15% Flat Tax in Tschechien ab 2008

entstanden aus der ehemaligen Tschechoslowakei, die 1993 aufgelöst wurde.

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Siggi!
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15% Flat Tax in Tschechien ab 2008

Beitrag: # 17088Beitrag Siggi! »

Nachdem die Slowakei einen nicht progressiven Steuersatz von 19% hat, zieht nun auch Tschechien nach. Für den einen oder anderen Besserverdienenden könnte ein Wohnortwechsel, gerade wegen der örtlichen Nähe zu Deutschland, dadurch deutlich interessant werden.

Gruß
Siggi
AndreasW
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Beitrag: # 42915Beitrag AndreasW »

Hallo Siggi,

diesen Gedanken hatte ich vor einigen Tagen.
Nur möchte ich (noch) nicht persönlich auswandern, sondern eine Firma in CZ gründen.

Ich habe mit einem Gesellschafter eine oHG in D, die recht gut läuft.
Das Geschäft wäre ausbaufähig, mein Mit-Gesellschafter hat aber rein persönlich kein Interesse an Veränderungen und lässt den Zug lieber laufen.

So bleiben für die Zukunft wichtige Investitionen aus und wir sind regelmäßig zum Jahresende eine fette Gans.

Nun keimt in mir der Gedanke eine s.r.o zu gründen und meine natürliche Person gegen diese in der oHG auszuwechseln. Sodas der mir zustehende Gewinnanteil der oHG meiner s.r.o. zufällt.

Ich habe außerdem noch zwei weitere Geschäftsfelder die ich in die s.r.o. legen würde - mit denen aktives Geschäft in CZ betrieben werden könnte.
Aus diesem Grund wäre ich dann auch regelmäßig in CZ, also nicht bloß "Virtuell".

Ich weiß das ich um eine steuerliche Beratung nicht umhin komme, möchte aber keinen Gedanken vortragen der bereits im Ansatz fehlerhaft ist.

Unter den Schlagwörtern Hinzurechnungsbesteuerung, DBA und Außensteuergesetz habe ich bereits recherchiert und mich etwas schlau gemacht - brauche aber noch ein paar Tage um da durchzusteigen.

Nun zur Kernfrage:
- Mein Wohnsitz bliebe vorerst noch in D.
- Mein Einkommen bekäme ich als Geschäftsführer meiner s.r.o.

Unterliegt mein Gehalt aus der s.r.o dann - unter deutschem Progressionsvorbehalt - der tschechischen Einkommensteuer?

Gruß,
Andreas
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Siggi!
Moderator
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Beitrag: # 42916Beitrag Siggi! »

Hallo Andreas,

Ich gehe mal davon aus, dass es bei einer s.r.o. ähnlich wie bei einer GmbH: Bei der GmbH muss der Geschäftsführer ein Gehalt beziehen. Das Gehalt ist formal gesehen "Einkünfte aus unselbständiger Arbeit". §15 des DBA regelt dann die Besteuerung:
http://www.fifoost.org/tschechien/steue ... chslow.pdf
Hierbei kommt es vor allem darauf an, wo die Tätigkeit ausgeführt wird. Würdest Du mehr als 183 Tage in CZ tätig sein, dann hätte DE kein Besteuerungsrecht. So aber wird nach tatsächlichem Tätigkeitsort aufgeteilt (Nachweis ggf. über Arbeitstagebuch).

Um es kurz zu machen: Es wird sehr schwierig werden, das Besteurungsrecht überwiegend ins Ausland zu verlagern, solange Du in überwiegend in DE bist und die Einnahmen Dir auch zufliessen.

Auf thesaurierte Gewinnen hätte der deutsche Fiskus keinen Zugriff, aber Du unmittelbar eben auch nicht. Das ist nur dann interessant, wenn man viel mehr verdient, als man für den Lebensunterhalt benötigt und Einkommensanteile z.B. zur Alterssicherung oder für sonstige Investitionen ansparen will.

Gruß
Siggi
AndreasW
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Beitrag: # 42919Beitrag AndreasW »

Guten Morgen Siggi,

vielen Dank für Deine Antwort.

Von dem wie Du es schreibst bin ich auch zuerst ausgegangen.
Hoffnung machte mir aber das DBA am Beispiel Österreich (Zitat):

(...)Zuweisung des Besteuerungrechts
Mit Deutschland ist vereinbart, dass die Bezüge von allen handelsrechtlichen Geschäftsführern (und zwar unabhängig davon, ob sie an der Gesellschaft beteiligt sind und ob sie angestellt sind oder nicht) im Sitzstaat der Gesellschaft besteuert werden.

