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Gesetzesaenderung bei den cedulas
Verfasst: So Jun 11, 2006 6:46 pm
von vamosarriba
Achtung Wichtig
Seit dieser Woche muessen alle offiziellen
Uebersetzungen eine noatielle Gebuehrenmarke
haben.
Alle anderen Dokumente werden nicht anerkannt
Einwanderung / Aufentahltsgenehmigung / Cédula
Verfasst: Mo Apr 23, 2007 1:15 pm
von antaresuy
Hallo,
Als aller Erstes muss man verstehen, dass jeder Antrag vom Einwanderamt und somit auch von uns, einzeln bearbeitet wird, da jeder ein unterschiedlicher Fall ist. Das Einwanderamt kann ohne Vormeldung um weitere Papiere fragen oder Bestimmungen ändern.
Was Sie aber vom Ausland bringen MÜSSEN, sind folgende Dokumente/Papiere:
1. Führungszeugnis des Geburtslandes für jede Person ab dem 15. Lebensjahr.
2. Führungszeugnis des Landes wo diese Personen die letzten 5 Jahre gelebt haben (nicht als Tourist).
3. Internationale Geburtsurkunde für jede Person (Elternnamen müssen aufgetragen sein).
4. Heiratsurkunde (falls zutrifft).
5. Scheidungsentschluss (falls zutrifft und heiraten eine Möglichkeit ist)
Die Papiere in diesen ersten 5 Punkten, MÜSSEN alle vom zuständigen Uruguayischen Konsulat beglaubigt werden. Auch dürfen diese Papiere nicht älter als 6 Monate sein (Ausstellungsdatum), um diese auf den lokalen Ämtern vorlegen zu können.
Weiteres:
5. Einkommensnachweis (verlangt wird mindestens USD 500.- im Monat, es wäre aber besser, wenn man etwas mehr angibt).
6. Gesundheitszeugnis, ausgestellt von einer uruguayischen zugelassenen Klinik (Tetanusimpfung ist Pflicht - Impfschein wird akzeptiert). Jede Person die das 14. Lebensjahr überschritten hat, muss auch Urin- und Bluttest abgeben.
7. Gültige Einreisepapiere - Pass und Touristenkarte
8. Passbilder
Sobald der Antrag mit allen notwendigen Dokumenten gestellt ist, bekommt man ein Zertifikat, mit welchem man eine "provisorische" Cédula (Ausweis, der nur 1 Jahr Gültigkeit hat) bekommt. Bis der Antrag genehmigt wird, dauert es dann ca. 1 Jahr (mehr oder weniger). In der zwischenzeit, jedesmal wenn Sie ausreisen, benötigen Sie eine Einreiseerlaubnis. Danach bekommen Sie die endgültige Cédula (immer nur auf 3 Jahre).
Gruss,
antaresuy
Verfasst: Mo Apr 23, 2007 4:06 pm
von Siggi!
5. Einkommensnachweis (verlangt wird mindestens USD 500.- im Monat, es wäre aber besser, wenn man etwas mehr angibt).
Eine paar Fragen dazu:
- Unterliegt dieses nachgewiesene Einkommen (auch wenn es im Ausland erzielt wird) der Besteuerung in UY?
- Gibt es eine Einkommenssteuer in UY, wenn ja wie hoch ist diese? Gibt es Progression bzw. wird das Existenzminimum auch besteuert?
- Wie können finanziell unabhängige Personen, die nur Einkünfte aus Kapitalvermögen haben, ein regelmäßiges Einkommen nachweisen?
Gruß
Siggi
Einkommensnachweis
Verfasst: Mo Apr 23, 2007 4:37 pm
von antaresuy
Hallo Siggi,
1. Ja. Es werden Einkommen, die im Ausland erzielt werden angenommen. Nur muss man diese auf eine Art und Weise vorlegen, damit ein Notar dies schriftlich vorlegen kann. Man muss aber auch ein Konto hier in Uruguay öffnen wo dann die Einkommen überwiesen werden. Man muss ja nicht alle Einkommen aufs Konto überweisen lassen, nur das Notwendige fürs Einwanderamt. Ausserdem ist es nur solange Notwendig, bis die Aufenthaltsgenehmigung angenommen ist, dann fragt niemand mehr danach. Mit Deutschland hat Uruguay ein Doppelsteuerabkommen, somit dürfen Einkommen im anderen Land nicht nochmals versteuert werden.
2. Einkommenssteuer wird es ab 1. Juli 2007 geben, es werden aber nur die einheimischen Einkommen belastet. Einkommen aus dem Ausland werden von der hiesigen Einkommensteuer nicht gefasst.
3. Dies ist die schwierigste Angelegenheit. Wenn ich alles nach Gesetz mache, dann gibt es nur eine Möglichkeit. Staatsanleihen über ca. USD 120.000 kaufen und solange behalten bis die Aufenthaltsgenehmigung angenommen ist. Dann kann man wieder verkaufen. Diese Anleihen geben zwischen 6 und 7% Zinsen im Jahr (etwas über 600 USD im Monat). Dass man diese Anleihen hat, wird von einem Notar bestetigt und als Einkommensnachweis angenommen. Geld oder Papieranlagen im Ausland werden nicht akzeptiert. Es gibt aber andere Möglichkeiten, die ich aber für mich behalten muss, da ich ja auch etwas für meinen Job tun muss und manchmal man nicht wahrheitsgemäss handelt.
Gruss,
antaresuy
Verfasst: Mo Apr 23, 2007 7:28 pm
von Siggi!
Hallo antaresuy
Danke für die Info.
