E301 Formular!?

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Yvonne
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E301 Formular!?

Beitrag: # 18177Beitrag Yvonne »

Hallo zusammen,
ich werde Anfang nächsten Jahres mit unserer dreijährigen Tochter zu meinem Freund nach Österreich (Nähe Wien) ziehen. Mein Freund arbeitet seit über einem Jahr in Österreich und unser Lebensunterhalt ist mit seinem Verdienst erstmal gesichert.
Natürlich möchte ich aber auch arbeiten gehen und dazu habe ich ein paar Fragen!

Derzeit bin ich in Deutschland selbständig und habe einen kleinen Kinderladen. Diesen werde ich in ein paar Tagen verkaufen und bin dann praktisch arbeitslos. Wenn ich nun zum Arbeitsamt in Deutschland gehe und mich arbeitslos melde, habe ich dann ein Anrecht darauf den Umzug oder einen Teil davon bezahlt zu bekommen? Und wie ist das mit dem E301 Formular? Dieses besagt ja das man nach dem Umzug noch 3 Monate Arbeitslosengeld aus Deutschland bekommt!? Stimmt das und unter welchen Umständen wird dies bewilligt?

Nochmal um es deutlich zu sagen: Ich werde in Österreich arbeiten gehen, mir geht es nur um die Starthilfe, schließlich ist ein Umzug teuer und ich möchte gerne wenigstens die ersten Wochen in der völlig neuen Umgebung viel für mein Kind da sein und sie nicht sofort von früh bis Abend in einen neuen Kindergarten zu fremden Menschen bringen!
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