Dabei hängt das Besteuerungsrecht nicht vom Ort der Ausübung der Tätigkeit des Geschäftsführers ab, sondern wird stets dem Quellenstaat zugewiesen. Dies bedeutet, dass das Geschäftsführergehalt stets im Sitzstaat der Gesellschaft zu versteuern ist. Dies gilt auch für Grenzgänger-Geschäftsführer und für Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, die ihre
bisherige Tätigkeit im Liquidationszeitraum als Liquidator der Gesellschaft fortführen.

Bezüge, die ein in Deutschland ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen GmbH von dieser GmbH erhält, unterliegen daher der österreichischen Besteuerung und sind in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich gilt unabhängig davon, ob und gegebenenfalls wie lange der Geschäftsführer sich
beruflich in Österreich aufhält
. Auch wenn der Inlandsaufenthalt nur wenige Tage im Monat beträgt, besteht volle Steuerpflicht des Geschäftsführerbezuges in Österreich. (...)


(Quelle: http://portal.wko.at/wk/format_detail.w ... &DstID=725)

Das klingt natürlich viel interessanter.

Ich habe gestern (nach meinem Posting hier) noch mit einer Steuerkanzlei in CZ telefoniert. Dort sagte man mir das der Fall wie im DBA mit Österreich (Beispiel oben) geregelt wäre. Wesentlich sei der Progressionsvorbehalt zu beachten. Damit ist gemeint, dass sämtliche anderen Einkünfte in D dann unter Anrechnung des Einkommes in CZ der Progression der deutschen Einkommensteuer unterliegen.

Mal ein stark vereinfachtes Beispiel für den Progressionsvorbehalt: 100.000 EUR Gehalt als GF der s.r.o werden in CZ mit 15% besteuert.
D bekommt nix.
Der GF hat aber noch ein Kleingewerbe in D aus dem er monatlich 1.000 EUR erwirtschaftet. Die werden dann in D mit dem Höchststeuersatz besteuert, da sich die Progression der D-Einkommensteuer nach dem Gesamteinkommen richtet, also 101.000 Euro.

Allerdings weichte die Steuerberaterin in CZ im weiteren Gespräch etwas auf und gab zu selbst noch keinen solchen Fall zu betreuen. Also eine wirklich rechtssichere Antwort auf meine Frage konnte auch sie mir nicht geben.

Ich bleibe im Zweifel auch erst einmal bei dem was Du geschrieben hast.
Das Beispiel DBA mit Österreich macht mir aber etwas Hoffnung...

Gruß,
Andreas
coacher
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Beitrag: # 42932Beitrag coacher »

hi Andreas,

aus deinen Ausführungen entnehme ich, daß du nicht überwiegend in Tschechien sein wirst.
Daher 1. Frage: Wenn die Nummer durchgehen würde, warum dann CZ? Bulgarien würde 10% Einkommenssteuer bieten.
2. Ich würde mich nicht darauf verlassen, was dir ein zugelassener Anwalt aus CZ sagt. Die meisten werden in keinster Weise qualifiziert genug sein, deine Frage rechtssicher zu beantworten. Denn zu dir kommt im Zweifelsfall das Finanzgericht in Deutschland, nicht in CZ.

Bist du mehr als 180 Tage in CZ sieht die Lage ganz anders aus.
Ich würde mich freuen, zu hören ob dein Plan funktioniert.

Beste Grüße
Andreas
AndreasW
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Beitrag: # 42941Beitrag AndreasW »

Hallo Andreas,

Bulgarien kommt für mich nicht in Frage, da die Firma die ich gerne gründen würde auch einen tatsächlichen Sitz haben und nicht bloß zwischengeschaltet sein soll. Standortmäßig liegt Tschechien für mich günstig und es gibt für mein Geschäft günstige Zulieferer (Metallbau-Branche).

Ich schreibe später mehr dazu...


Gruß, Andreas
Mubu
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Beitrag: # 59336Beitrag Mubu »

Hi Andreas,
Ich habe momentan Ähnliche Problem wie du,. Habe eine leine Gewerbe angemeldet in De und wollte nach CZ auswandern.. aber weiterhin die gewerbe behalten.

Vielleicht kann ich mit dir sprechen? Kannst du mir deine Nummer mitteilen?

Vielen dank
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