Ich hab das gesamte Forum gelesen und doch noch Fragen


Die 2.Frage betrifft die Unterhaltszahlung an Kinder bzw Ex-Frauen,die weiter in D wohnen.Wie wird das gehandhabt ? Ö hat doch sicher nen anderen Mindestselbstbehalt für Väter,oder gibts sowas wie die Düsseldorfer Tabelle in dieser Form nicht?Was passiert,wenn man keinen Unterhalt zahlt bzw .zahlen kann?Die Ex soll ja nich unbedingt wissen,wo man(n) wohnt.
Wäre für aufschlussreiche Antworten sehr dankbar,natürlich auch per Mail.
Liebe Grüße Butzel