Auswandern nach Dubai
Moderator: Moderatoren
Auswandern nach Dubai
Hallo,
ich plane mit meiner Freundin nach Dubai auszuwandern und uns stehen da noch einige wichtige Fragen im Weg, die ich hoffe, mit Eurer Hilfe geklärt zu bekommen.
Vielleicht kurz zu uns: wir sind freiberufliche Übersetzer und wollen einfach da hin auswandern. Wir wollen kein Unternehmen gründen, sondern einfach unsere bestehenden Kunden von dort aus bedienen und einfach dort freiberuflich arbeiten. Wir hätten also kein Angestelltenverhältnis, gründen aber auch kein Unternehmen. Wir wollen also quasi nur die Annehmlichkeiten des Lebens dort genießen. Und da fangen die Fragen auch schon an:
1. Weiß jemand, welche Bestimmungen und Voraussetzungen es gibt, um ein dauerhaftes Visum zu bekommen? Natürlich wieder in unserem speziellen Fall...
2. Muss man Startkapital einbringen, wenn man kein Unternehmen gründet, sondern nur dort leben will und wenn ja in welcher Höhe?
3. Wie sind die Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Deutschland?
Natürlich haben wir noch mehr Fragen, aber immer schön eins nach dem anderen...
Ich freue mich über jede konstruktive Anregung oder Hilfestellung! Danke schonmal an alle!
ich plane mit meiner Freundin nach Dubai auszuwandern und uns stehen da noch einige wichtige Fragen im Weg, die ich hoffe, mit Eurer Hilfe geklärt zu bekommen.
Vielleicht kurz zu uns: wir sind freiberufliche Übersetzer und wollen einfach da hin auswandern. Wir wollen kein Unternehmen gründen, sondern einfach unsere bestehenden Kunden von dort aus bedienen und einfach dort freiberuflich arbeiten. Wir hätten also kein Angestelltenverhältnis, gründen aber auch kein Unternehmen. Wir wollen also quasi nur die Annehmlichkeiten des Lebens dort genießen. Und da fangen die Fragen auch schon an:
1. Weiß jemand, welche Bestimmungen und Voraussetzungen es gibt, um ein dauerhaftes Visum zu bekommen? Natürlich wieder in unserem speziellen Fall...
2. Muss man Startkapital einbringen, wenn man kein Unternehmen gründet, sondern nur dort leben will und wenn ja in welcher Höhe?
3. Wie sind die Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Deutschland?
Natürlich haben wir noch mehr Fragen, aber immer schön eins nach dem anderen...
Ich freue mich über jede konstruktive Anregung oder Hilfestellung! Danke schonmal an alle!
Hallo
Siggi
Darf ich mal fragen welche Annehmlichkeiten dies sind? Wenn es steuerliche Gründe hat: Das DBA mit Deutschland läuft im August aus und wird in dieser Form wohl nicht verlängert werden. Somit sind dann nach §49 EkStG auch alle Ergebnisse selbständiger Arbeit, die in D verwertet werden, in D steuerpflichtig. Sind also Eure Auftraggeber deutsche Firmen, zahlt ihr weiter in Deutschland die Steuern.Wir wollen also quasi nur die Annehmlichkeiten des Lebens dort genießen
Gruß3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( § 18 ), die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, oder für die im Inland eine feste Einrichtung oder eine Betriebsstätte unterhalten wird;
Siggi
Hallo Siggi,
danke schonmal für die Antwort. Interessant zu wissen, das mit dem DBA... Schicke Sache das mit den Steuern... Genau um die Geschichte geht es im Großen und Ganzen...Wenn man sich mal anschaut, was in Deutschland noch übrig bleibt, schaut man eben nach Alternativen.
Aber trotzdem bleiben die Fragen, die ich schon gestellt habe...
Sind trotzdem Punkte, die uns interessieren, so schnell lassen wir uns nicht entmutigen...
danke schonmal für die Antwort. Interessant zu wissen, das mit dem DBA... Schicke Sache das mit den Steuern... Genau um die Geschichte geht es im Großen und Ganzen...Wenn man sich mal anschaut, was in Deutschland noch übrig bleibt, schaut man eben nach Alternativen.
Aber trotzdem bleiben die Fragen, die ich schon gestellt habe...
Sind trotzdem Punkte, die uns interessieren, so schnell lassen wir uns nicht entmutigen...
- kurtchen
- Beiträge: 1175
- Registriert: Fr Jul 08, 2005 6:34 pm
- Wohnort: nach 5 Jahren Beneluxländer in Köln gelandet
Wohl wahr, aber da gibt es genug steuerliche Alternative in der EU.civicone hat geschrieben:Hallo Siggi,
geht es im Großen und Ganzen...Wenn man sich mal anschaut, was in Deutschland noch übrig bleibt, schaut man eben nach Alternativen.
Deutschland ist uebrigens keineswegs ein EU Hochsteuerland wie
die skandinavischen Länder oder Belgien.
