Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen.

Republik Paraguay: Paraguay ist ein Binnenstaat in Südamerika und wird eingeschlossen von Bolivien, Brasilien und Argentinien.

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leo
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Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen.

Beitrag: # 7630Beitrag leo »

Wer kann dazu was sagen,wenn man die Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen möchte als Deutscher? welche Wege sind zu beachten.
Capesha
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Beitrag: # 7634Beitrag Capesha »

Das ist jetzt mal ohne Gewähr:
ich meine, neulich gelesen zu haben, dass du deine deutsche Staatsbürgerschaftautomatisch verlierst, sobald du eine anderen Staatsbürgerschaft beantragst.

Was zu beachten ist, ist die Rente.
Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft ablegst, kann du einen Antrag bei der Rentenkasse stellen. Nach einer 2-Jahresfrist bekommst du alle Beiträge ausgezahlt, die du selbst eingezahlt hast. Damit sind deine Rentenansprüche in Deutschland abgehakt.

Was meinen ersten Absatz angeht, so hoffe ich, dass sich hier noch mal ein Experte meldet. Denn man kann ja auch doppelte Staatsbürgerschaft haben? Das stände dann im Widerspruch zu dem, was ich oben weitergegeben habe.
_jappy_
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Beitrag: # 7640Beitrag _jappy_ »

Wenn man eine andere Staatsbuergerschaft annimmt verliert man automatisch die deutsche Staatsbuergerschaft .....


es sei denn

man stellt

VOR der Beantragung der anderen Staatsbuergerschaft einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft.
Diesem Antrag KANN stattgegeben werden ... muss aber nicht.
Bedingung fuer den Erhalt der D Staatsbuergerschaft ist zB dass die einzigen Verwandten 1. Grades in D leben o.ae.

Genaueres gibts evt. hier
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
Es gibt Menschen die wissen was sie meinen. Und es gibt Menschen die meinen etwas zu wissen.
leo
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Beitrag: # 7641Beitrag leo »

Danke für die Info hoffe es kommen noch welche dazu,denn es gibt sicherlich viele die lassen sich dann die Rentenanteile auszahlen, wer hat damit auch noch Erfahrungen gesammelt ( Rente usw.).Danke jappy und Capesha
Gruss an allle
leo
Caribe-Klaus
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Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen...

Beitrag: # 7642Beitrag Caribe-Klaus »

Hallo leo,

diesen Schritt sollte sich jeder gut überlegen. Sollte das ausgesuchte Ziel dann doch nicht so sein, oder sich verändern, kann ich mit meinem Deutschen Pass jederzeit zurück oder auch in ein anderes Land gehen. Auch die eigene Situation verändert sich manchmal (Stichwort Gesundheit). Ebenso sehr vorsichtig mit der Rentenauszahlung. Aber das muss jeder selber entscheiden.

Hier ein gutes Fachbuch, was ich mir in diesem Fall kaufen würde. Ist besser erläutert wie "Gesetzestexte" > bestellen

Gruss Klaus
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leo
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Beitrag: # 7643Beitrag leo »

Danke Klaus, meine frage ist auch, wie ist es wenn man mit einen Jungen einreist der zum Zeitpunkt noch keine 18 Jahre ist, muss er dann in PY zum Militär oder muss er dann nach Deutschland um dort seinen Dienst antreten zu müssen oder hat er dann seine Deutsche Staatsbürgerschaft noch? wenn er mit einem Elternteil in PY lebt und der andere Elternteil in Deutschland.
Gruss leo
Pit
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Beitrag: # 7653Beitrag Pit »

Hola Leo,

Willkommen im Forum :wink:

Ich bin zwar kein Deutscher, daher habe ich diese "Probleme" nicht :wink:

Vielleicht hilft dir dieser Link weiter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... recht.html

Ziemlich unten steht einiges über die Bestimmungen für Deutsche im Ausland (Staatsangehörigkeitsrechtsreform).

Liebe Grüsse aus Paraguay (Piribebuy)
Margarete und Pit
"Granja Pit" - Margarete und Pit in Piribebuy laden ein: Pension, Unterkunft und Farm mit vielen Tieren.
Tommy K.
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Beitrag: # 8401Beitrag Tommy K. »

Als Deutscher kannst Du die paraguayanische Staatsbürgerschaft annehmen, wenn Du den Antrag vorher stellst, die deutsche zu behalten. In Paraguay gibt es aber keine doppelte Staatsbürgerschaft, also müsstest Du so oder so die deutsche ablegen.

