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				Möbel und Unterhalt
				Verfasst: Fr Dez 15, 2006 8:39 am
				von butzel
				Hallo an alle Ausgewanderten! 
Ich hab das gesamte Forum gelesen und doch noch Fragen   

 .Wie habt ihr das mit der Wohnungseinrichtung gehandhabt ? Ich würde gern alles hier in D verkaufen und mich neu einrichten.Ich geh mal davon aus,dass es in Ö auch Möbel-Discounter gibt.Wenn schon ein Neuanfang,dann richtig 

   Ausserdem macht es sich gut,am Anfang wohl in einer Ferienwohnung zu wohnen und sich in Ruhe eine Wohnung zu suchen.Mit der Arbeit klappt es in den meisten Fällen ja Hals über Kopf...staun 
Die 2.Frage betrifft die Unterhaltszahlung an Kinder bzw Ex-Frauen,die weiter in D wohnen.Wie wird das gehandhabt ? Ö hat doch sicher nen anderen Mindestselbstbehalt für Väter,oder gibts sowas wie die Düsseldorfer Tabelle in dieser Form nicht?Was passiert,wenn man keinen Unterhalt zahlt bzw .zahlen kann?Die Ex soll ja nich unbedingt wissen,wo man(n) wohnt. 
Wäre für aufschlussreiche Antworten sehr dankbar,natürlich auch per Mail. 
Liebe Grüße Butzel
 
			
					
				
				Verfasst: Fr Dez 15, 2006 9:59 am
				von TurboMarcus
				Hallo,
also Möbeldiscounter gibt's hier genau so wie in D., ich sag mal nur Ikea, XXXLutz etc.! Wegen dem Unterhalt wirst du wohl nicht drum rum kommen, du musst dich ja hier in Ö. melden und ich schätze mal das dann die Daten mit Deutschland ausgetauscht werden. Wie genau das geht weiß ich allerdings nicht, hatte noch nicht das "Problem" 

 . Falls du dich vor den Unterhaltszahlungen 'drücken' willst musst du wohl weiter in den Osten auswandern, aber dass ist es sicher nicht wert 
 
  
Gruss Marcus
 
			
					
				
				Verfasst: Fr Dez 15, 2006 11:43 am
				von butzel
				Danke Marcus,
nu hab ich doch noch ne frage: bei den stellenangeboten steht meist dazu,dass man gültige Papiere haben soll.Was versteh ich darunter? Ist damit so eine Art Aufenthaltsgenehmigung gemeint? ich dachte,man kann einfach so in Ö arbeiten.....bin jetzt etwas verunsichert  
 
 
LG butzel
 
			
					
				
				Verfasst: Fr Dez 15, 2006 2:53 pm
				von rabiene
				Die 2.Frage betrifft die Unterhaltszahlung an Kinder bzw Ex-Frauen,die weiter in D wohnen.Wie wird das gehandhabt ? Ö hat doch sicher nen anderen Mindestselbstbehalt für Väter,oder gibts sowas wie die Düsseldorfer Tabelle in dieser Form nicht?Was passiert,wenn man keinen Unterhalt zahlt bzw .zahlen kann?Die Ex soll ja nich unbedingt wissen,wo man(n) wohnt. 
Um den Unterhalt kommst du nicht drumherum.Soweit ich weiss wird der Unterhalt dort berechnet wo die Kinder wohnen,also in D.
Wenn du jetzt weniger verdienst, musst du eine Neuberechnung anleiern, damit der Unterhalt angeglchen wird.
da du in OE dich anmelden musst, wird es wohl nix mit verschweigen der Adresse.
Ist damit so eine Art Aufenthaltsgenehmigung gemeint? ich dachte,man kann einfach so in Ö arbeiten.....bin jetzt etwas verunsichert 
Du bist doch quasi ein "Auslaender",also brauchst du auch Papiere. Du wirst wohl zu enem Amt gehen muessen uns sie dir besorgen. ich wuerde mal sagen es ist eine  Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
 
			
					
				
				Verfasst: Sa Dez 16, 2006 8:30 am
				von butzel
				Hallo nochmal,
ich hätte gern gewusst,welchen Mindestselbstbehalt in Österreich bei der Unterhaltsberechnung zu Grunde gelegt wird?Weiss das jemand genau?Es sind doch sicher unter den Ausgewanderten auch Väter,die geschieden sind in D und  Kinder haben und zahlen müss(t)en...Und wie ist es,wenn man einen Anwalt braucht...egal wofür....gibt es auch so eine Art Rechtsschutzversicherung bzw. Prozesskostenhilfe?
Ausserdem würd mich mal interessieren,wie schnell man diese Aufenthaltsbewilligung bekommt..Oder kann man die pro forma schon mal anfordern,auch wenn man noch keine Arbeitsstelle hat,aber weiss,dass man demnächst nach Ö will?...
Wäre dankbar für aufschlussreiche Antworten..auch per Mail....
LG butzel....die doch noch paar Fragen offen hat  

 
			
					
				
				Verfasst: Sa Dez 16, 2006 2:55 pm
				von rabiene
				schau mal hier 
http://www.tews.at/untkind/kindunt.htm
hab ich bei Google gefunden. 
 
 
Die meisten Rechtsschutzversicherungen kommen fuer scheidung/Unterhalt nicht auf.
Fuer die Prozesskostenhilfe wuerde ich mal googeln.