doppelter Hauptwohnsitz

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Ingolf
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doppelter Hauptwohnsitz

Beitrag: # 31102Beitrag Ingolf »

hallo erst mal...
ich habe ein ziemlich, bis jetzt nicht definiertes problem und hoffe hier im forum die ein oder andere info zu bekommen.
es geht um meine tochter. sie ist deutscher staatsbürger und vor knapp vier jahren nach österreich gezogen.
sie ist gelernte pferdewirtin und im gegensatz zum deutschen arbeitsmarkt gab es hier zahlreiche jobangebote (allerdings auch nur saison gebunden und als mehrere nebenjobs)
da dies im gegensatz zu harz 4 eine vorrübergehende aber keine endgültige lösung für einen jungen mensch bedeutet (da sie bei diesen nebenjobs zwar krankenversichert aber keinen anspruch auf krankengeld und auch nicht renten- und arbeitslosenversichert ist) , ist meine tochter seit einiger zeit auf der suche nach einer zweiten zukunftsorientierten berufsausbildung im mittleren polizeidienst.
in österreich ist diese ausbildung und auch die ausübung dieses berufes allerdings nur dann möglich, wenn man als deutscher 6 Jahre den hauptwohnsitz hier nachweisen kann und dann auch die österreichische staatsbürgerschaft annimmt.
so weit so gut...denn da fehlen meiner tochter ja nur noch reichlich zwei jahre. allerdings hat sie dann auch das 28. lebensjahr erreicht und erfüllt damit nicht mehr die altersvoraussetzung für eine diesbezügliche ausbildung in österreich.
da aber ein deutscher Berufsabschluss im mittleren polizeidienst in österreich anerkannt wird, beabsichtigt meine tochter, sich für eine diesbezügliche ausbildung in berlin zu bewerben, um nach Abschluss von selbigen, diesen beruf in ihrer wahlheimat österreich auszuüben.
die chancen für einen ausbildungsplatz in berlin erhöhen sich nach jetzigen informationen, wenn man bei einreichung der bewerbung auch den hauptwohnsitz in berlin hat. dies wäre soweit kein problem, da meine schwester, also ihre tante in berlin wohnt und sie selbigen auch da zur untermiete anmelden könnte.
um aber das anrecht auf österreichische staatsbürgerschaft nicht zu verlieren wäre es auch notwendig, dass meine tochter ihren hauptwohnsitz in österreich behält.
ob dies allerdings möglich ist und dann auch von den österreichischen behörden anerkannt wird...auf diese frage habe ich bis jetzt noch keine antwort.
ist es überhaupt möglich innerhalb der eu zwei Hauptwohnsitze in zwei verschiedenen ländern zu haben?
Vielleicht gibt es im forum schon diesbezügliche erfahrungen und der ein oder andere kann mir bzw. meiner tochter weiter helfen. wäre super!!!

vielen dank im voraus und liebe grüße, ingolf
Lukas
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Re: doppelter Hauptwohnsitz

Beitrag: # 31106Beitrag Lukas »

Ingolf hat geschrieben:ist es überhaupt möglich innerhalb der eu zwei Hauptwohnsitze in zwei verschiedenen ländern zu haben?
Hallo, wenn ich richtig informiert bin, dann gibt es nur einen Hauptwohnsitz, des weiteren gibt es da eine Klausel, die von 183 Tagen Aufenthalt handelt und Voraussetzung dafür ist, den Hauptwohnsitz in ein Zweitland zu verlegen. Trifft man diese Entscheidung, entfaellt der ursprüngliche Hauptwohnsitz, kann aber als Zweit- oder Nebenwohnsitz beibehalten werden.
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Siggi!
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Beitrag: # 31108Beitrag Siggi! »

Man kann in beliebig vielen Ländern einen ersten Wohnsitz haben. Ein zweiter Wohnsitz kann in D nur dann angemeldet werden, wenn sich der erste Wohnsitz auch in D befindet.

Allerdings besteht ein Unterschied zwischen erstem Wohnsitz und Lebensmittelpunkt. Letzterer orientiert sich an den tatsächlichen Gegenheiten, d.h. am Mittelpunkt der privaten und ökonomischen Interessen. Somit kann sich z.B. der Lebensmittelpunkt auch in einem Land befinden, in dem man sich nur wenige Monate pro Jahr aufhält, wenn in diesem Land z.B. die eigene Familie wohnt. Steuerlich gibt es wieder andere, im Detail noch komplizierte Regelungen (mit 183 Tagen Aufenthaltsdauer hat dies fast nie etwas zu tun).

Langer Rede, kurzer Sinn: Es kommt darauf, ob nur eine einfach zu erbringende polizeiliche Meldung verlangt wird.

Gruß
Siggi
Lukas
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Beitrag: # 31110Beitrag Lukas »

Siggi! hat geschrieben:Man kann in beliebig vielen Ländern einen ersten Wohnsitz haben. Ein zweiter Wohnsitz kann in D nur dann angemeldet werden, wenn sich der erste Wohnsitz auch in D befindet.

Allerdings besteht ein Unterschied zwischen erstem Wohnsitz und Lebensmittelpunkt.
Hallo Siggi, habe das Zitat gekürzt, es geht ja auch nur um das wesentliche. Erstwohnsitz ist die inoffizielle Bezeichnung für Hauptwohnsitz. Inzwischen habe ich nachgeschaut, weil mich das auch interessiert hat. Der Hauptwohnsitz hat mit der Meldepflicht zu tun und da gelten die erwaehnten 183 Tage (365/2=182,5) zur Möglichkeit der Anmeldung bzw. Aenderung.
Lebensmittelpunkt hingegen ist ein steuerrechtlicher Begriff, der für verheiratete Arbeitnehmer Steuereinnahmen sichern soll. Wer hat sich letzteres ausgedacht? Rate mal. Die Deutschen :D:D:D.
Einen Zweitwohnsitz kann man melden, wo immer man einen hat (eigene Immobilie, Mietwohnung etc.). Inwieweit das in Deutschland ohne dortigen Hauptwohnsitz geht, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich schon zu lange im Ausland bin und konkret dazu nichts gefunden habe.
Ingolf
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Beitrag: # 31118Beitrag Ingolf »

hallo siggi, hallo lukas,

vielen dank für eure beiträge. mittler weile sind wir auch ein stück weiter. nach aussage der bezirkshauptmannschaft, sind zwei hauptwohnsitze innerhalb der eu nicht möglich. um die anwartschaft auf die österreichische staatsbürgerschaft zu waren, kann meine tochter, für die zeit ihrer ausbildung, in berlin nur einen zweitwohnsitz anmelden und ihren hauptwohnsitz in österreich belassen.
was ich nicht wusste ist, das der hauptwohnsitz in österreich, auch wenn sie drei jahre länger als 180 tage in deutschland ihre ausbildung absolviert, für die zeitanrechnung der Staatsbürgerschaft anerkannt wird.

das nur kurz zur info. lg ingolf
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Siggi!
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Beitrag: # 31129Beitrag Siggi! »

Hallo Ingolf,
in berlin nur einen zweitwohnsitz anmelden und ihren hauptwohnsitz in österreich belassen
So etwas kommt dabei heraus, wenn eine Behörde im Ausland (hier Österreich) Auskunft über das deutsche Meldegesetz gibt. Wie ich schon schrieb: Der Zweitwohnsitz in D ist nur möglich, wenn der erste auch in D ist. Einfach mal beim Einwohnermeldeamt nachfragen, das schafft Klarheit!

Gruß
Siggi
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