Nochmal Aufenthaltsgenemigung ??

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The Pilgrim
Beiträge: 8
Registriert: Mo Dez 04, 2006 12:53 pm
Wohnort: Irland

Nochmal Aufenthaltsgenemigung ??

Beitrag: # 8543Beitrag The Pilgrim »

hallo,

Ichhab mich grade mal durch die einzelnen Themen hier gelesen und auch schon ein paar Antworten gefunden.
Trotzdem will ich nochmal nachhaken und haete noch ein paar andere Fragen, vielleicht kann ja jemand helfen.

Wir leben in Irland und wollen nach Kanada auswandern und dort auch fuer immer bleiben.
Uns zieht es in die Gegend um Edmonton Alberta.
Mein Mann ist Techniker - Fachrichtung Informationselektronik und haette dort, so wie es bis jetzt aussieht, gute Chancen auf einen Job....er hat aber noch nichts festes.
Wir wuerden hier alles verkaufen und uns drueben eine kleine Ranch kaufen mit den weiteren Zukunftsplaenen, dort ein oder zwei Ferienhaeuschen zu errichten fuer Selbstversorger...ausserdem wuerde ich gerne dort ein paar Pferde halten und Trail ritte und Trekking fuer Touristen anbieten wollen.

Jetzt meine Fragen,
Mein Mann bekaeme ja warscheinlich durch seinen neuen Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis....nur wie lange ist die dann gueltig? Kann man eine solche Arbeitserlaubnis problemlos verlaengern? Und wie sieht es aus, wenn man dort fuer immer bleiben moechte? Wann und wie kann man die Staatsbuergerschaft erlangen?
Wie sieht es mit der Altersversorgung aus? Wir sind beide Ende 30 und da muessen wir auch schon mal an sowas denken, das man fuer den Lebensabend genuegend abgesichert ist, ohne bis zum bitteren Lebensende schuften zu muessen.
In den USA gibt es ja die Moeglichkeit sich durch "social security" fuer eine Rente abzusichern. Gibt es sowas fuer Kanada auch oder haben die dort ein aehnlich funktionierendes Rentensystem wie in Deutschland?
Dann wuerde mich noch interessieren wie das mit krankenversicherungen aussieht und der Aerztlichen Versorgung, nicht nur finanziell sondern auch oertlich gesehen....
Und wie sieht das mit Schulen und Kindergaerten aus?

Waere dankbar fuer ein paar Antworten

Lieben Gruss
Thesto
Beiträge: 20
Registriert: Fr Mär 02, 2007 6:03 pm

Beitrag: # 10479Beitrag Thesto »

die arbeitserlaubnis gilt grundsätzlich erstmal für ein jahr, lässt sich aber bei vorhandenem job problemlos verlängern. die owp der ehepartners hängt von der wp hauptantragsstreller ab

in einigen provinzen wie alberta, wird das verfahren für die pr für handwerker beschleunigt

es gibt ein rentensystem in kanada, da kann ich aber nix zu sagen
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