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Rente bei Auswanderun
Verfasst: Di Jan 04, 2005 10:54 pm
von Winneone
Mich würde interessieren, ob jemand schon Erfahrungen (und wenn ja, welche) gemacht hat, was mit den eingezahlten Rentenbeiträgen passiert, wenn man in ein (außereuropäisches) Land einwandert (ganz offiziell) und die dortige Staatsbürgerschaft erwirbt? Natürlich wird dann die deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben.
Ich habe mehrmals "läuten" hören, daß man sich in diesem Fall die eingezahlten Beiträge auszahlen lassen kann, natürlich NUR, wenn man Deutschland

KOMPLETT den Rücken kehrt (s.o.).
Krankenkassen- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sind weg

, das ist klar; mir geht es um die

RENTENversicherungsbeiträge.
Würde mich über Informationen sehr freuen.

Hochkompliziert
Verfasst: Mi Jan 05, 2005 8:16 pm
von Schwabenpower
diese Regelung gab es zumindest mal, ich würde Dir dringend empfehlen, direkt bei Deinem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Termin zu vereinbaren.
Verfasst: Fr Jan 07, 2005 8:24 pm
von Winneone

Danke für die Nachricht.
Ich bin an weiteren Informationen immer noch interessiert, z. B. wer hat schon mal Erkundigungen darüber eingezogen, welche Aussagen bekam sie/er, hat es jemand schon einmal gemacht usw.

Info gefunden!
Verfasst: Do Jan 20, 2005 6:07 pm
von Winneone
Für alle, die die von mir gestellte Frage ebenfalls interessiert, habe ich hier den Link für die entsprechende Seite der BFA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte):
http://www.bfa.de/ger/ger_servicecenter ... l#zahlausl
Damit kommt ihr dann auch ne Runde weiter. Ihr könnt dort diverse Broschüren, auch zum Thema "Auswandern ins (nicht-EU) Ausland - wie bekomme ich meine Rente wieder?" als PDF's herunterladen.
Verfasst: Mo Mär 07, 2005 4:18 pm
von Heike
Hallo !!
ich bin neu hier.Kann mir wer sagen wie das mit dem Kindergeld ist bekomm ich das auch noch wenn ich nicht mehr in Deutschland lebe?
danke Heike
Thx
Verfasst: Fr Mär 18, 2005 12:36 am
von funny
Danke Winne für den Link. Guter Tipp. Leider geht der Link nicht mehr !?
Verfasst: Fr Aug 12, 2005 7:18 pm
von sirtaki
Heike hat geschrieben:Hallo !!
ich bin neu hier.Kann mir wer sagen wie das mit dem Kindergeld ist bekomm ich das auch noch wenn ich nicht mehr in Deutschland lebe?
danke Heike
NEIN. sobald du den deutschen wohnsitz aufgegeben hast, ist schluss mit kindergeld.
vater staat bucht irrtümlich gezahlte beiträge auch gern kommentarlos zurück

