Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland _ Bulgarien
Verfasst: Di Dez 18, 2012 12:52 pm
Hallo allerseits,
ich habe das DBA Deutschlands durchgelesen und bin auf diesen Abschnitt gestoßen. Kann mir hier jemand Rat geben was das dick gedruckte in meinem Fall genau bedeutet??
Zu mir. Ich arbeite als Seefahrer und daher wird die Arbeit ja nicht wirklich in Deutschland ausgeübt, meistens befinde ich mich im Mittelmeerraum. Also geographisch gesehen wird die Arbeit nicht in Deutschland ausgeübt. Der Arbeitgeber, der Reeder ist deutsch und in Deutschland ansässig.
Aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland und vielen anderen Ländern:
Art. 14 Arbeitslohn.
(1) Vorbehaltlich der Artikel 15, 17, 18 und 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.
Ich möchte Steuern sparen, da ich finde dass die dt. Seemänner für das beschissene Leben an Bord zu wenig bezahlt werden. Ausländische Seefahrer kommen da viel besser weg was ich mehr als ungerecht finde.
Besten Dank und ahoi
ich habe das DBA Deutschlands durchgelesen und bin auf diesen Abschnitt gestoßen. Kann mir hier jemand Rat geben was das dick gedruckte in meinem Fall genau bedeutet??
Zu mir. Ich arbeite als Seefahrer und daher wird die Arbeit ja nicht wirklich in Deutschland ausgeübt, meistens befinde ich mich im Mittelmeerraum. Also geographisch gesehen wird die Arbeit nicht in Deutschland ausgeübt. Der Arbeitgeber, der Reeder ist deutsch und in Deutschland ansässig.
Aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland und vielen anderen Ländern:
Art. 14 Arbeitslohn.
(1) Vorbehaltlich der Artikel 15, 17, 18 und 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.
Ich möchte Steuern sparen, da ich finde dass die dt. Seemänner für das beschissene Leben an Bord zu wenig bezahlt werden. Ausländische Seefahrer kommen da viel besser weg was ich mehr als ungerecht finde.
Besten Dank und ahoi