Gruss Tommy
sabine61
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Beitrag: # 9569Beitrag sabine61 »

Ich habe eben mit der LVA telefoniert und mich beraten lassen. Eingezahlte Rentenbeiträge werden nur dann ausgezahlt, wenn noch KEIN Anspruch auf Altersrente vorhanden ist. Es ist also eigentlich sinnlos, die Staatsbürgerschaft abzulegen, da man Notfalls nach D zurückkann und in den Genuß unseres Sozialstaates kommen darf.
Mit Glück hatte die Dame am Telefon ja auch keine Ahnung. Also keine Gewähr für die Aussage.
Gruß aus dem kalten Mecklenburg
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 9570Beitrag Caribe-Klaus »

Doch, die Dame hat Dir eine richtige Auskunft gegeben und Du, mit Deiner eigenen Bemerkung, sowieso. Die Rücklaufquote ist sehr hoch und dann sind viele froh, noch ihren alten Pass zu besitzen... :wink:


Gruss Klaus
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Siggi!
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Beitrag: # 9574Beitrag Siggi! »

... zudem werden nur die Arbeitnehmeranteile, aber nicht die Arbeitgeberanteile zurück gezahlt (es sei denn, man hat den exotischen Fall einer Nettolohnvereinbarung). Also im Klartext: Die Hälfte der Beiträge ist im Normalfall ohnehin verloren. :cry:

Gruß
Siggi
Girasol
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Auskunft der Knappschaft Bahn See

Beitrag: # 9612Beitrag Girasol »

Auf Anfrage hat uns die Knappschaft Bahn See am 01.06.2006 folgendes per Brief mitgeteilt:
[Zitat Anfang] Für die Dauer Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes in dem genannten Staat würde eine Altersrent gemäß §§ 110 ff SGB VI in vollem Umfang gezahlt.
Voraussetzung für die Rentenzahlung in der genannten Höhe ist, dass Sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Wenn Sie die paraguayische Staatsangehörigkeit annehmen, würde dann nicht mehr die volle Rente (100%) sondern eine geminderte Rent (70%) gezahlt werden (vgl. Vordruck 3 99 00). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass z.B. die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes im Allgemeinen durch die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit verloren geht. Sie sind verpflichtet, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See über jeden Wechsel Ihrer Staatsangehörigkeit zu informieren.[Zitat Ende]
:shock:
Grüße
Girasol
alemanito
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Beitrag: # 9625Beitrag alemanito »

Hi,

also ich will hier keine waghalsigen tipps geben, aber soweit ich weis ist es in bestimmten Fällen schon möglich 2 Staatsangerhörigkeiten zu haben, kommt wohl ganz auf das Land an.
Soweit ich weis muss man nicht in jedem Land die alte abgeben bei beantragung einer neuen Staatsbürgerschaft. Hmm da ich leider nicht genau weis welche Länder dies sind, war der Kommentar wohl wenig hilfreich fällt mir gerade auf, sorry.
Naja jedenfalls gibt es auch Fälle in denen Menschen 2 Pässe haben und die jeweiligen Länder nichts von der anderen staatsangerhörigkeit wissen, soviel weis ich sicher.
Bei mir ist das sogar legal so da ich in usa geboren bin und meine Mum allerdings deutsch ist, so hab ich beide, kommt aber wohl ganz stark auf die Länder an.
alemanito
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Siggi!
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Beitrag: # 9626Beitrag Siggi! »

Wer sich für die doppelte Staatsangehörigkeit interessiert, hier die Information des
Bundesministerium des Innern zum Thema. Grundsätzlich gilt: Eine Mehrstaatigkeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es muss eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft eingeholt werden bevor die andere Staatsangehörigkeit beantragt wird.

Gruß
Siggi
spassmusssein
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Was ma ned weiss...

Beitrag: # 11862Beitrag spassmusssein »

...macht auch in D keinen heiss.
Wie auch aus dem wachsweichen Text des AA hervorgeht ist D jetztschon und in den nächsten Jahren soooowas von froh, wenn nicht weitere Auswanderer ihrer Bürgerschaft abgeben 8)
Falls Du neu staatserbürgerst behalte die alte einfach bei und schweige still. Führende Konsulate bestätigten mir hinter vorgehaltener Hand, dass mittelfristig D mit seiner Vermeidung der Doppel-büscha in der EU eh nicht durchkommt.
Gibbes da nich einen uralten nie verworfenen Gesetzestext aus 1928 dass selbst nach "Ablegen" (borum eichentlich) der StaBü der "Reichskanzler" über die "Wiederanlage" entscheidet. Wer issn eichentlich derzeit in dem Amt?? :wink:
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