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Unterhalt und Existenzminnimum

Verfasst: Sa Okt 20, 2007 8:50 pm
von Herzblatt
Hallo zusammen,

wie schon bereits hier erwähnt, ziehen wir ja nächstes Jahr in schöne Stubaital.
Mein Lebensgefährte bewirbt sich ja schon fleißig und sowie er Arbeit findet wird er schon mal vorgehen, eine eingerichtete Wohnung im Haus meines Vaters steht bereit :D

Mein Lebensgefährte ist Unterhaltsverpflichtet für 2 Kinder. (bisher für 3, aber der große ist im Februar mit der Lehre fertig und fällt somit weg)

Nun meine Frage:
Wenn mein LG in Österreich wohnt und dort arbeitet wird dann dort auch der Unterhalt berechnet?
Oder weiter nach deutschen Maßstäben weil hier die Kinder leben?
Und ist das Existenzminnimum in Österreich genauso hoch wie in Deutschland?

Ich Danke Euch wie immer im Voraus für Eure Antworten

Grüße

Herzblatt

Verfasst: So Okt 21, 2007 2:31 pm
von rabiene
Der Unterhalt wird immer danach berechnet wo die Kinder leben :?

Schau mal hier auf seite 23, da steht was vom Ex.Minimum
http://www.austrianlaw.at/cms/fileadmin ... re2007.pdf

ich denke aber das es bei dem aus D bleibt, wegen der Kinder.

Verfasst: So Okt 21, 2007 11:39 pm
von sonea
Hallo,

ich denke es wird wie folgt laufen.
Um den Bedarf der Kinder zu ermitteln, wird ja der Kindesvater regelmäßig aufgefordert, seinen Lohn nachzuweisen. Wenn Dein LG nun mehr verdient als in D, wird er wohl auch mehr zahlen müssen.( Vorausgesetzt natürlich, er zahlt noch nicht den Regelbetrag) Denn der Selbstbehalt liegt ja in D um die 900€. Ich persönlich würde einen Rechtsanwalt einschalten, der beweisen soll, dass die Kosten in Österreich höher sind, als in Deutschland.
Ich hoffe Ihr macht mit Deinem Vater einen Mietvertrag. Empfehlenswert ist das. Denn Wenn Dein LG keine Miete zahlen muß, könnte es Euch als Vorteil angerechnet werden.

Kennst Du diese Seite schon? http://www.treffpunkteltern.de/foren/

Grüße
sonea

Danke

Verfasst: Mo Okt 22, 2007 7:39 am
von Herzblatt
Hallo

vielen Danke für Eure Antworten.

Grüße

Herzblatt