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Hauptwohsitz / Kinderfrage / Unterstützungsanspruch

Verfasst: Do Aug 16, 2007 12:00 pm
von Jesse
Hallo :)

Ich werde Ende diesen Monats mit meinem Lebensgefährten in die Nähe von Innsbruck ziehen.
Er arbeitet zumindest noch ein paar Monate in Deutschland und ich werde mir zum 01.10. einen Job in Österreich suchen.
Wir möchten allerdings innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Kind bekommen und nun weiß ich nicht, ob und wann und wieviel mit als Nicht-Österreicherin, die noch nicht besonders lange gearbeitet haben wird, an Unterstützung vor der Geburt und nachher zustehen würde. Gibt es dort so etwas wie Erziehungsgeld?
Kann man eigentlich seinen Hauptwohnsitz in Deutschland behalten und trotzdem in Österreich arbeiten?
Fragen, Fragen, Fragen... :)
Danke für eure Hilfe.
Gruß
Jesse

Verfasst: Fr Aug 17, 2007 3:51 am
von v8rulez
also dann, einmal gehts noch: www.help.gv.at

http://www.help.gv.at/Content.Node/45/Seite.450400.html
=> klick hier mal auf Kinderbetreuungsgeld

Bild

zwischenfrage: welche staatsbuergerschaft strebt ihr fuer die kinder an? AT oder DE

edit: noch was interessantes - dank unserer konservativen regierung unter der fuehrung von OEVP (volkspartei) wird der "beruf mutter" jetzt zur pension angerechnet!

Anrechnung für die Pension

Seit 1. Jänner 2004 werden für Geburten ab 1. Jänner 2002 24 Monate des Kinderbetreuungsgeldbezugs als pensionsbegründende Beitragszeiten angerechnet. Die restlichen Monate bis maximal zum 4. Geburtstag des Kindes gelten als Ersatzzeiten. Mit 1. Jänner 2005 wird eine kontowirksame Beitragsgrundlage von EUR 1.350,-- eingeführt.

Verfasst: Di Aug 21, 2007 2:48 pm
von Jesse
v8rulez hat geschrieben:also dann, einmal gehts noch: www.help.gv.at

http://www.help.gv.at/Content.Node/45/Seite.450400.html
=> klick hier mal auf Kinderbetreuungsgeld

Bild

zwischenfrage: welche staatsbuergerschaft strebt ihr fuer die kinder an? AT oder DE

edit: noch was interessantes - dank unserer konservativen regierung unter der fuehrung von OEVP (volkspartei) wird der "beruf mutter" jetzt zur pension angerechnet!

Anrechnung für die Pension

Seit 1. Jänner 2004 werden für Geburten ab 1. Jänner 2002 24 Monate des Kinderbetreuungsgeldbezugs als pensionsbegründende Beitragszeiten angerechnet. Die restlichen Monate bis maximal zum 4. Geburtstag des Kindes gelten als Ersatzzeiten. Mit 1. Jänner 2005 wird eine kontowirksame Beitragsgrundlage von EUR 1.350,-- eingeführt.
Dankeschön für die Antwort :o)
Welche Staatsbürgerschaft die Kinder haben sollen weiß i net. Ich hoffe doch, daß wir uns in Österreich so wohl fühlen werden, daß wir auch für lange Zeit dort bleiben werden und dann sollen die Kinder auch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Oder zumindest die doppelte, falls möglich.
VG
Jesse