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Umzugskosten absetzen?

Verfasst: Di Feb 05, 2008 8:08 pm
von Uwi
Hallöle,

ich bin gerade auf folgende Frage Rätsel gestoßen:
Wenn ich hier in Österreich meine Steuererklärung mache, gebe ich dann hier die Umzugskosten mit an oder gehört das zur Deutschen Steuererklärung? Die wäre auch noch auszufüllen -> lohnt aber nicht, da ich zuvor in D Steuermäßig nur geringfügig geschröpft wurde.

Kann mir das jemand beantworten, ich würde gerne auf einen teuren Steuerberater verzichten nur wg. dieser einen Frage :D

M.E. kann ich dem Staat Österreich die Umzugskosten anlasten (ist sowieso ne Pauschale oder?), weil ich ja quasi als Folge des Umzugs Österreichischer Steuerzahler geworden bin - oder denke ich falsch?

Danke :)

Verfasst: Di Feb 12, 2008 6:27 pm
von Uwi
Scheint niemand zu wissen - schade :(

Verfasst: Di Feb 12, 2008 7:10 pm
von Siggi!
Hallo Uwe,

warum nicht einfach beim Finanzamt in Österreich anrufen und fragen? So wie ich die Leute kenne, haben die bei solchen Fragen Verständnis, wenn man recht nett fragt. Sonst bleibt nur ein Steuerberater, aber nicht ein "Wald und Wiesen" Berater, sondern einer mit Schwerpunkt "internationales Steuerrecht, DBA Österreich/Deutschland".

Gruß
Siggi

Verfasst: So Feb 17, 2008 8:34 pm
von supermania
Wenn ich vom dt. Steuerrecht ausgehe, dann müsstest Du es in AT unterbringen. In Dtl. kannst Du den Umzug ja auch nur ansetzen, wenn Du min. 20 km näher an Deine Arbeitsstelle gezogen bist.

Würde Dir aber auch raten, entweder im FA in AT anzurufen oder einen Stb. zu beauftragen. Die kosten zwar, aber holen meist noch mehr raus als erwartet.

Es gibt übrigens auch dt. Stb. die sich auf AT-Steuerrecht spezialisiert haben. Ist vielleicht für das 1. Jahr wo Dtl. und AT beachtet werden müssen nicht schlecht. Schau mal: www.oesterreichische-steuererklaerung.de

LG

Maria

Verfasst: Mo Feb 18, 2008 7:52 pm
von Uwi
Ah danke für die doch-noch-Antworten :)
Werde mir die Sache heute Abend nochmal zu Gemüte führen.
Ich weiß, das es in Deutschland eine Pauschale für Umzüge gibt, die so um die 567,- beträgt... Aber auf der elektronischen Österr. Steuererklärung habe ich bisher kein wirklich passendes Feld gefunden, wo man das eintragen könnte, ausser vielleicht bei Reisekosten.
Wahrscheinlich werde ich wirklich einfach beim Finanzamt fragen, mehr als "tut uns leid" können sie ja nich sagen.

Die elektronische Steuererklärung in Österreich ist ja sowas von easy und komfortabel, ich bin schwer begeistert. Man muß kaum etwas ausfüllen, das Finanzamt hat ja quasi schon alle Daten vorliegen. :)

Verfasst: Do Feb 21, 2008 7:13 pm
von Manisha
Hallo Uwi,

vor dieser Frage stehen wir auch gerade und unter Steuertipps.de habe ich nun folgendes erfahren:

Umzugskosten für Auswanderer nicht abziehbar

[05.03.2007] -
Schlechte Nachrichten für Auswanderer: Kosten für einen Umzug ins Ausland sind in Deutschland nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Immerhin wirken sich die Aufwendungen steuermindernd auf den Steuersatz aus.

Der BFH hat klargestellt: Ziehen Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland, hängen die Kosten mit den Einkünften zusammen, die Sie in Ihrer künftigen Heimat erzielen werden. Deswegen dürfen Sie die Aufwendungen auch nur dort von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen. Das gilt selbst dann, wenn Sie nur deswegen einige Jahre im Ausland verbringen wollen, um Ihre Chancen auf eine hochdotierte Führungsposition in Deutschland zu verbessern (BFH-Urteil vom 20.9.2006, Az. I R 59/05)

Ein kleiner Trost bleibt dennoch. Das deutsche Finanzamt berücksichtigt die Umzugskosten bei der Ermittlung des Steuersatzes, der auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird („Progressionsvorbehalt“).

Grüsse Manisha

Verfasst: Do Feb 21, 2008 10:33 pm
von Uwi
Nach eigener langwieriger Recherche empfehle ich dieses Dokument:
http://www.arbeiterkammer.at/pictures/d ... en2008.pdf

Da steht mal eindeutig drin, das man die Umzugskosten in Österreich ganz locker absetzen kann und zwar inklusive aller Maklerprovisionen und Märchengebühren! Das sind in meinem Fall mal eben über 2800€, die ich auch ohne weiteres nachweisen kann!
Es gibt scheinbar keine Pauschale, wie in D - d.h. man muß möglichst sämtliche Nachweise aufheben (7 Jahre lang)

Es lohnt sich also :)

Verfasst: Fr Feb 22, 2008 9:12 am
von supermania
Klasse Recherche. Ist ja auch logisch. Warum sollte Dtl. dafür aufkommen, wenn ihm doch Steuereinnahmen durch den Umzug entgehen.