken.

Gruß
Siggi

P.S: Die GEZ hat sich umbenannt. Seit 2013 zahlt man pro Haushalt, auch wenn man über kein Empfangsgerät verfügt.
okos
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Beitrag: # 53827Beitrag okos »

Danke für die Antworten.

Unter Melderecht habe ich nachgesehen.

bei einer Anmeldung werden die Daten der Zuzugsmeldebehörde der Wegzugsmeldebehörde gemeldet.....d.h. in F würde die Präfektur davon Kenntnis erhalten?

Bei vorübergehendem Aufenthalt müssen Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, sich anmelden, wenn der Aufenthalt die Dauer von zwei Monaten überschreitet.

Unangenehm finde ich ebenso: Ordnungswidrig handelt eine Person, die vorsätzlich oder fahrlässig
1. sich für eine Wohnung anmeldet, die sie nicht bezieht,...

Um nochmal an meine Ausgangsfrage zurückzukommen: Eine Anmeldung in D wäre theoretisch möglich OHNE Abgabe meines Reisepasses???

Würde ich dann diese Anmeldung als NEBENwohnsitz deklarieren?
Oder als 2. Wohnsitz?

Nochmals DANKE!!!
Anne
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Siggi!
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Beitrag: # 53829Beitrag Siggi! »

okos hat geschrieben:Bei vorübergehendem Aufenthalt müssen Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, sich anmelden, wenn der Aufenthalt die Dauer von zwei Monaten überschreitet.
Kannst Du mir dafür eine Quelle nennen? Neulich habe ich dies gesucht, weil ich glaubte dies im bayerischen Melderecht gelesen zu haben und nicht gefunden.
bei einer Anmeldung werden die Daten der Zuzugsmeldebehörde der Wegzugsmeldebehörde gemeldet.....d.h. in F würde die Präfektur davon Kenntnis erhalten?
Du musst doch nicht umziehen, sondern kannst eine zweite Wohnung beziehen. Nichts spricht dagegen in F und D zu wohnen (, wobei Du einem Zeitpunkt Dich nur in einer Wohnung aufhältst.)
Unangenehm finde ich ebenso: Ordnungswidrig handelt eine Person, die vorsätzlich oder fahrlässig
1. sich für eine Wohnung anmeldet, die sie nicht bezieht,...
Dabei wäre mir nicht wohl. Du bewirbst Dich für ein politisches Amt. Stell Dir vor, der politische Gegner bekommt von diesem Sachverhalt Kenntnis.
Eine Anmeldung in D wäre theoretisch möglich OHNE Abgabe meines Reisepasses???
Ich verstehe das nicht. Ich habe noch nie meinen Reisepass bei Anmeldung abgegeben. Du brauchst doch den Pass, um Dich im Ausland auszuweisen!

Gruß
Siggi
okos
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Beitrag: # 53830Beitrag okos »

Hier meine Quelle:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta ... deGRPV4P13 jlr-MeldeGRPV1P13 jlr-MeldeGRPV2P13 jlr-MeldeGRPV3P13
(Rheinland-Pfalz)

Die Abgabe des Passes verlangte nur Bayern!!!

Gruß Anne
Mexikan
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Beitrag: # 53833Beitrag Mexikan »

Bayern ist ein Freistaat und war immer schon etwas anders als die Restrepublik.
Wenn Du schon wegen der Anmeldung eines 2. Wohnsitzes in D so viel Stress machst, lass es lieber bleiben. Denn wehe jemand bekommt das raus und hängt es an die grose Glocke....ein politisches Amt mit einem pro-forma Wohnsitz in D, dass gibt immerhin eine nette Schlagzeile in der Sommerflaute.
Oryx
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Beitrag: # 53834Beitrag Oryx »

Ja, das mit dem politischen Amt ist ein Problem. Das hatte ich natürlich nicht. Ich war zwar Mitglied einer deutschen Partei, aber da gab es auch Auslandsmitgliedschaften. Und ich habe kein Amt angestrebt.

Dennoch denke ich, es wäre am einfachsten, wenn Du Dich z.B. bei einem anderen Mitglied der Partei anmelden könntest. Anscheinend hast Du ja sonst keine Verwandten oder Bekannten in D, wo das ginge. Jedenfalls hast Du nichts gesagt.

Pass abgeben ist jedenfalls höchst merkwürdig, aber na gut, die Bayern wieder ... 8) Dennoch scheint mir das irgendwie falsch zu sein. Frag doch mal einen Anwalt, ob das wirklich so gehandhabt wird, oder ob Du da nur an einen besonders inkompetenten Beamten geraten bist. Manchmal wissen die selbst nicht Bescheid.

Abgesehen davon: Warum ein Auto leasen, wenn Du so preiswert Gebrauchte kriegst in D? Das ist etwas, was wir uns hier in Namibia wünschen würden. Hier zahlst Du selbst noch für eine alte Karre eine Menge Geld, da lohnt es sich eher, etwas neues zu kaufen, das kommt dann den deutschen Preisen schon näher. Speziell bei dem momentanen Kurs.
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kurtchen
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Beitrag: # 53844Beitrag kurtchen »

Moin,

also es geht um einen Zweitwohnsitz. Warum nicht ein Erstwohnsitz ?

Mhhh.

Ich hatte in Belgien einen Erstwohnsitz und Deutschland ebenfalls
einen Erstwohnsitz.

Das ging jedenfalls (war bei mir Niedersachsen), ich nahm den Wohnsitz meines Bruders für Deutschland.

Deutsches Bankkonto hatte ich auch, obwohl die Auszüge nach Belgien geschickt wurden.
Henry und Spassi - Eure Expertise fehlt im Forum !
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wemm66
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Beitrag: # 58132Beitrag wemm66 »

Hallo OKOS,
bin erst seit kurzem im Forum. Hast Du eine Loesung gefunden? Wuerde mich sehr intereddieren. Du koenntest mir auch mit einer PN antworten!

sonnige Gruesse
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arnego2
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Beitrag: # 58135Beitrag arnego2 »

Das wuerde aller Wahrscheinlichkeit an ein Wunder grenzen, den unser OP hat nur in diesem Thread mitgemacht. Leider :(
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Schneddel
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Ähnliches Problem

Beitrag: # 58140Beitrag Schneddel »

Wir leben seit 5 Jahren in Serbien, sind aber aus verschiedenen Gründen, KV, Auto, RV immer noch in Deutschland gemeldet. Bisher bei meiner Mutter. Die ist jetzt aber ins Altenheim gegangen und die Wohnung wurde gekündigt.
Im März wenn wir wieder in Deutschland sind müssen wir uns ummelden, das war bisher ganz einfach. Aber ab 1. November gilt bundes einheitlich ein Neues Meldegesetz, für das ummelden braucht man dann eine sogenannte Vermieterbescheinigung und da liegt unser Problem. Wir müssen nun irgend Jemanden finden, der uns pro forma so eine Bescheinigung ausstellt.
Wir möchten in Deutschland angemeldet bleiben da wir ja immer noch nicht wissen, wie es mit Serbien weitergeht und ob wir hier auf Dauer bleiben können.
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