Besteuerung Österreich

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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Dangermike
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Beitrag: # 44587Beitrag Dangermike »

Siggi! hat geschrieben:Sorry, ich bin kein Steuerspezialist....
Zunächst einmal braucht du dich doch nicht entschuldigen. Mir ist schon klar, das man sich dafür einen Spezialisten nehmen sollte. Aber trotzdem kann man doch im Rahmen dieses Forum ein bischen unter Laien "fachsimpeln"
Siggi! hat geschrieben:Ich sehe da keine Widerspruch. Das ist doch auch in DE so.
Ich sehe da schon einen Unterschied, nochmal zu deinem Beispiel von oben:

Hr. Meier arbeitet die ersten 5 Monate des Jahres als Angestellter in D (bei einem dt. AG) und hat auch nur dort eine Wohnung. Danach zieht Hr. Meier nach Österreich und arbeitet dort als Angestellter bei einem öster. AG und hat in diesem Zeitraum (restliche 7 Monate) auch nur dort eine Wohnung (also er wandert aus). Hr. Meier muß in beiden Ländern in diesem Jahr eine Steuererklärung abgeben.

So wie ich dich verstanden habe, muß er also in D den Arbeitslohn der ersten 5 Monate versteuern. Bei der Ermittlung des Steuersatzes wird jedoch der österr. Arbeitslohn der letzten 7 Monate berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Laut meinem Link muß aber anders herum, also bei der öster. Steuererklärung, der deutsche Arbeitslohn nicht für die Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden.

Vielleicht reden wir ja auch aneinander vorbei. Mir gehts in dem Fall nur um den einfachen Fall, das auschließlich Einnahmen aus unselbständiger Arbeit im Jahr des Auswandern anfallen.
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Siggi!
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Beitrag: # 44590Beitrag Siggi! »

Mag sein, dass Du Recht hast. In DE gibt es den Fall nicht. Besteht die unbeschränkte Steuerpflicht auch nur 1 Tag (weil z.B. die Wohnung erst am 2. Januar aufgegeben wird), dann ist man im gesamten Jahr in DE unbeschränkt Steuerpflichtig.

Gruß
Siggi
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