Auswandern nach Tschechien

entstanden aus der ehemaligen Tschechoslowakei, die 1993 aufgelöst wurde.

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Romflens
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Auswandern nach Tschechien

Beitrag: # 44630Beitrag Romflens »

Hallo.

Ich suche Informationen über das Auswandern nach Tschechien. Welche Vorraussetzungen braucht man? Wieviel Gehalt, Rente oder Barmittel? Konnte leider nichts genaues finden.

Vielen Dank im vorraus

Romflens
coacher
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Beitrag: # 44635Beitrag coacher »

Das hängt sehr stark davon ab, wo du hinwillst. Prag ist nicht billig. An der Grenze zur Slowakei wird es billiger sein.
Generell gleichen sich die Preise an. In Prag wirst du sicher mit deutschen Lebenshaltungskosten rechnen können.
Zwar sind einzelne Dinge billiger als in D. (Bier in der Kneipe), aber einige Dinge sind auch teuerer.

3000 Euro brutto sollten als Gehalt reichen.
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Siggi!
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Beitrag: # 44636Beitrag Siggi! »

@coacher
Wie hoch ist eigentlich das Einkommen bzw. Vermögen was man nachweisen muss, um als EU Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten?

Gruß
Siggi
coacher
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Beitrag: # 44640Beitrag coacher »

Als EU Bürger? Wie meinst du das?
Gar keins.
Romflens
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Beitrag: # 44642Beitrag Romflens »

@Siggi:

Das war auch meine eigentliche Frage. Auf der Webseite der tschechischen Botschaft steht, dass man als EU-Bürger ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt braucht, um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
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Siggi!
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Beitrag: # 44643Beitrag Siggi! »

In DE, A oder CH kannst Du als EU Bürger Deinen Wohnsitz nehmen, wenn Du eine KV vorweisen kannst und der Lebensunterhalt sichergestellt ist. Das wird bei der Anmeldung geprüft.

Ist das in Tschechien anders? Muss man als EU Bürger bei der Anmeldung weder Vermögen noch Firmengründung noch Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nachweisen? Besteht Krankenversicherungspflicht?

Gruß
Siggi
Romflens
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Beitrag: # 44647Beitrag Romflens »

Hi Siggi,

man braucht auch in Tschechien Vermögen oder Einkünfte, mehr als der Sozialhilfesatz dort. Und natürlich eine Krankenversicherung. Leider bekomme ich nicht heraus, wie hoch der Sozialhilfe-Satz in Tschechien ist.
coacher
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Beitrag: # 44648Beitrag coacher »

als ich mich in der Slowakei niedergelassen habe, musste ich nichts nachweisen. Kein Vermögen, kein Einkommen, auch keine Krankenversicherung.
Ich war allerdings Geschäftsführer/Gesellschafter einer slowakischen Gmbh.
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Siggi!
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Beitrag: # 44651Beitrag Siggi! »

coacher hat geschrieben:Ich war allerdings Geschäftsführer/Gesellschafter einer slowakischen Gmbh.
So kenne ich das von Tschechien auch. Die geben sogar einem Nicht EU Bürger dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn er eine GmbH gegründet hat. Die Ukrainer gründen dann immer eine Firma, kaufen eine Wohnung über die Firma, vermieten diese dann an sich selbst und versteuern die Mieterträge. Damit haben sie die Aufenthaltsgenehmigung praktisch gekauft. Aber nicht jeder Auswanderer will eine Firma gründen. Und ein EU Bürger benötigt solche Tricks nicht, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Wie sieht es dann aus? Vielleicht weißt Du ja, ab welchem Einkommen man kein Anrecht auf Sozialhilfe hat oder wo man sich danach erkundigen kann.

Gruß
Siggi
Romflens
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Beitrag: # 44652Beitrag Romflens »

Was kostet denn die Gründung so einer GmbH? In Deutschland muss man ja 50.000 Euro als Gründungskapital haben.

Habe gelesen, es sind 7.000 Euro. Die dann auch als Betriebskapital benutzt werden können.

Wie verhält sich dass mit der Aufenthaltsgenehmigung für die Ukrainer, bekommen die die nach der GmbH-Gründung?
coacher
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Beitrag: # 44659Beitrag coacher »

In CZ hat eine Gmbh (s.r.o.) mindestens 200.000 Kronen Stammkapital. Hängt also vom aktuellen Wechselkurs ab.
Bei EU Bürgern reicht dies aus. Bei Ukrainern kann ich es nicht sagen.
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Siggi!
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Beitrag: # 44664Beitrag Siggi! »

Romflens hat geschrieben:Wie verhält sich dass mit der Aufenthaltsgenehmigung für die Ukrainer, bekommen die die nach der GmbH-Gründung?
So ist es. Die ist aber nur zeitlich begrenzt. Es müssen Umsätze nachgewiesen werden, damit diese verlängert wird. Das ist zurzeit der günstigste/einfachste Weg, wie jemand aus einem Drittland eine Aufenthaltsgenehmigung in der EU bekommen kann.

Zum Vergleich: DE verlangt i.d.R. die Investition von 1M Euro und die Schaffung von 10 Arbeitsplätzen für deutsche Staatsbürger!

Gruß
Siggi
Romflens
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Beitrag: # 44665Beitrag Romflens »

Also wäre es wohl einfacher, wenn ich mit einer Ukrainerin zusammen lebe möchte: Sie zu heiraten und in der Tschechei auf das Freizügigskeitrecht zu setzen.
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