Verfasst: So Jun 03, 2007 4:15 pm
Die Bescheinigung bzw. die Änderung vom deutschen auf einen österreichischen Fahrzeugbrief benötigst du trotzdem , diese nennt sich "Bestätigung für die Zulassung"und wird durch die jeweilige Landesregierung, Abteilung Verkehrstechnik ausgestellt.
Vereinfacht wird das ganze wenn du für das Auto eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller besitzt.
Der deutsche Fzg.-brief gilt wie der Namen sagt eben nur für D. , leider.
Vereinfacht wird das ganze wenn du für das Auto eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller besitzt.
Der deutsche Fzg.-brief gilt wie der Namen sagt eben nur für D. , leider.