erstmal wünsche ich nachträglich frohe Weihnachten und hoffe, dass alle die weihnachtliche Völlerei gut überstanden haben.
Ich habe heute mal an die Belgien-Spezialisten eine Frage, aber vielleicht weiß es auch ein anderer, nämlich wie es hier mit der Anerkennung von Berufsausbildungen aussieht.
Ich meine jetzt nicht die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, sondern Gesellenbriefe und Kaufmannsgehilfenbriefe.
In Deutschland kann man sich an Handels- und Handwerkskammern wenden, ausserdem, soweit ich weiß, an das Kultusministerium. Aber wie ist das in Belgien?
Leider steht im Arbeitsvertrag meines Mannes eine Abkürzung, die wir seinerzeit falsch interpretiert haben ( Schande über unser Haupt ) und worauf man bei seiner Nachfrage, was DAS denn sei, auch nicht eingegangen ist. Nun sieht es so aus, dass er hier als ungelernter Arbeiter angestellt wurde, dabei hat er 2 Ausbildungen. Ausserdem hatte er in Deutschland eine eigene Firma in einem Gewerk, für das man eine Handwerkskarte benötigt und die niemals ein Ungelernter oder Hilfsarbeiter bekommen würde. ( Nur Meister oder mit Sondergenehmigung )
Der Chef meines Mannes läßt sich auf diese Argumente jedoch überhaupt nicht ein und meint nur, dass seine deutsche Ausbildung hier nicht anerkannt wird.
Weiß jemand Rat?
LG Careni

