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Grenzgängerfragen

Verfasst: So Jul 16, 2006 6:03 pm
von heckenrose
Hallo in die Runde,

mein Mann und ich werden im Herbst beide unsere Abeitsplätze in den Niederlanden antreten. Aufgrund der hohen Kinderbetreuungskosten in NL ziehen wir nun in Erwägung, aus Deutschland zu pendeln. Weiß jemand, in welchem Land wir dann steuerpflichtig wären? Ich finde immer etwas widersprüchliche Angaben dazu.
Sehe ich das richtig, dass das Steuerniveau insbesondere bei Normal- und Gutverdienern in NL deutlich höher ist als in D?

Wie sieht es aus mit dem staatlichen Zuschuss zur Kinderbetreuung, der in NL gezahlt wird? Stimmt es, dass dies 1/3 der Betreuungskosten beträgt und wird der Zuschuss auch an frisch zugezogene Ausländer gezahlt?

Falls wir pendeln würden, in welchem Land würden unsere Kinder schulpflichtig...? Gibt es eine Wahlmöglichkeit? (Profi-Fragen, geben extra Punkte :))

So, das reicht fürs erste.

Vielen Dank,
Heckenrose

Verfasst: Di Jul 18, 2006 1:54 am
von jana7979
hi,

ich bin hebamme und arbeite seit 3 jahren in den niederlanden. ich wohne in deutschland und pendel jeden tag. das ist kein problem.
also eure kinder koennen sowohl in NL in die schule als auch in deutschland. ihr seid in dem land steuerpflichtig, in dem ihr arbeitet. wo ihr wohnt ist eigentlich egal. die mieten in den NL sind ungeheuer hoch, deshalb ziehe ich es vor in deutschland zu wohnen :D

Verfasst: Di Jul 18, 2006 11:23 am
von heckenrose
Oh, das ist ja schön. Irgendwie habe ich den Eindruck, das die Schulen doch qualitativ besser sind in NL, zumindest weil wir auf der deutschen Seite ziemlich auf dem platten Land sind.

Danke!
Heckenrose

Verfasst: Di Jul 18, 2006 6:57 pm
von heckenrose
Hallo Jana,

ich hatte die Frage gleichzeitig an die Europ. Komission gestellt, heute bekam ich folgende Antwort:

Anfrage
28944: CC-3160786 Ich und mein Ehemann leben in Deutschland und werden in Kürze in den Niederlanden arbeiten, aber weiterhin in Deutschland leben bleiben. Wo ist unsere Tochter schulpflichtig?

Sehr geehrte Frau xxx, im Allgemeinen gilt, dass Ihr Kind dort schulpflichtig ist, wo es seinen Wohnsitz hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Wohnsitz der Eltern ist der Wohnsitz des Kindes. Leben Sie in Deutschand oder hält sich Ihre Tochter die meiste Zeit dort auf, so ist sie auch in Deutschland schulpflichtig. Bildung ist in Deutschland eine Kompetenz der Länder. Genauere Informationen können Sie deshalb dem jeweiligen Schulgesetz Ihres Bundeslandes entnehmen oder kontaktieren Sie die für Ihren Wohnort zuständige Schulbehörde. Zum Beispiel finden Sie die Schulgesetze für die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen unter: (§ 41 Grundsätze) und (§ 34 Grundsätze) Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben.

Das widerspräche ja dem von dir Geschriebenen. Hast du selber Kinder, die im Nachbarland zur Schule gehen?

LG Heckenrose

Verfasst: Mi Jul 26, 2006 10:05 pm
von jana7979
hi,

ich weiss von meiner kollegin, dass ihre tochter eine niederlaendische schule besucht. meine kollegin wohnt aber in deutschland. deswegen war ich mir sicher, dass das kein problem ist. wahrscheinlich ist das nur ein wenig mehr papierkram fuer die behoerden;-)

lg jana

Verfasst: Mo Jul 31, 2006 1:09 pm
von heckenrose
Danke jana, das ist Musik in meinen Ohren. Wir haben nämlich zwischenzeitlich beschlossen, es erstmal in NL zu versuchen und wenn es tatsächlich zu teuer ist, dann hinter die grenze zu ziehen. Einen Schulwechsel würden wir unserer Tochter dann gerne ersparen...

Danke
Heckenrose

Verfasst: Di Aug 01, 2006 5:33 pm
von jana7979
ik wens je natuurlijk het beste in nederland zo als vers gebakken grensganger ;-) groetjes jana

Verfasst: Mi Aug 02, 2006 5:21 pm
von heckenrose
Wiebittewas?

Ich muss doch erst noch einen Sprachkurs machen...

(Ich habs wohl aber trotzdem einigermaßen verstanden...)