Gruß
Siggi
Verfasst: Mo Apr 23, 2007 8:04 pm
von antaresuy
Hallo,
für weitere Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Gruss,
antaresuy
Verfasst: Di Apr 24, 2007 12:29 pm
von vamosarriba
Siggi
es gibt mmer viele Wege nach Rom, man muss kein Konto in Uy haben
Konto
Verfasst: Di Apr 24, 2007 1:00 pm
von antaresuy
Hallo Vamosarriba,
das Einwanderamt akzeptiert nicht mehr das Geldziehen vom Automaten mit einer ausländischen Bankkarte. Der Einwanderer möchte ja in Uruguay leben, verstehen sie, also soll er auch seine Geldangelegenheiten über eine uruguayische Bank abwickeln.
Wenn dan der Antrag genehmigt ist, kann man ja das Konto schliessen und machen und tun wie man möchte oder es für besser hält.
Gruss,
antaresuy
Verfasst: Di Apr 24, 2007 3:58 pm
von Siggi!
Hallo Vamosarriba,
man muss kein Konto in Uy haben
Darf ich mal fragen, warum dies wichtig ist, ob man ein Konto in UY haben muss? Selbst wenn der Standard-UY Auswanderer von seinem (Schwarzgeld)Depot in der Schweiz lebt, so muss dieser doch auch Strom, Wasser, etc. bezahlen. Dies mittels Auslandsüberweisung zu tun ist vielleicht möglich, aber doch sicher bei den hohen Gebühren nicht vernünftig. Also wird doch jeder Einwanderer ohnehin ein Konto in UY haben oder übersehe ich hier etwas?
Gruß
Siggi
Konto
Verfasst: Di Apr 24, 2007 6:15 pm
von antaresuy
Es gibt Ausländer, die vor dieser Regelung die Aufenthaltsgenehmigung gemacht haben und kein Konto in Uruguay haben. Man muss nur die Kosten des vom Automaten gegenüber einer überweisung einkalkulieren, womit man sagen muss, dass Lokal mehr oder weniger noch weitere USD 30.- von jeder Überweisung von der Bank kassiert werden (die Höhe des Betrages hängt von der Banl ab, doch dies ist mehr oder weniger der Durchschnitt).
Verfasst: Di Apr 24, 2007 7:46 pm
von Siggi!
Es gibt Ausländer, die vor dieser Regelung die Aufenthaltsgenehmigung gemacht haben und kein Konto in Uruguay haben. Man muss nur die Kosten des vom Automaten gegenüber einer überweisung einkalkulieren,
Das glaube ich alles gern, aber wie zahlen diese Leute denn Wasser, Strom, Gas, Internet, Telefon, KV, d.h. alle laufenden Kosten? Jedes Mal über eine Auslandsüberweisung mit einem Gebührenaufschlag von 20 Euro? Dann geben sie ja allein für die Überweisungen jeden Monat mehr als 100 Euro aus! Oder wird so etwas in UY in Bar bezahlt?
Gruß
Siggi
Verfasst: Di Apr 24, 2007 7:58 pm
von spassmusssein
Bargeldnah...
...leben die (auch einheimischen) Menschlein hier im Süden. Es gibt "pago-rapido" oder "pago-facil" wo Du Deine Rechnungen (Strom, Gas, Wasser, Telefon...) bar einzahlst.
Diese Firmen leiten dann als Überweisung weiter und erhalten vom Provider (NICHT Rechnungskunden) eine Marge.
Ein eingereister Resident (vulgo deutscher Auswanderer) kann natürlich seine (deutsche/schweizer/burmesische) CC weiter am Automaten einsetzen und Geld abziehen (der Automat erkennt den Status "Resident" ja nicht).
Vorteil in UY (gegenüber Mehrzahl in ARG) wahlweise in USD oder UY-Pesos und pro "Abzug" á 500USD, zwei- bis viermal pro Tag.
Zu den CC gibbes noch eine Spezialvariante mit der auch grössere Beträge abgebucht werden können, bei Interesse gerne via PN (natürlich gratis, aber "Feind hört mit" gelle Herr Eichel/Steinbrech oder wie auch immer

)
Verfasst: Di Apr 24, 2007 8:17 pm
von antaresuy
Spassmusssein hat recht. Man kann bar zahlen. Alle Wettlokale (Lotto und Staatslotterie), alle Wechselstuben und alle grösseren Supermarktketten können als Zahlort verwendet werden. Es geht natürlich auch mit Abbuchungen von einem Konto, aber normalerweise zahlt man hier die Rechnungen bar. Die Supermarktketten haben ja in Uruguay von 08:00 bis 22:00 Uhr 7 Tage die Woche offen, also könnte man da nicht behaupten, dass die Zeit nicht ausreiche.
Gruss
antaresuy
Verfasst: Di Apr 24, 2007 8:22 pm
von Siggi!
Interessant, habe wieder was dazu gelernt. Hier haben auch die wenigsten Menschen ein Konto, Löhne werden meist bar gezahlt, aber ich dachte immer, dieses fehlende Vertrauen in Banken sei ein Merkmal einer post-kommunistischen Gesellschaft.
Gruß
Siggi
Re Konto
Verfasst: Di Apr 24, 2007 9:08 pm
von antaresuy
Hallo Siggi,
In Uruguay haben auch die normalen Arbeiter nicht einmal ein Sparkonto, weil es keine Sparmöglichkeiten gibt. Bei der höheren Mittelklasse gibt es schon Kontos. Es gibt auch Firmen, die den Angestellten Kontos eröffnen und Bankkarten geben, damit sie die Gehälter bekommen, jedoch sind Bankkarten nicht umsonst.
Gruss,
antaresuy