Fristen zur KFZ Ummeldung

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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Niko
Beiträge: 6
Registriert: Di Mär 04, 2008 1:07 pm

Fristen zur KFZ Ummeldung

Beitrag: # 29062Beitrag Niko »

Hallo zusammen,
ich bin inzwischen in Kärnten angekommen... :)

Ich habe eine Frage zur Interpretation der Fristen auf Help.gv.at:
Dort steht, dass man sein KFZ mit ausländischem Kennzeichen einen Monat lang nach Begründung eines Hauptwohnsitzes ummelden muss. Ich "wohne" seit 4 Wochen in einem Appartement mit Touristenmeldung und werde zum 01.03. in eine eigene Wohnung ziehen, welche dann auch mein Hauptwohnsitz sein wird.
Zählen nun die 4 Wochen im Appartement auch zur Frist dazu, da es ja seit Anfang Februar mein "Lebensmittelpunkt" ist, wie es so schön heißt, oder zählen die 4 Wochen erst ab Bezug und Anmeldung der Wohnung mit Meldeschein?

LG, Niko.
Uwi
Beiträge: 495
Registriert: So Nov 19, 2006 12:41 pm
Wohnort: Wien

Beitrag: # 29127Beitrag Uwi »

Na ich würd schon sagen, das der Monat ab dem Datum der Anmeldung zählt.
Ich kann Dich aber beruhigen, so eng sieht man das hier nicht. Du kannst Dein Auto bestimmt auch nach einem halben Jahr ummelden oder Du behältst einfach Dein Deutsches Kennzeichen, stört ja keinen.
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