Man sollte das mal durchrechnen
Um ab 1.1. 2009 von der Abgeltungssteuer zu profitieren sollte sich mal mit UY Statsanleihen befassen.
Diese sind boersennotiert.
Denn in den Doppelbesteuerungsabkommen mit Uy regelt, dass ein deutscher Käufer eine fiktive Quellensteuer zwischen 10 und 20 Prozent von seiner Steuerlast abziehen kann. Fiktiv heißt: Die Quellensteuer wird zwar angerechnet, in Uy aber gar nicht erhoben.
Allerdings muss man auch scharf rechnen, damit einen
der Wechselkurs keinen Strich durch die Rechnung macht
TIP unbedingt jedes Jahr nachfragen, ob der Bund diese
Steuerluecke nicht schon geschlossen hat
Der Abgeltungssteuer entkommen
Moderatoren: vamosarriba, Moderatoren
-
- Moderator
- Beiträge: 242
- Registriert: Fr Dez 17, 2004 2:39 am
- Wohnort: Uruguay/ Naehe Montevideo
- Kontaktdaten:
Hallo,
es ist noch nicht ganz klar, wie die Anrechnung umgesetzt wird:
Zusätzlicher Kick durch die Abgeltungssteuer
Zeitnah am besten den steuerlichen Berater konsultieren, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Auch sollte man folgende Warnung bedenken:
Gruß
Siggi
es ist noch nicht ganz klar, wie die Anrechnung umgesetzt wird:
Zusätzlicher Kick durch die Abgeltungssteuer
Zeitnah am besten den steuerlichen Berater konsultieren, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Auch sollte man folgende Warnung bedenken:
Quelle: ARD BörseDer Haken an der Sache liegt gewissermaßen in der Sache selbst: Die Staaten, denen der Bund die Entwicklungshilfe einer fiktiven Quellensteuer einräumt, haben naturgemäß eine geringere Kreditwürdigkeit (Bonität). Im Falle Argentiniens, das nach dem Staatsbankrott 2001 seine Schulden nicht zurückzahlen konnte, schauten Anleger trotz einer fiktiven Quellensteuer von 15 Prozent in die Röhre
Gruß
Siggi
-
- Moderator
- Beiträge: 242
- Registriert: Fr Dez 17, 2004 2:39 am
- Wohnort: Uruguay/ Naehe Montevideo
- Kontaktdaten: