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Fragen zum Aufenthalt in Belgien

Verfasst: Do Sep 06, 2007 10:33 pm
von sast13
Hallo,
ich habe ein paar wichtige Fragen, ich habe einen Bekannten (er Italiener und seine Lebensgefährtin Ukrainerin mit italienischen Aufenthalt) und seine Partnerin sind vor ca. 6 Monaten nach Belgien ausgewandert, haben sich angemeldet und einen Aufenthalt für 6 Monate bekommen, mein Bekannter hat dann eine Arbeit gefunden und automatisch nach Ablauf der 6 Monate einen 5 jährigen Aufenthalt bekommen, der Aufenthalt seiner Partnerin wurde aber annulliert (da sie ohne Visum gekommen ist und beide mit miteinander verheiratet sind). Die Frau ist jetzt seit 1 Monat wieder in Italien (da sie dort auch den Aufenthalt verloren hätte) so ich hoffe das ich jetzt alle Infos zusammen habe und vielleicht einer von Euch mir Auskunft geben kann.

1. Wie oft und wie lange darf ein nicht EU-Bürger mit einem Aufentlich aus
einem EU-Land innerhalb der EU reisen und sich aufhalten.

Hier bei der Gemeinde hat man mir gesagt, das sie nur 3 Monate pro Jahr hier sein darf, d. h. laut der Gemeinde darf sie erst wieder im Januar nächstes Jahr einreisen. Ist dies korrekt ?????

2. Wenn Sie einreist und es sollte eine Kontrolle sein, bekommt sie
vielleicht Schwierigkeiten, immerhin war sie hier 6 Monate ange-
meldet und registiert und wäre über kurz oder lang rausgeworfen
geworfen oder ist es kein Problem

3. Muß der belgische Staat wenn mein Bekannter zum Anwalt geht und
klagt auf Schadensersatz, diesen auch leisten ??? Dies behauptet
mein Bekannter, was ich mir nämlich nicht vorstellen kann. Er sagt
nämlich das die Gemeinde Fehler gemacht hat.


Falls mir jemand ein paar Antworten geben kann, wäre ich sehr glücklich er will nämlich schon nächste Woche nach Italien fliegen, um seine Partnerin zurück zuholen, nicht das es auf dem Flughafen bei der Kontrolle eine böse Überraschung gibt.

Ich danke schon mal im voraus.

Verfasst: Do Sep 06, 2007 10:41 pm
von Caribe-Klaus
Wir wollen, können und dürfen keinerlei Rechtsauskünfte hier geben !

Dafür sind Behörden, Rechtsanwälte und Gerichte allein zuständig !

Gruss Klaus

Verfasst: Fr Sep 07, 2007 7:29 am
von Siggi!
Hallo sast13,

Zum Ausländerrecht (und darum geht es hier) gibt es ein sehr gutes Forum, welches von Mitarbeitern der Ausländerbehörden betrieben wird. Ich würde dort einmal anfragen, die sind was solche Fragen angeht sicher kompetenter als wir hier.

Der Fall selbst ist sicher nicht trivial; es um EU Recht geht und dessen Vorrang vor innerstaatlichen Regelungen in Belgien. Ob hier ein deutscher Mitarbeiter der Ausländerbehörde erschöpfend Auskunft geben kann, wage ich zu bezweifeln. Hier braucht man einen kompotenten Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Ausländerrecht in Belgien.

Einiges an der Geschichte ist mir nicht plausibel, denn für die Frau gilt auch die Freizügigkeit, solange die eheliche Lebensgemeinschaft mit einem EU Bürger fortbesteht. Ich weiß nicht, welche Formfehler das Paar oder die Behörde begangen hat. Dies muss zunächst einmal zweifelsfrei ermittelt werden. Normalerweise müsste es dem Paar ohne Probleme möglich sein, in Belgien die eheliche Lebensgemeinschaft auszuüben.

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Sep 07, 2007 7:59 am
von kurtchen
Hallo,

ohne Rechtsanwalt geht hier nicht.

In der deutschsprachigen Bruesselrundschau stehen immer Anzeigen
von belgischen Rechtsanwälten die Deutsch sprechen.

Zudem hat Belgien ja ein Deutschsprachiges Gebiet bei
Eupen, dort ist jeder belgische Rechtsanwalt deutschsprachig und
kann Dir helfen.

Also: ohne Rechtsanwalt geht das nicht !

gruss
Kurtchen

Verfasst: Fr Sep 07, 2007 8:48 am
von sast13
Vielen Dank für Eure Antworten, ich werde dann mal bei einem Rechtsanwalt nachfragen, da Sie nämlich nur Lebensgefährten sind (nicht verheiratet miteinander) glaube nicht, das sie nochmal einreisen darf für dieses Jahr, zudem sie das hatte ich nämlich vergessen zu schreiben, sie auch noch in italien mit einem anderen Italienier verheiratet ist und außerdem gilt ihr aufenthalt ja nur für italien.

gruß sandra