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EWR Ausweis

Verfasst: Di Nov 28, 2006 10:29 am
von Kalaria
Hallo,

ich bin ja nun in Ö angekommen. Ich dachte eigentlich, dass ich soweit alles in der Reihe habe.

Nun sagte mir mein Freund, dass eine Arbeitskollegin gesagt hätte, dass ich vor meinem Umzug einen Antrag auf einen EWR Ausweis hätte stellen müssen. Ganz toll! Hab ich natürlich nicht, weil ich es nicht wußte. Beim Meldeamt hier in Ö hat man mir davon auch nichts gesagt.

Und nun? Steh ich hier mit hängenden Armen und weiß nicht weiter.

Was passiert denn, wenn sie mich nicht als "würdig" anerkennen? Muß ich dann wieder gehen?

Und überhaupt ist das irgendwie seltsam. Eigentlich sollten sich diese Dinge doch im Zuge der EU erledigt haben.

Ich bin ganz vor den Kopf geschlagen. :cry:

Liebe Grüße

Kalaria

Re: EWR Ausweis

Verfasst: Di Nov 28, 2006 10:39 am
von arnego2
Kalaria hat geschrieben: Nun sagte mir mein Freund, dass eine Arbeitskollegin gesagt hätte.....
Hallo Kalarina, so und mußt du das nun, oder hat diese um drei Ecken Kommunikation wirklich Wahrheitsgehalt? :?

m-f-G
Arnego2

Verfasst: Di Nov 28, 2006 10:51 am
von Kalaria
Die Dame arbeitet bei der Fremdenpolizei in Wels. Ich nehme mal an, die wird da auf dem neuesten Stand sein. Oder auch nicht, weil irgendwie scheint sich keiner auf den Ämtern richtig auszukennen. Ich renne mir hier die Hacken schief..

Muß denn das mit dem Antrag nicht sein?

Ich steig nicht dran lang. Wie habt denn ihr das gemacht?

EWR

Verfasst: Di Nov 28, 2006 11:08 am
von arnego2
Hallo Kalaria

Ich habe da auch keinen blaßen Schimmer, aber die Sonya kann dir eventuell weiterhelfen. Ich dachte immer das ein EWR "was auch immer" in etwa für den Europäischen Wirtschafts Raum stehen würde.

m-f-G
Arnego2

Verfasst: Mi Nov 29, 2006 10:19 am
von Kalaria
Kann mir da niemand was zu sagen? Mich macht das ganz irre, und ich wäre für Aufklärung sehr dankbar.

Kalaria

Verfasst: Mi Nov 29, 2006 4:16 pm
von TurboMarcus
Hallo Kalaria,

ich hab hier folgendes gefunden:

"Sie können sich bis zu drei Monate ohne Aufenthaltsgenehmigung in Österreich aufhalten. Wenn Sie jedoch nach Österreich umgezogen sind, müssen Sie sich nach drei Tagen Aufenthalt bei der örtlichen Polizei oder beim Gemeindeamt melden. Zuständige Behörden sind in Wien der Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter, sowie in den Bundesländern der Meldeservice der Gemeindeämter. Sie brauchen keine Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitserlaubnis. Es ist Ihnen freigestellt, einen „Ausweis für Fremde“ (sogenannten EWR-Ausweis) zu beantragen. Dieser Ausweis ist recht praktisch, um sich innerhalb Österreichs zu legitimieren. Zuständige Behörden sind die Bundespolizeidirektionen in den großen Städten, ansonsten die Bezirkshauptmannschaften."

Das bedeutet, dass du den EWR Ausweis nicht zwingend brauchst, ich kenne auch keinen Deutschen der so einen Besitzt.

Gruss Marcus

Verfasst: Mi Nov 29, 2006 5:19 pm
von Kalaria
Danke Marcus,

Beim Meldeamt war ich ja schon und habe hier meinen Hauptwohnsitzt gemeldet. Da hat man mir auch nichts von diesem EWR Ausweis gesagt.