Re: Thx
Verfasst: Fr Aug 12, 2005 7:43 pm
von Winneone
funny hat geschrieben:Danke Winne für den Link. Guter Tipp. Leider geht der Link nicht mehr !?
Stimmt leider, anscheinend hat das BfA die Seite zu gründich überarbeiten lassen. Hier ein paar neue BfA-Links, die einiges zutage fördern:
Rente bei Aufenthalt im Ausland:
KlickeMalHierFürDenLink
Kindererziehung im Ausland:
KlickeMalHierFürDenLink
Erstattung von Beiträgen:
http://www.bfa.de/nn_1430/de/Inhalt/For ... nd_29.html
Zwischenstaatliche Regelungen mit der Republik Korea:
http://www.bfa.de/nn_1430/de/Inhalt/Pub ... _2046.html
Zwischenstaatliche Regelungen mit Australien:
http://www.bfa.de/nn_1430/de/Inhalt/Pub ... _2045.html
Zwischenstaatliche Regelungen mit Japan:
http://www.bfa.de/nn_1430/de/Inhalt/Pub ... _2043.html
Zwischenstaatliche Regelungen mit Mazedonien:
KlickeMalHierFürDenLink
Zwischenstaatliche Regelungen mit Bulgarien:
KlickeMalHierFürDenLink
Zwischenstaatliche Regelungen mit Kroatien:
http://www.bfa.de/nn_1430/de/Inhalt/Pub ... _2038.html
Die Versicherungspflicht bei Beschäftigung von Personen aus dem Ausland:
http://www.bfa.de/nn_1430/de/Inhalt/Pub ... _2025.html
Zwischenstaatliche Regelungen mit Israel
http://www.bfa.de/nn_1430/de/Inhalt/Pub ... _2034.html
Zwischenstaatliche Regelungen mit Chile:
http://www.bfa.de/nn_1430/de/Inhalt/Pub ... _2035.html
Zwischenstaatliche Regelungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika:
http://www.bfa.de/nn_1430/de/Inhalt/Pub ... _2023.html
Überstaatliche Regelungen für den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz:
KlickeMalHierFürDenLink
Zwischenstaatliche Regelungen mit Bosnien-Herzegowina:
http://www.bfa.de/nn_1430/de/Inhalt/Pub ... _2039.html
Zwischenstaatliche Regelungen mit Serbien und Montenegro:
http://www.bfa.de/nn_1430/de/Inhalt/Pub ... _2041.html
Rentenabkommen mit Kanada und Vereinbarung mit der Provinz Quebec:
http://www.bfa.de/nn_1430/de/Inhalt/Pub ... _2028.html
um nur einige zu nennen. Alternativ kann man auch die Suche der BfA bemühen und z.B. "Rente" und "Ausland" eintragen:
http://www.bfa.de/nn_1430/de/Funktionen ... mular.html
Gruß und viel Erfolg, Winneone
Verfasst: Sa Aug 13, 2005 10:10 am
von Caribe-Klaus
Danke Winneone für die Fleissarbeit, sehr gute Info's
Ich würde aber jeden raten, sich zu informieren und diese Gelder - sollten welche zur Auszahlung kommen können wie Rente ect. - erstmal stehen zu lassen.
Denn eine Rückkehr ist niemals ausgeschlossen. Erst, wenn man sich 100% sicher ist, die Konten auflösen ! Auf keinen Fall das Geld erstmal mit einberechnen.
Und so kann es kommen:
Wie ich das 1. mal gegangen bin, habe ich nicht's aufgelöst. Und wenn ich jetzt wieder gehe, lasse ich nochmals alles stehen. Nur ein Tipp, wegen einer OP komme ich jetzt zur Reha von der LVA, die konnten nicht aus, weil ich die Konten nie aufgelöst habe. Und wer weiss schon vorher, was einem passieren kann
Gruss Klaus
Stehen lassen
Verfasst: Sa Aug 13, 2005 6:40 pm
von Winneone
Ja, da hast du recht. Soweit ich informiert bin, kann man die Auszahlung sowieso erst beantragen

