Kann ich mit einem Studenvisum(Niederlande) mich in

Man kann ja auch aus dem Ausland kommen...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Samy1983
Beiträge: 4
Registriert: Do Mär 25, 2010 9:26 pm

Kann ich mit einem Studenvisum(Niederlande) mich in

Beitrag: # 37176Beitrag Samy1983 »

Hallo,...


Durch google bin ich auf diese Site gstossen,... vielleicht könnte ich schon vorab irgendwelche zuverlässige Informationen von jemanden bekommen.



Folgende Situation:


Person X hat ein Studentvisum in den Niederlanden,Reisepass ist indisch seine Ehefrau hat aber einen Niederländischen Pass.


Person X möchte sich mit seiner Ehefrau in Deutschland anmelden.

Meine Frage,... ich bin hier in Deutschland aufgewachen,.. habe unbefristete Aufenthalterlaubnis in Deutschland...
Kann ich denn solange meinen Freund bei mir in meiner Wohnung beim Einwohnermeldeamt anmelden, ohne das Mir selber irgendwelche Problme entstehen.
Weiss zwar nicht für wie lange,... ob 3Monate, oder 6Monate, ob kürzer.. aber würde das denn funktionieren können?

Werde ich auch durchleuchtet?,... können mir unannehmlichkeiten entstehen?

Ich will ihm zwar gerne helfen,.. aber .. auch nicht zu meinem Nachteil.

Bin für jede Antwort dankbar.

LG
Samy
Benutzeravatar
henry
Beiträge: 1719
Registriert: Sa Dez 06, 2008 3:44 pm
Wohnort: seit mehr als 5 Jahren Cartagena/Colombia

Beitrag: # 37178Beitrag henry »

ob du untervermieten darfst, ergibt sich aus deinem mietvertrag.

ob du (als wohnungsgeber) einen mieter beim einwohnermeldeamt anmelden musst, erfaehrst du durch einen telefonanruf beim rathaus/stadtverwaltung.

soweit mir bekannt, muss ein VERmieter in D schon seit geraumer zeit keinen mieter mehr anmelden. das muss der mieter selbst tun.

nur wenn sich der mieter beim sozialamt meldet, um wohngeld zu beantragen, muss der vermieter irgendein laestiges formular ausfuellen, mehr aber auch nicht.

das waere eigentlich die antwort auf deine fragen.

ich vermute aber, dass du ganz was anderes wissen willst!

denn irgendwie deutest du ja bereits an, dass "person X" ein, sagen wir mal: "krummes" ding drehen will.

aber ok, solange du das nicht naeher erlaeuterst, kann dir da keiner helfen.
Gruesse Henry
rabiene
Beiträge: 2471
Registriert: So Sep 04, 2005 7:22 pm
Wohnort: Georgia

Re: Kann ich mit einem Studenvisum(Niederlande) mich in

Beitrag: # 37183Beitrag rabiene »

Du willst die 2 in deiner Wohnung aufnehmen richtig?
Samy1983 hat geschrieben: Kann ich denn solange meinen Freund bei mir in meiner Wohnung beim Einwohnermeldeamt anmelden, ohne das Mir selber irgendwelche Problme entstehen.
Erstens musst du deinen Vermieter fragen ob du das darfst, denn wenn ploetzlich 2 Personen mehr da sind, werden z.b. die Nebenkosten ja auch hoeher und das du jemanden anmelden kannst beim EWA glaube ich nicht...die 2 muessen dahin...das kannst du aber erfragen..
Weiss zwar nicht für wie lange,... ob 3Monate, oder 6Monate, ob kürzer.. aber würde das denn funktionieren können?
Frueher waren es max 3 Monate wo man das als "Besuch" deklarieren konnte ..ob sie das geaendert haben weiss ich nicht, musst du mal im Mietvertrag gucken.
Werde ich auch durchleuchtet?,... können mir unannehmlichkeiten entstehen?
was heisst denn durchleuchtet ?..Na wie dem auch sei, klar koenne dir Unannehmlichkeiten entstehen...lies mal den Link da unten..fristlose Kuendigung und je nachdem was ihr wirklich vorhabt,kann das strafbar sein..
Ich will ihm zwar gerne helfen,.. aber .. auch nicht zu meinem Nachteil.
So wie sich das liest, ist das nicht koscher was ihr vorhabt...helf lieber so indem du ihnen bei der Wohnungssuche etc hilfst..

