Seite 1 von 1
					
				Staatsangehörigkeit nach work and travel?
				Verfasst: Do Mär 22, 2007 2:54 pm
				von HeyJoeLetsGo!
				G'day, mates
habe vorher auf der Australian embassy seite gelesen, dass man für die beantragung des citizenships mindestens 2 jahre permanenten aufenthalt down under (au) vorweisen muss. da ich im sommer mein abi habe, wollte ich dort schon work and travel machen und das 2 jahre lang (geht unter bestimmten umständen). kann ich davon ausgehen, dass ich nach dem aufenthalt die staatsangehörigkeit zugesprochen kriege? wer kennt sich hiermit aus? 
thank you all and have a nice day
			 
			
					
				
				Verfasst: Do Mär 22, 2007 3:31 pm
				von Siggi!
				Als erstes muss man ein "permanent resident" sein, eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung ist nicht genug. Das ist im übrigen in anderen Ländern auch so üblich, sonst könnte z.B. ein Student nach Abschluß des Studiums die Staatsbürgerschaft beantragen und dableiben.
Die Info ist 
Online verfügbar.
Gruß
Siggi
 
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr Mär 23, 2007 2:22 pm
				von Suesskraut
				Die 2-Jahresregelung wird durch Gesetzesaenderung in diesem Jahr auf 4 Jahre verlaengert.
Derzeitiger Stand der Dinge ist, dass die Aenderung im Juli 07 in Kraft tritt, d.h. alle, die vorher ihr 'permanent residency' Visum erhalten und 'aktivieren' (durch Einreise), werden noch nach der 2-Jahresregel behandelt.
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr Mär 23, 2007 8:17 pm
				von HeyJoeLetsGo!
				ah okay, das leuchtet ein....aber ist nicht jede aufenthaltsgenehmigung irgendwie temporär? hat man bei beantragung derselben wohl einen vorteil wenn man schon einen (straffreien! 

 ) 2 Jahres Aufenthalt vorweisen kann und im besten fall einen arbeitgeber findet, der ein gutes wort einlegt?
herzlichen dank übrigens für die schnellen antworten
 
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr Mär 23, 2007 11:23 pm
				von Suesskraut
				Nein, es gibt zwei verschiedene Visa-gruppen - befristete und unbefristetet, oder 'temporary' und 'permanent'. Natuerlich werden 'permanent' Visas auch auf Probe ausgestellt, aber man gilt trotzdem, sobald man sie hat als 'permanent resident', hat dann auch gleich ganz andere Rechte als ein 'temporary resident'.
Das WHV zaehlt zur temporary Visagruppe. Staatsbuergerschaft kann man nur beantragen, wenn man Permanent Resident ist. Es gibt Haertefallregeln, unter denen man die 2-Jahres (bald 4-Jahres) frist verkuerzen kann.
Am besten unter 
www.immi.gov.au nachlesen.
 
			 
			
					
				
				Verfasst: So Mär 25, 2007 11:33 am
				von HeyJoeLetsGo!
				vielen dank für den link und die antworten, auch wenn das wieder ein schlag in den magen meiner jugendlichen naivität war...komplizierter als ich dachte 
 
habt alle einen schönen tag
 
			 
			
					
				
				Verfasst: So Mär 25, 2007 11:36 am
				von Siggi!
				jugendlichen naivität war...komplizierter als ich dachte 
Mach Dir nichts drauß! Du kannst ja immer noch auf Deine Jugend schieben. Aber was tut man erst, wenn man beispielsweies 60 Jahre alt ist und immer noch naiv ist 

  Das kommt gar nicht so selten vor...
Gruß
Siggi
 
			 
			
					
				
				Verfasst: Di Mär 27, 2007 5:14 am
				von Suesskraut
				HeyJoe! 

Das kann Dir nun wirklich keiner veruebeln, waer ja auch zu schoen, wenn das ginge.
Aber nicht gleich aufgeben! Vor nem Jahr habe ich auch noch gedacht, ich krieg nie ein Visum, weil die Moeglichkeiten immer spaerlicher wurden.
Dann hab ich nen Sponsor gefunden und im August war der Antrag durch.
Sk
 
			 
			
					
				
				Verfasst: So Apr 08, 2007 9:55 am
				von Caribe-Klaus
				Ohne das ich mich wirklich mit dem Problem dort auskenne, aber wenn man diesen 
Artikel  liest, scheint es ja nicht so schwer zu sein ?  
 
Gruss Klaus
 
			 
			
					
				
				Verfasst: So Apr 08, 2007 10:00 am
				von Siggi!
				Hallo Klaus,
aber der Artikel bezieht sich doch nur auf eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung, eine permanente (wie hier gefragt) ist eine ganz andere Kategorie.
Gruß
Siggi
			 
			
					
				Re: Staatsangehörigkeit nach work and travel?
				Verfasst: So Feb 24, 2008 3:04 am
				von Schrumpfgermane
				HeyJoeLetsGo! hat geschrieben:G'day, mates
habe vorher auf der Australian embassy seite gelesen, dass man für die beantragung des citizenships mindestens 2 jahre permanenten aufenthalt down under (au) vorweisen muss. da ich im sommer mein abi habe, wollte ich dort schon work and travel machen und das 2 jahre lang (geht unter bestimmten umständen). kann ich davon ausgehen, dass ich nach dem aufenthalt die staatsangehörigkeit zugesprochen kriege? wer kennt sich hiermit aus? 
thank you all and have a nice day
Na das waere ja schoen, dann waeren ja alle Probleme geloest! 
  
  