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Doch eine Art "Doppelbesteuerung"

Verfasst: Fr Okt 31, 2008 9:26 am
von Rottimaus
Hallöchen,

ich habe soeben mit unserem hiesigen Fin.-Amt gesprochen, also Deutschland hat es doch nicht mehr alle!!!

Wenn ich in Ö arbeite und mein Mann in D muss ich das Gehalt zwar in Ö versteuern, soweit so gut, jedoch so die Tante muss ich in D mein Gehalt angeben.
Beimm ESt-Ausgleich wird das Ö-Gehalt mit dem Gehalt meines Mannes angerechnet und wenn wir Pech haben kommt mein Mann in eine andere Progression, somit müssten wir in D Steuern nachzahlen.
Die spinnen doch, die Römer!!!

Wie ist das bei Euch, wie habt Ihr das geregelt, oder wer kann mir mehr zu diesem Thema sagen.

Ganz liebe Grüße in die Runde
Rottimaus (die ja nach Ö will)

Verfasst: Fr Okt 31, 2008 1:34 pm
von Helen1982
Hy,

also des ist mir auch passiert. Hab 9 Monate in D gearbeitet und die letzten drei Monate des Jahres in Ö. Beim Lohnsteuerausgleich in D musste ich dann einen Nachweis bringen, wieviel ich verdient habe in Ö und schon musste ich 200 Euro Steuern nachzahlen. Warum? Ich hab keine ahnung, hab ja in D eh fleißig Steuern bezahlt, ohne irgendwelche Freibeträge oder so. In Ö wollten die beim Est-ausgleich gar nix davon wissen, was ich davor gemacht habe bzw. verdient habe.
Naja, vielleicht hat ja jemand anders ne (gute) Erlärung?!

VG

Verfasst: Fr Okt 31, 2008 2:37 pm
von Siggi!
Hallo,

Es gilt im Auswanderungsjahr (oder ggf. sogar noch länger, wenn Wohnsitze in mehreren Ländern bestehen):
- Es gibt die unbeschränkte Steuerpflicht im D
- Es gibt die unbeschränkte Steuerpflicht in der Wahlheimat.

Hierbei wird jeweils auch das Einkommen aus dem jeweils anderen Land für den Progressionsvorbehalt zu Grunde gelegt.

Beispiel:
X ist ledig und verdient in 7000 Euro in D, geht dann nach Österreich und verdient dort 20000 Euro. Würde nur das Einkommen in D zur Berechnung der Steuer herangezogen werden, so hätte X in D keine Steuer zu entrichten, da das Existenzminimum steuerfrei ist (Steuer bei 7000 Euro laut Grundtabelle = 0). Somit würden Personen bevorzugt werden, die ihr Einkommen in mehreren Ländern erwirtschaften. Würden sie in jedem Land nur ein paar Tausender verdienen, hätten sie letztlich nirgendwo Steuern zu zahlen.

Dies ist aber nicht erwünscht. Daher wird wie folgt gerechnet. Es wird in der Tabelle nachgeschaut bei 27000 Euro (4872 Euro EkSt, 268 Sol Zu. 438 KSt.). Der sich daraus ergebende Steuersatz (ca. 20%) wird auf die 7000 Euro angewandt, die X in D zu versteuern hat. Damit muss X ca. 1400 Euro Steuern in D (nach)zahlen.

Hinweis: Verheiratete können jederzeit eine einzelne Steuerveranlagung machen, wenn dies günstiger sein sollte!

Gruß
Siggi