http://www.immobilienscout24.de/de/umzu ... dl0147.jsp
Samy1983
Beiträge: 4
Registriert: Do Mär 25, 2010 9:26 pm

Beitrag: # 37192Beitrag Samy1983 »

@henry:
Die Wohnung gehört mir, bin Wohnungseigentümer. Und ich hatte eigentlich nicht vor einen Mietvertrag mit Ihm zu vereinbaren.
Er wird wenn ja nur eine kurze Zeit bei mir bleiben.. solange die beiden nichts vernünftiges bekommen,...


Ob Person X ein krummes Ding drehen will, wie denn?
Das einzige was mich gewundert hat, wieso er nach Deutschland ziehen will.. und solange er nix wo anders was bekommt, dachte ich das ich ihn weiterhelfen kann.

Das einzige was ich mir gedacht habe, ist vielleicht das sein Studentenvisum bald ablaufen wird, und er hier unterkommen möchte????

Glaube mir ich weiss es wirklich nicht.
Samy1983
Beiträge: 4
Registriert: Do Mär 25, 2010 9:26 pm

Re: Kann ich mit einem Studenvisum(Niederlande) mich in

Beitrag: # 37193Beitrag Samy1983 »

rabiene hat geschrieben:Du willst die 2 in deiner Wohnung aufnehmen richtig?

fristlose Kuendigung und je nachdem was ihr wirklich vorhabt,kann das strafbar sein..
@rabine:

Oh Gott,.. das liest sich.. als ob ich irgendwelche Verbrecher bei mir aufnehme,...und ich selber was vorhabe... oh man. krass
So wie sich das liest, ist das nicht koscher was ihr vorhabt...helf lieber so indem du ihnen bei der Wohnungssuche etc hilfst..
... Hallo?

Naja... mit solchen Vermutungen hatte ich aber ganz und gar nicht gerechnet, ...
Denke nicht das dieser link für mich in frage kommt, da ich wohnungseigentümer bin.


Werde am Montag das Rathaus anrufen.
ich
Beiträge: 481
Registriert: Fr Mai 20, 2005 4:59 pm
Wohnort: Niederlande

Beitrag: # 37196Beitrag ich »

Hallo Samy,

die Frage ist, ob dein Freund mit einem Studienvisa für die Niederlande, legal nach Deutschland einreisen und sich hier länger aufhalten darf. Das ist davon abhängig, welches Visum er hat und auch ob er sich schon länger als 90 Tage in den Niederlanden aufhält.

Meines Wissens ist es strafbar einen Illegalen, und das wäre er ja dann, zu beherbergen. Dann hättest du ein Problem. :cry:

Gruss ich
Samy1983
Beiträge: 4
Registriert: Do Mär 25, 2010 9:26 pm

Beitrag: # 37198Beitrag Samy1983 »

hallo"ich",...

... und wie ,.. bzw wo könnte ich das hier ausfindig machen können,... stellt sich sowas nicht beim Einwohnermeldeamt fest?Wird denn das Einwohnermeldeamt nicht vorher seine Papiere prüfen?


