Hallo,
ich bin neu hier - schön daß ich das Forum gefunden habe - ich hoffe hier ein paar Tipps zu bekommen.
Mein Mann hat evtl. eine sehr gute Stelle in Österreich angeboten bekommen. Wir haben eigentlich auch beschlossen sie anzunehmen.
Meine Frage ist aber, mein Steuerberater hat gesagt, dadurch, daß mein Männe im laufenden Jahr 2004 ein paar Monate hier gearbeitet hat, muß er mit einer Zahlung an das Finanzamt rechnen. Also nicht nur die Steuerabgaben die er schon geleistet hat, sondern auch auf das Jahr gerechnet einen ????????? Progressionsvorbehalt????? Hat jemand schon was davon gehört? Bin momentan etwas ratlos, da weder der deutsche noch der österreichische Steuerberater sich damit auskennt. Wie man es halt kennt jeder nur in seinem Land. Überschneidet sich das ganze haben die meisten ein Problem.
Kann jemand helfen??
Gruß Christine
mit der Familie nach Österreich
Moderator: Moderatoren
Steuererklärung
Hallo Christine,
es war ein bißchen wie ein Blick in den Spiegel, als ich Deinen Forum-Beitrag gelesen habe
Mein Mann arbeitet seit Oktober 2004 in Österreich (vorher in D) und wir haben grad (erfolgreich?) an der Lohnsteuererklärung gesessen.
Es gibt ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, d.h. für die Zeit, die man in Ö Steuern zahlt (was man ja tut, wenn man da arbeitet) kann man in Deutschland nicht nochmals veranlagt werden. Laut unserem Steuerprogramm haben wir sogar eine Erstattung von Steuern zu erwarten (sind allerdings beide berufstätig). Ob es denn wirklich eine wird, werden wir (leider) erst in 2 Monaten wissen. Jedenfalls sieht es komplizierter aus, als es ist. Und eigentlich sollten sich viel mehr Leute (Steuerberater bzw. Finanzbeamte) damit auskennen. Immerhin arbeiten schon so um die 45.000 Deutsche in Österreich!!
Viele Grüße
Corina
es war ein bißchen wie ein Blick in den Spiegel, als ich Deinen Forum-Beitrag gelesen habe
Mein Mann arbeitet seit Oktober 2004 in Österreich (vorher in D) und wir haben grad (erfolgreich?) an der Lohnsteuererklärung gesessen.
Es gibt ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, d.h. für die Zeit, die man in Ö Steuern zahlt (was man ja tut, wenn man da arbeitet) kann man in Deutschland nicht nochmals veranlagt werden. Laut unserem Steuerprogramm haben wir sogar eine Erstattung von Steuern zu erwarten (sind allerdings beide berufstätig). Ob es denn wirklich eine wird, werden wir (leider) erst in 2 Monaten wissen. Jedenfalls sieht es komplizierter aus, als es ist. Und eigentlich sollten sich viel mehr Leute (Steuerberater bzw. Finanzbeamte) damit auskennen. Immerhin arbeiten schon so um die 45.000 Deutsche in Österreich!!
Viele Grüße
Corina
steuern
Hallo Corina, ich hoffe du meinst damit DE dass du in 2 Monaten Bescheid weisst, denn in Ö zieht sich das bis zu einem halben Jahr.
Liebe Grüße Sonya
Liebe Grüße Sonya
Hallo Sonya,
da wir unsere Einkommenssteuererklärung für 2004 hier in Deutschland machen, meinte ich natürlich unsere Bearbeitungszeit (haben nur ein kleines Finanzamt hier, deswegen fällt es nächstes Jahr auch der Sparpolitik zum Opfer )
In größeren Städten ist Warten auch hier an der Tagesordnung. SOOOO unterschiedlich scheinen die wichtigen Dinge des Lebens zwischen D und A gar nicht zu sein .
Viele Grüße!
Corina
da wir unsere Einkommenssteuererklärung für 2004 hier in Deutschland machen, meinte ich natürlich unsere Bearbeitungszeit (haben nur ein kleines Finanzamt hier, deswegen fällt es nächstes Jahr auch der Sparpolitik zum Opfer )
In größeren Städten ist Warten auch hier an der Tagesordnung. SOOOO unterschiedlich scheinen die wichtigen Dinge des Lebens zwischen D und A gar nicht zu sein .
Viele Grüße!
Corina
die wichtigen Dinge des Lebens
Wir warten immer so 3 bis 4 Monate, dafür warten die auf uns aber auch immer bis Ultimo
Auswandern? Eher nicht, aber ein Altersruhesitz irgendwo im Nirgendwo?
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Weihnachtsblog: Geschenkideen und mehr
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