Steuerfrage zum Arbeiten im Ausland
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Steuerfrage zum Arbeiten im Ausland
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Zuletzt geändert von Samie777 am So Mai 13, 2012 5:06 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Sam,
ich vermute, Du meinst mit "als Selbstständiger angestellt", dass Du dort angestellt bist und Deine Arbeit selbst einteilst? Wärest Du nämlich wirklich selbständig, dann könnte man es so konstruieren, dass es steuerlich viel günstiger wäre (in dem man bei der selbständigen Tätigkeit die Betriebsstätte ins Ausland verlagert). Ferner nehme ich an, dass Du Dich in keinem anderen Land mehr als 183 Tag pro Jahr aufhälst und in keinem anderen Land einen Wohnsitz hast.
Dann ist es einfach und vergleichsweise teuer: Versteuerung in DE (mit Ausnahme der Tage, wo Du in Singapur tätig bist. Diese sind in Singapur zu versteuern.) Die Regeln findest Du im DBA, Abschnitt 15:
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Singapur
Gruß
Siggi
ich vermute, Du meinst mit "als Selbstständiger angestellt", dass Du dort angestellt bist und Deine Arbeit selbst einteilst? Wärest Du nämlich wirklich selbständig, dann könnte man es so konstruieren, dass es steuerlich viel günstiger wäre (in dem man bei der selbständigen Tätigkeit die Betriebsstätte ins Ausland verlagert). Ferner nehme ich an, dass Du Dich in keinem anderen Land mehr als 183 Tag pro Jahr aufhälst und in keinem anderen Land einen Wohnsitz hast.
Dann ist es einfach und vergleichsweise teuer: Versteuerung in DE (mit Ausnahme der Tage, wo Du in Singapur tätig bist. Diese sind in Singapur zu versteuern.) Die Regeln findest Du im DBA, Abschnitt 15:
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Singapur
Gruß
Siggi