ok, hat "man" nichtrabiene hat geschrieben: was meinste denn wer das dann bezahlt???Man hat doch keine KV in D mehr
in Einzelfaellen vielleicht schon
Moderatoren: rabiene, Moderatoren
Es geht um alle Steuern, wobei die Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig Vorrang vor nationalen Gesetzen haben. Somit ist in dieser Situation für einen US Bürger sehr wichtig, in welches Land er auswandern will. Ist es ein Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA (beispielsweise eine klassische Steueroase), dann entkommt er der Steuerpflicht im Heimatland nicht. Nebenbei: Es gab auch in D eine Diskussion eine ähnliche Regelung im deutschen Steuergesetz einzuführen.Um welche Steuern geht es denn dabei? Doch nicht um Lohn-, sondern nur Vermögenssteuer? Sonst muss man doch immer dort wo man wohnt/arbeitet auch Steuern zahlen, egal welche Staatsbürgerschaft man hat.
Wer zahlt das wohl, wenn ein mittelloser Auswanderer in die Heimat zurückkommt und sich behandeln läßt? Richtig: Die Allgemeinheit!was meinste denn wer das dann bezahlt???Man hat doch keine KV in D mehr
so ist esSiggi! hat geschrieben: Wer zahlt das wohl, wenn ein mittelloser Auswanderer in die Heimat zurückkommt und sich behandeln läßt? Richtig: Die Allgemeinheit!
Gruß
Siggi
das stimmt, das sind aber dann meist die die entsandt werden,die koennen KV in D beibehalten aber als "ordentlicher" Auswanderer ist man in D abgemeldet und hat somit auch keine KV mehr....was ich uebrigends auch ok finde.v8rulez hat geschrieben:ok, hat "man" nichtrabiene hat geschrieben: was meinste denn wer das dann bezahlt???Man hat doch keine KV in D mehr
in Einzelfaellen vielleicht schon
Oder eine KV hierv8rulez hat geschrieben:oder wenn nicht entsandt: Ein 2. Job
welche Vorteile bringt das "Abmelden" ?
Die Steuer richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Wenn jemand also nur gemeldet ist, an dem Ort defakto nicht lebt, so entsteht auch keine Steuerpflicht. Umgekehrt ist jemand trotz fehlender Meldung steuerpflichtig, wenn er Wohnraum zur Nutzung bereithält. Wenn jemand defakto in 2 (oder mehreren Staaten) wohnt, so richtet sich die Besteuerung nach den Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen der Wohnsitzstaaten. Hier kommt es dann u.a. auf den Begriff des Lebensmittelpunkts an.Keine Ahnung wie das funktioniert - ob er trotzdem eine Erklaerung abgeben muesste (steuermaessig) auch wenn er nix verdient?!?