,... mit gewissheit kann ich sagen das er schon länger als 90Tage dort ist...
Meines Wissens ist es strafbar einen Illegalen, und das wäre er ja dann, zu beherbergen. Dann hättest du ein Problem
Genau das ist, was mich beschäftigt,... ich möchte mich nicht nur auf Ihn verlassen, sondern auch offiziell ne Bestätigung... gibt es da eine Möglichkeit?


und danke... für deine Antwort.
nene

Beitrag: # 37201Beitrag nene »

Person X hat ein Studentvisum in den Niederlanden,Reisepass ist indisch seine Ehefrau hat aber einen Niederländischen Pass.
Wieso hat er als Ehemann nur ein Studentenvisum und hat keine Aufenthaltsgenehmigung auf Grund von Familienzusammenführung?
Kann ich denn solange meinen Freund bei mir in meiner Wohnung beim Einwohnermeldeamt anmelden,
Wenn jemand zu Besuch kommt, das ist bis zu 3 Monaten machbar, braucht man niemanden beim Einwohnermeldeamt anmelden. Er will also mit seinem Studentenvisum länger bleiben?
Werde ich auch durchleuchtet?,... können mir unannehmlichkeiten entstehen?
Ich habe noch nie gehört, dass es in Deutschland schon so weit ist, dass man sich durchleuchten lassen und mit Unannehmlichkeiten rechnen muss, wenn man legalen Besuch bekommt. Deine Wortwahl ist schon etwas bedenklich und weist mir die Richtung, in die es eigentlich gehen soll.....
Er wird wenn ja nur eine kurze Zeit bei mir bleiben.. solange die beiden nichts vernünftiges bekommen,...
Was bedeutet das? Eine eigene Wohnung? Eine Arbeit? Erkundige dich erst einmal beim Ausländeramt, was er mit einem Studentenvisum für die Niederlande in Deutschland überhaupt legal darf. Dort bekommst du eine verbindliche Auskunft. Offenbar ist das Visum ein vorgeschobenes Visum, denn studieren tut der junge Mann ja wohl nicht. Als ausländischer Student darf er arbeiten. Da er aber nicht an einer deutschen Uni immatrikuliert ist, darf er nicht arbeiten, denn er studiert ja nicht wirklich.
Das einzige was ich mir gedacht habe, ist vielleicht das sein Studentenvisum bald ablaufen wird und er hier unterkommen möchte????
Das hast DU dir gedacht oder ist das der Grund? Dann will er nicht unterkommen, dann will er abtauchen. Du willst jemandem unbefristet bei dir Unterkunft bieten, den du Freund nennst, ihn monatelang durchfüttern und weisst nicht, was er vor hat und wieso er dich fragt? Hast du ihn nicht gefragt, wovon er leben will? Wenn das Studentenvisum abläuft, muss er ausreisen, ansonsten hält er sich illegal in Deutschland auf und auch in den Niederlanden auf.
Ob Person X ein krummes Ding drehen will, wie denn?
Ein krummes Ding in dem Sinn, einen ständigen Aufenthalt zu erschwindeln - in welcher Form auch immer. Darum geht es doch wohl, nicht wahr? Nur, wenn er mit einer Dame mit niederländischem Pass verheiratet ist, verstehe ich die ganze Aktion nicht wirklich.
rabiene
Beiträge: 2471
Registriert: So Sep 04, 2005 7:22 pm
Wohnort: Georgia

Re: Kann ich mit einem Studenvisum(Niederlande) mich in

Beitrag: # 37204Beitrag rabiene »

Oh Gott,.. das liest sich.. als ob ich irgendwelche Verbrecher bei mir aufnehme,...und ich selber was vorhabe... oh man. krass
na beruhig dich wieder...wenn du von nix weisst ist ja gut..nur es las sich so komisch..
Denke nicht das dieser link für mich in frage kommt, da ich wohnungseigentümer bin.
Das hast du ja nicht dazu geschrieben...wenn man die Haelfte der wichtigen Infos weglaesst, muss man sich nicht wundern...

Du kannst Besuch aufnehmen..wie lange das muesste dann in deinen Eigentuemerpapierkram stehen, denn da euer HausWasser, -Strom,etc dann anders berechnet werden sollte(wenn sie zu lange da sind)..ich meine bei Eigentum sind es ein paar Wochen, aber keine Monate..
Antworten

Zurück zu „Deutschland - einwandern?“