Auswanderung Residencia Kanaren

Spanien und Kanarische Inseln

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chatterhand
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Auswanderung Residencia Kanaren

Beitrag: # 8969Beitrag chatterhand »

Hola!

In diesem Thread soll es um die Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) gehen.

Fange mal wieder an;

Seit kurzem befinde ich mich im vorzeitigen Ruhestand, bin also Ruhestandsbeamter bzw. Pensionär.

Mein bisheriges Suchen im Netz ergab, dass Rentner und Pensionäre die Residencia nach wie vor beantragen müssen, aber dieses auch für alle anderen immer noch empfehlenswert sei.

Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis einer in Spanien gültigen Krankenversicherung. Als Pensionär habe ich gegenüber meinem ehemaligen Dinstherren einen Beihilfeanspruch auf die Krankheitskosten, auch in Spanien. Das heisst, meine Frau und ich bekommen 70% und unsere Kinder 80% unserer Krankheitskosten erstattet, auf 30% bzw. 20% bleiben wir jedoch ohne private Zusatzversicherung oder ohne gesetzliche Krankenkasse selbst sitzen.

Reicht der Beihilfeanspruch alleine aus (immerhin fehlen 30% bzw. 20% Abdeckung), um die Bedingung "gültige Krankenversicherung für Spanien" zu erfüllen? :?:

Wir besitzen alle die deutsche Staatsbürgerschaft. Weder meine Frau noch ich haben in Spanien jemals gelebt oder gearbeitet. Gibt es da Probleme mit der Residencia? An anderer Stelle laß ich davon, kann das allerdings nicht recht nachvollziehen, da ich auch keinen Verweis auf eine rechtsverbindliche Quelle fand. :cry:
chatterhand
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Beitrag: # 9159Beitrag chatterhand »

Es scheint so, als hätte niemand in Spanien je eine Residencia beantragt.

Habe nun die Info bekommen, dass man pro Person 4.705 Euro/Jahr an Rente oder Pension für die Residencia nachweisen muss. (Angabe ohne Gewähr) :wink:
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