Kreiswehrersatzamt Genehmigung erforderlich?
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Kreiswehrersatzamt Genehmigung erforderlich?
Hallo zusammen,
ich habe in einer Informationsschrift des Bundesverwaltungsamtes gelesen, dass man als Mann - solange man der Wehrüberwachung (= bis zum 45. Lebensjahr / bei Unteroffizieren und Offizieren 60. Lebensjahr / und im Verteidigungsfall alle bis zum 60. Lebensjahr) unterliegt - einen Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Monaten vom zuständigen Kreiswehrersatzamt genehmigen lassen muss.
Wer kann dazu mehr sagen?
- Ist es wirklich nötig sich dort zu melden, auch wenn z.B. schon vor Jahren ein eventueller Wehrdienst geleistet wurde?
- Was könnten für Konsequenzen entstehen, sich eine solche Genehmigung vorab nicht einzuholen?
Auf was man alles so stößt bei der Lektüre zu einer Auswanderungsvorbereitung.
Gruß, Amish
ich habe in einer Informationsschrift des Bundesverwaltungsamtes gelesen, dass man als Mann - solange man der Wehrüberwachung (= bis zum 45. Lebensjahr / bei Unteroffizieren und Offizieren 60. Lebensjahr / und im Verteidigungsfall alle bis zum 60. Lebensjahr) unterliegt - einen Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Monaten vom zuständigen Kreiswehrersatzamt genehmigen lassen muss.
Wer kann dazu mehr sagen?
- Ist es wirklich nötig sich dort zu melden, auch wenn z.B. schon vor Jahren ein eventueller Wehrdienst geleistet wurde?
- Was könnten für Konsequenzen entstehen, sich eine solche Genehmigung vorab nicht einzuholen?
Auf was man alles so stößt bei der Lektüre zu einer Auswanderungsvorbereitung.
Gruß, Amish
Gut, so würde es nämlich eher Sinn machen!
Fand die Formulierung auf diesem besagten Infoblatt des Bundesverwaltungsamtes etwas verwirrend. D.h. also, wenn man seinen Wehrdienst bzw. Zivildienst abgeleistet hat, dann darf man seines Weges ziehen, ohne dass es Konsequenzen gibt.
Ist so richtig die Feststellung, oder?
Fand die Formulierung auf diesem besagten Infoblatt des Bundesverwaltungsamtes etwas verwirrend. D.h. also, wenn man seinen Wehrdienst bzw. Zivildienst abgeleistet hat, dann darf man seines Weges ziehen, ohne dass es Konsequenzen gibt.
Ist so richtig die Feststellung, oder?
Zuletzt geändert von Amish am Mo Mai 12, 2008 12:20 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Err....ich bin kein Jurist, aber ich denke, daß Du eine Genehmigung brauchst.
Wehrpflicht:
http://www.bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__1.html
Die Wehrpflicht ruht nicht, wenn der Wehrpflichtige ohne Genehmigung auswandert. §1 Abs. 3(2).
Dauer der Wehrpflicht:
http://www.bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__3.html
Die Wehrpflicht endet mit 45 (bei Mannschaften).
Da die Wehrüberwachung in der Regel mit 32 endet, ist man ab dem Alter aus dem Schneider.
Reservesoldat ist eine nette Formulierung. Dummerweise ist man das automatisch (also auch nach dem Wehrdienst wehrpflichtig) - ich spreche da aus Erfahrung (Wehrdienst 1986/87, anschließend 4 Einberufeungen bzw. Ankündigungen von Wehrübungen, 1 Wehrübung abgeleistet, ansonsten wie wild Widersprüche eingelegt und schließlich den Kriegsdienst verweigert.
Soweit ich das ganze aus meiner Erfahrung beurteilen kann: Wenn das KWEA Dich "auf dem Kicker" hat, solltest Du sofort auswandern in ein Land, in dem Du Staatsbürger werden kannst bevor Dein Pass abläuft.
Denn die Konsequenz dürfte sein, daß Dir die deitschen Botschaften im Ausland keinen neuen Paß mehr ausstellen werden.
Allerdings kenne ich niemanden, der so viel Ärger wie ich mit dem KWEA hatte - also ist das ganze wahrscheinlich eher theoretisch.
Gruß
Roland
Wehrpflicht:
http://www.bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__1.html
Die Wehrpflicht ruht nicht, wenn der Wehrpflichtige ohne Genehmigung auswandert. §1 Abs. 3(2).
Dauer der Wehrpflicht:
http://www.bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__3.html
Die Wehrpflicht endet mit 45 (bei Mannschaften).
Da die Wehrüberwachung in der Regel mit 32 endet, ist man ab dem Alter aus dem Schneider.
Reservesoldat ist eine nette Formulierung. Dummerweise ist man das automatisch (also auch nach dem Wehrdienst wehrpflichtig) - ich spreche da aus Erfahrung (Wehrdienst 1986/87, anschließend 4 Einberufeungen bzw. Ankündigungen von Wehrübungen, 1 Wehrübung abgeleistet, ansonsten wie wild Widersprüche eingelegt und schließlich den Kriegsdienst verweigert.
Soweit ich das ganze aus meiner Erfahrung beurteilen kann: Wenn das KWEA Dich "auf dem Kicker" hat, solltest Du sofort auswandern in ein Land, in dem Du Staatsbürger werden kannst bevor Dein Pass abläuft.
Denn die Konsequenz dürfte sein, daß Dir die deitschen Botschaften im Ausland keinen neuen Paß mehr ausstellen werden.
Allerdings kenne ich niemanden, der so viel Ärger wie ich mit dem KWEA hatte - also ist das ganze wahrscheinlich eher theoretisch.
Gruß
Roland
Nach telefonischer Rücksprache mit einem KWEA habe ich nun folgende Informationen zu diesem Sachverhalt:
Jeder männliche Deutsche unterliegt bis zu einem Alter von 32 Jahren der Wehrüberwachung - egal, ob er den Wehrdienst bereits geleistet hat oder nicht - und bedarf somit der Genehmigung, wenn er Deutschland länger als drei Monate verlassen möchte.
Diese Genehmigung wird regelmäßig erteilt, wenn man bereits seinen Wehrdienst geleistet hat. Außerdem besteht auf absehbarer Zeit bei der Bundeswehr sowieso kein Bedarf Ehemalige zu Reserveübungen heranzuziehen.
Jeder männliche Deutsche unterliegt bis zu einem Alter von 32 Jahren der Wehrüberwachung - egal, ob er den Wehrdienst bereits geleistet hat oder nicht - und bedarf somit der Genehmigung, wenn er Deutschland länger als drei Monate verlassen möchte.
Diese Genehmigung wird regelmäßig erteilt, wenn man bereits seinen Wehrdienst geleistet hat. Außerdem besteht auf absehbarer Zeit bei der Bundeswehr sowieso kein Bedarf Ehemalige zu Reserveübungen heranzuziehen.