Steuerfrage zum Arbeiten im Ausland

alles, was nicht in die speziellen Länderrubriken paßt

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Samie777

Steuerfrage zum Arbeiten im Ausland

Beitrag: # 38105Beitrag Samie777 »

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Zuletzt geändert von Samie777 am So Mai 13, 2012 5:06 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Siggi!
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Beitrag: # 38107Beitrag Siggi! »

Hallo Sam,

ich vermute, Du meinst mit "als Selbstständiger angestellt", dass Du dort angestellt bist und Deine Arbeit selbst einteilst? Wärest Du nämlich wirklich selbständig, dann könnte man es so konstruieren, dass es steuerlich viel günstiger wäre (in dem man bei der selbständigen Tätigkeit die Betriebsstätte ins Ausland verlagert). Ferner nehme ich an, dass Du Dich in keinem anderen Land mehr als 183 Tag pro Jahr aufhälst und in keinem anderen Land einen Wohnsitz hast.

Dann ist es einfach und vergleichsweise teuer: Versteuerung in DE (mit Ausnahme der Tage, wo Du in Singapur tätig bist. Diese sind in Singapur zu versteuern.) Die Regeln findest Du im DBA, Abschnitt 15:
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Singapur

Gruß
Siggi
Samie777

Beitrag: # 38114Beitrag Samie777 »

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Siggi!
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Beitrag: # 38115Beitrag Siggi! »

Hallo Sam,

Du hast keinen Wohnsitz in DE, d.h. also im Klartext, Du wohnst in Hotels oder wechselnden Ferienwohnungen? Ich habe es so verstanden, Du hast eine Wohnung (und sei es nur das Zimmer bei den Eltern in DE). Das nennt man Wohnsitz, woraus unbeschränkte Steuerpflicht in DE folgt.

Gruß
Siggi
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