Wenn man will auch dort: Slowakei und Tschechien beispielsweise. Aber von 0 Steuer ist man selbst da noch ein wenig entfernt. Aber es gibt in Lateinamerika Länder mit sehr geringer oder keiner Einkommensteuer (Uruguay, Paraguay). In Paraguay sind Auslandseinkünfte vollständig steuerfrei.Wohl wahr, aber da gibt es genug steuerliche Alternative in der EU.
Meine ausgeschütteten GmbH Gewinne wurden seinerzeit mit über 50% belastet. Der Gedanke, dass woanders dies noch teurer wäre, hatte mir wenig Trost gespendet. Jetzt in meiner Wahlheimat zahle ich durchschnittlich weniger als 5%. Hätte ich nicht noch die GmbH in D, dann könnte ich unter 1% kommen.Deutschland ist uebrigens keineswegs ein EU Hochsteuerland wie
Gruß
Siggi
Hallo Siggi,Siggi! hat geschrieben:Hallo
Darf ich mal fragen welche Annehmlichkeiten dies sind? Wenn es steuerliche Gründe hat: Das DBA mit Deutschland läuft im August aus und wird in dieser Form wohl nicht verlängert werden. Somit sind dann nach §49 EkStG auch alle Ergebnisse selbständiger Arbeit, die in D verwertet werden, in D steuerpflichtig. Sind also Eure Auftraggeber deutsche Firmen, zahlt ihr weiter in Deutschland die Steuern.Wir wollen also quasi nur die Annehmlichkeiten des Lebens dort genießenGruß3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( § 18 ), die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, oder für die im Inland eine feste Einrichtung oder eine Betriebsstätte unterhalten wird;
Siggi
du bist zwar Moderator hier und machst deine Sache auch sehr gut, was Ordnung halten betrifft. Allerdings finde ich es nicht so gut, wenn du Ratschlaege erteilst, ohne dich wirklich gut auszukennen.
Was Dubai betrifft, muss ich sagen, was die beiden da vorhaben klappt sowieso nicht. Und nicht wegen Steuern. Wenn man auswandert, muss man sich in Deutschland innerhalb von zwei Wochen abmelden. (man kann es auch lassen, aber eigentlich begeht man damit eine Ordnungswidrigkeit). Mit der Abmeldung des Wohnsitzes und Anmeldung im Ausland faellt jegliche Steuerzahlung an Deutschland sowieso weg. Abkommen hin oder her.
So, mal zu den Fragen der zwei:
Hier in Dubai bekommt man entweder ein Touristenvisa, welches max. 60 Tage gilt und ich glaube offiziell einmal verlaengert werden kann. Bin ich mir aber nicht sicher, weil wir im ersten Jahr immer ueber die Grenze zum Oman unser Visa verlaengert haben. Das ging damals und heute glaub ich auch noch problemlos.
Problematisch wird es wenn man hier arbeiten will. Das ist mit Tourivisa verboten. Du brauchst ein Residenzvisa, welches man nur bekommt, wenn du einen Arbeitgeber hast, oder wenn du eine eigene Firma gruendest.
Die Lebenserhaltungskosten sind mittlerweile aehnlich denen in Deutschland. Vielleicht bissel weniger, wenn du in preiswerte Geschaefte gehst.
Was Klamotten und sonstige Dinge ausser Lebensmittel betrifft, geht es hier von billig beim Chinesen bis sehr teuer beim Designer.
lg dani
Das ist leider so nicht richtig. Wenn eine freiberufliche Tätigkeit für Kunden in Deutschland ausgeübt wird, also das Ergebnis der Arbeit in DE verwertet wird, kann sich bei Verzug in eine Steueroase eine Steuerpflicht in DE nach 49 EkStG ergeben. Das kommt es dann sehr auf die Gestaltung des Einzelfalls an. Der Fiskus hält sich dann natürlich an den Kunden in DE und verlangt vom ihm Sicherheitsleistungen. Für gewöhnlich dauert es auch einige Zeit, bis dieses Problem auftritt. Es wird für gewöhnlich erst bei der nächsten Steuerprüfung des Kunden zu Tage treten. Es gibt viele Vorschriften, die den Verzug in Steueroase aus steuerlicher Sicht wesentlich erschweren können. Viele dieser Regeln kann man bei geeigneter Gestaltung (Vorschaltung von ausländischen Kapitalgesellschaften, etc.) umgehen. Im Falle eines steuerlichen motivierten Wohnsitzwechsels in Gebiete mit niedriger Besteuerung und ohne DBA ist eine steuerliche Beratung (die wir hier nicht leisten können und wollen) in DE vor dem Verzug ins Ausland ratsam.Mit der Abmeldung des Wohnsitzes und Anmeldung im Ausland faellt jegliche Steuerzahlung an Deutschland sowieso weg. Abkommen hin oder her.
Zum Einlesen in die Thematik empfehle ich:
http://www.prof-bader.de/pdf/steuertip3801.pdf
(Siehe dort insbesondere Kapitel 3: Verbleibende Steuerpflicht in DE).
Gruß
Siggi