Macht mich halt nur stutzig, weil die Dame meinte, das wäre Pflicht. Wäre sowas wie eine Aufenthaltsgenehmigung. Ich dachte, sowas braucht man nicht mehr

Kalaria

Verfasst: Fr Dez 01, 2006 4:13 pm
von theoj73
einen ewr ausweis, brauchst du meines wissen nach nicht!
aber folgendes ist zu beachten:

EWR (und damit auch deutsche staatsbürger) oder Schweizerbürger:
Seit dem 1. Jänner 2006 müssen Personen mit EWR und Schweizer Staatsbürgerschaft spätestens nach drei Monaten ab Niederlassung eine Anmeldebescheinigung beantragen. Personen, die sich bereits vor dem 1. Jänner 2006 nach dem Meldegesetz angemeldet haben und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, benötigen keine Anmeldebescheinigung. Neben der Anmeldebescheinigung, die in Papierform ausgestellt wird, gibt es auch den "Lichtbildausweis für EWR-Bürger". Dieser hat das Format einer Scheckkarte und gilt als Identitätsdokument.

Personen mit EWR oder Schweizer Staatsbürgerschaft sind zur Niederlassung berechtigt, wenn sie:

* in Österreich Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beziehungsweise selbstständig beschäftigt sind oder
* über eine ausreichende Krankenversicherung und Existenzmittel verfügen oder
* eine Ausbildung an einer rechtlich anerkannten öffentlichen oder privaten Schule oder Bildungseinrichtung absolvieren und über eine ausreichende Krankenversicherung und entsprechende Existenzmittel verfügen.
http://www.wien.gv.at/zuwanderer/aufent ... erger.html


das ist nicht die meldung beim meldeamt!!! sondern bei der zuständigen "ausländerbehörde" muss eine seperate meldung erfolgen.

ich selbst habe mich erst nach ca. 4 monaten gemeldet und einen "strafzettel" von 50 € bezahlen müssen. lg theo

Verfasst: Sa Dez 02, 2006 11:26 am
von Kalaria
Bedeutet also, wenn ich länger als drei Monate bleibe, muß ich den Antrag stellen, oder wie?

Kalaria

Verfasst: Do Jan 25, 2007 10:03 am
von MPBroker
Richtig. VOR Ablauf der Dreimonatsfrist müssen EU/EWR-StaatsbürgerInnen ihre Niederlassung bei der Aufenthaltsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) anzeigen; die Behörde stellt eine „Anmeldebescheinigung“ aus.

Siehe hierzu auch Seite 7 unter:
http://www.ams.at/neu/Arbeiten_in_Oeste ... 9_2006.pdf

Verfasst: So Feb 04, 2007 12:55 am
von Uwi
Also mir wurde auf dem Meldeamt explizit gesagt, das ich diesen EWR-Ausweis beantragen MUSS! Das Ding kostet 15 Euro und ich darf dann zum Dings-Amt Nr. 35 wackeln. Das ganze habe ich auch schriftlich, da steht nix von freiwillig oder optional! Is ja auch nicht so wild, es wird ja wohl innerhalb von 3 Monaten zu schaffen sein, dieses Teil zu beantragen.

Verfasst: Di Feb 13, 2007 9:55 pm
von MPBroker
Da hat man dir auf dem Meldeamt definitiv was falsches gesagt. Für 15 Eur bekommst du auch nur die Anmeldebescheinigung. Ein EWR-Ausweis kostet nämlich 56 Eur.

Nachzulesen ist die Gesetzeslage unter folgendem Link in §57.

http://www.migrant.at/NiederlassungsG-Begutachtung.pdf

Und in §9 Abs.2 steht wörtlich "Inhabern von Anmeldebescheinigungen KANN auf Antrag ein „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ ausgestellt werden." Und KANN <> MUSS!

Viele Grüße,
Marcus

Verfasst: Mi Feb 14, 2007 4:47 pm
von Andi63
Hallo Kalaria ,
das mit den 15 Euro ist eine Anmeldebescheinigung fur EWR-Bürger, dort mußt du Kontoauszüge der letzten 2 Monate sowie Lohnzettel und Mietvertrag mitbringen natürlich auch Ausweis und Geburtsurkunde , diese Bescheinigung berechnet zum Daueraufenthalt in Ö.

Verfasst: Mi Feb 14, 2007 7:14 pm
von Kalaria
Schon erledigt :wink:

Verfasst: Fr Feb 23, 2007 6:35 am
von Uwi
@MPbroker:
Ach so!! Na da soll sich nun jemand auskennen!
Also von 56 Euro war niemals die Rede, da wurde ich in der Tat falsch informiert! Also wenn dieser Ausweis dann noch optional ist, würde ich darauf verzichten, weil ich einen schicken, ziemlich neuen und in etwa gleichteuren Reisepass besitze und ausserdem auch noch meinen Personalausweis von Deutschland - das sollte ja wohl locker an Identitätsnachweisen ausreichen :D