Aufenthaltsgenehmigung Türkei

Türkiye - europäisch und asiatisch in einem, wenn auch in einem stark ungleichen Verhältnis ;-)

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Siggi!
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Aufenthaltsgenehmigung Türkei

Beitrag: # 56723Beitrag Siggi! »

Informationen gibt es hier:
http://www.tuerkei.diplo.de/Vertretung/ ... n-tur.html
Eher praktisches und Gebühren hier:
http://www.vaybee.de/service/tuerkei_au ... 101027.php
Den Gesetzestext in Englisch:
http://www.goc.gov.tr/files/files/YUKK_ ... (1)(1).pdf

Zu beachten ist der Unterschied zwischen Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung. Letztes ist wesentlich schwerer zu erhalten. Wenn kein Spezialfall (wie z.B. Ehegatte eines Türken) vorliegt, ist man oft chancenlos.

Für Menschen, die zwischen mehreren Wohnort wechseln wollen könnte dies interessant sein:
Hält sich der Inhaber einer Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis innerhalb des Jahres mehr als 120 Tage außerhalb der Türkei auf, ist eine erneute Erteilung bzw. Verlängerung der Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen.
Die Aufenthaltsgenehmigung ist also eine Aufenthaltsverpflichtung! Das ist IMHO hart!

Zu beachten: Alles bezieht sich auf das neue Ausländerrecht, welches seit dem 1.4.2014 in Kraft ist. Es gibt noch mannigfaltige Informationen (sogar auf offiziellen türkischen Seiten) im Netz, die veraltet ist und nicht aktualisiert wurde!

Gruß
Siggi
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