Fragen zum Aufenthalt in Belgien
Verfasst: Do Sep 06, 2007 10:33 pm
Hallo,
ich habe ein paar wichtige Fragen, ich habe einen Bekannten (er Italiener und seine Lebensgefährtin Ukrainerin mit italienischen Aufenthalt) und seine Partnerin sind vor ca. 6 Monaten nach Belgien ausgewandert, haben sich angemeldet und einen Aufenthalt für 6 Monate bekommen, mein Bekannter hat dann eine Arbeit gefunden und automatisch nach Ablauf der 6 Monate einen 5 jährigen Aufenthalt bekommen, der Aufenthalt seiner Partnerin wurde aber annulliert (da sie ohne Visum gekommen ist und beide mit miteinander verheiratet sind). Die Frau ist jetzt seit 1 Monat wieder in Italien (da sie dort auch den Aufenthalt verloren hätte) so ich hoffe das ich jetzt alle Infos zusammen habe und vielleicht einer von Euch mir Auskunft geben kann.
1. Wie oft und wie lange darf ein nicht EU-Bürger mit einem Aufentlich aus
einem EU-Land innerhalb der EU reisen und sich aufhalten.
Hier bei der Gemeinde hat man mir gesagt, das sie nur 3 Monate pro Jahr hier sein darf, d. h. laut der Gemeinde darf sie erst wieder im Januar nächstes Jahr einreisen. Ist dies korrekt ?????
2. Wenn Sie einreist und es sollte eine Kontrolle sein, bekommt sie
vielleicht Schwierigkeiten, immerhin war sie hier 6 Monate ange-
meldet und registiert und wäre über kurz oder lang rausgeworfen
geworfen oder ist es kein Problem
3. Muß der belgische Staat wenn mein Bekannter zum Anwalt geht und
klagt auf Schadensersatz, diesen auch leisten ??? Dies behauptet
mein Bekannter, was ich mir nämlich nicht vorstellen kann. Er sagt
nämlich das die Gemeinde Fehler gemacht hat.
Falls mir jemand ein paar Antworten geben kann, wäre ich sehr glücklich er will nämlich schon nächste Woche nach Italien fliegen, um seine Partnerin zurück zuholen, nicht das es auf dem Flughafen bei der Kontrolle eine böse Überraschung gibt.
Ich danke schon mal im voraus.
ich habe ein paar wichtige Fragen, ich habe einen Bekannten (er Italiener und seine Lebensgefährtin Ukrainerin mit italienischen Aufenthalt) und seine Partnerin sind vor ca. 6 Monaten nach Belgien ausgewandert, haben sich angemeldet und einen Aufenthalt für 6 Monate bekommen, mein Bekannter hat dann eine Arbeit gefunden und automatisch nach Ablauf der 6 Monate einen 5 jährigen Aufenthalt bekommen, der Aufenthalt seiner Partnerin wurde aber annulliert (da sie ohne Visum gekommen ist und beide mit miteinander verheiratet sind). Die Frau ist jetzt seit 1 Monat wieder in Italien (da sie dort auch den Aufenthalt verloren hätte) so ich hoffe das ich jetzt alle Infos zusammen habe und vielleicht einer von Euch mir Auskunft geben kann.
1. Wie oft und wie lange darf ein nicht EU-Bürger mit einem Aufentlich aus
einem EU-Land innerhalb der EU reisen und sich aufhalten.
Hier bei der Gemeinde hat man mir gesagt, das sie nur 3 Monate pro Jahr hier sein darf, d. h. laut der Gemeinde darf sie erst wieder im Januar nächstes Jahr einreisen. Ist dies korrekt ?????
2. Wenn Sie einreist und es sollte eine Kontrolle sein, bekommt sie
vielleicht Schwierigkeiten, immerhin war sie hier 6 Monate ange-
meldet und registiert und wäre über kurz oder lang rausgeworfen
geworfen oder ist es kein Problem
3. Muß der belgische Staat wenn mein Bekannter zum Anwalt geht und
klagt auf Schadensersatz, diesen auch leisten ??? Dies behauptet
mein Bekannter, was ich mir nämlich nicht vorstellen kann. Er sagt
nämlich das die Gemeinde Fehler gemacht hat.
Falls mir jemand ein paar Antworten geben kann, wäre ich sehr glücklich er will nämlich schon nächste Woche nach Italien fliegen, um seine Partnerin zurück zuholen, nicht das es auf dem Flughafen bei der Kontrolle eine böse Überraschung gibt.
Ich danke schon mal im voraus.