, wenn man 2 volle Jahre in einem Land lebt, daß dem Sozialversicherungsabkommen nicht beigetreten ist. Dazu kommt noch die Bearbeitungszeit (deutsche Bearbeitungszeit!) und die Zeit für den Geldtransfer. Sollte Erfahrungsberichten zufolge nicht unter (insgesamt) 3 Jahre dauern. Alleine von daher ist es eine mehrmalige Überlegung wert, was ja wohl auch Sinn dieser Vorschrift ist
Gruß, Winneone
Verfasst: Di Jan 08, 2008 11:40 am
von Shadana666
Hallo!
Ich hab da folgendes gefunden:
"Hält sich der Berechtigte jedoch gewöhnlich außerhalb der EU-Mitgliedstaaten auf, so besteht für Drittstaatsangehörige keine Gleichstellung und ihre Rente wird regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag gezahlt."
Heißt das im Klartext,wenn ich als Deutscher in Afrika lebe,bekomme ich 30% weniger Rente wie in Deutschland ???
Dann wäre es doch günstiger,in Deutschland ein Konto zu haben,oder?
Gibt es hier vielleicht Rentenempfänger,die in Afrika leben und das beantworten können?
Gruß
Shadana
Rentenbesch**
Verfasst: Di Jan 08, 2008 11:57 am
von Winneone
Shadana666 hat geschrieben:Hallo!
...
Heißt das im Klartext,wenn ich als Deutscher in Afrika lebe,bekomme ich 30% weniger Rente wie in Deutschland ???
Dann wäre es doch günstiger,in Deutschland ein Konto zu haben,oder?
...
Gruß
Shadana
Das hast du zum größten Teil richtig verstanden. Die Rente wird gekürzt (warum, wissen wohl nur die Politiker). Dazu kommt noch, daß nur Beiträge, die in Deutschland eingezahlt wurden, berücksichtigt werden (betrifft die meisten eher weniger).
Mit dem Konto in Deutschland könnte man das umgehen,
aber dazu ist wiederum ein Wohnsitz in Deutschland nötig! Das wiederum heißt, daß auch Steuern / Sozialbeiträge von der Rente abgezogen werden!!!
Jetzt kann man sich ausrechnen, was günstiger ist...
Eins ist klar: Verlust macht man/frau dabei auf jeden Fall.
Gruß, Winneone
Re: Rentenbesch**
Verfasst: Mi Jan 09, 2008 3:30 am
von Peter_KL
Winneone hat geschrieben:
Mit dem Konto in Deutschland könnte man das umgehen, aber dazu ist wiederum ein Wohnsitz in Deutschland nötig!
Unfug, ich habe noch ein Konto und Depot ganz offiziell in Deutschland und mein Wohnsitz ist hier in Malaysia. In D'land bin ich laengst abgemeldet.
Schriftverkehr schickt die Bank ganz artig eben nach Malaysia, wo ist das Problem?
Re: Rentenbesch**
Verfasst: Mi Jan 09, 2008 4:51 am
von Stroinerle
Peter_KL hat geschrieben:Unfug, ich habe noch ein Konto und Depot ganz offiziell in Deutschland und mein Wohnsitz ist hier in Malaysia. In D'land bin ich laengst abgemeldet. Schriftverkehr schickt die Bank ganz artig eben nach Malaysia, wo ist das Problem?
Bei mir ist das hinsichtlich der deutschen Konten ganz genauso. Hier ist kein Wohnsitz in D nötig. Unser Schriftverkehr läuft prinzipiell über E-Mail und Fax, Kontoauszüge und laufende Verwaltung machen wir übers Net. Das funzt bei unseren beiden deutschen Banken ganz problemlos. So können wir unsere Mieteinnahmen und Steuern (bei Einkommen in D leider immer noch nötig) relativ bequem von hier aus regeln.
Verfasst: Mi Jan 09, 2008 10:52 am
von Siggi!
Zum einen ist es richtig, dass ein Konto in D keinen Wohnsitz als Bedingung hat. Aber einige (Direkt) Banken fordern dies in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Da nun die Bank über die Auswanderung nicht vom Einwohnermeldeamt informiert wird, ist dieses wohl oft kein wirkliches Problem.
Zum anderen geht es hier aber um Rentenzahlung an Angehörige von Drittstaaten, wenn diese in D keinen Wohnsitz haben. Um hier den 30% Abschlag zu vermeiden, ist ein Wohnsitz in D notwendig! Dieser begründet dann natürlich auch die unbeschränkte Steuerpflicht in D. Da bei Renten nur der Ertragsanteil versteuert wird, kann es günstiger sein, die Rente der Besteuerung in D zu unterwerfen. Ein Wohnsitz auf dem Papier kann man ja bei Bekannten/Verwandten schnell gründen.
Gruß
Siggi