und das gilt dann fuer jeden deutschen Staatsbuerger oder / und wo steht das ??
Das hat nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun. Das gilt für jede Person mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
In der GKV gelten ab 1. April 2007 folgende Regelungen:
Alle Einwohner ohne Absicherung im Krankheitsfall, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden in die Versicherungspflicht in der GKV einbezogen. Dies betrifft auch Auslandsrückkehrer, die früher in Deutschland zuletzt gesetzlich versichert waren. Des Weiteren besteht die Versicherungspflicht in der GKV für Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und die dem Bereich der GKV zuzuordnen sind, weil sie zum Beispiel als Arbeitnehmer tätig waren.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt künftig Folgendes:
Ab dem 1. Januar 2009 sind alle Personen, die nicht der GKV versichert sind (zum Beispiel Personen, die vormals in der PKV versichert waren), und die ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sind, verpflichtet, eine private Krankheitskostenversicherung abzuschließen. Sie erhalten das Recht, sich in einem neuen Basistarif der PKV zu versichern. Auch bereits in der PKV Versicherte sowie freiwillig in der GKV Versicherte können innerhalb bestimmter Fristen in diesen Basistarif wechseln
Quelle:
http://www.die-gesundheitsreform.de/glo ... chutz.html
Im Forum gibt es dazu eine Diskussion aus der Perspektive der Auswanderer:
http://www.auswandern-webforum.de/forum/ftopic2318.html
Gruß
Siggi
P.S: Das Gesetz hat für privatversicherungspflichtige Rückwanderer im Rentenalter deutliche Folgekosten. Ein Ehepaar muss dann mit min. 1T Euro Monatsbeitrag für die KV rechnen. Na ja, zur Not zahlt es dann der Staat.