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trotz verstrafe nach belgien auswandern?
Verfasst: So Dez 28, 2008 1:15 pm
von noahaik
ich bin leider wegen eines drogendeliktes vorbestraft.
ich habe gelesen das man ein polizeilichesführungszeugnis brauch um die identitätskarte in belgien zu erhalten.
kann ich trotz meiner vorstrafe in belgien wohnen und arbeiten?
habe meine strafe abgesessen und hab jetzt noch bewährung.
hoffe das mir wer helfen kann!
Verfasst: So Dez 28, 2008 1:35 pm
von careni
Also ein pol. Führungszeugnis brauchten wir nicht.
Wir haben uns ganz normal bei der Gemeinde angemeldet und unsere neue Adresse angegeben. Zirka 1 Woche später ist ein Polizist bei uns erschienen und hat überprüft, ob wir denn auch wirklich unter der angegebenen Adresse wohnen. Er gab uns dann ein Formular, mit dem wir dann wieder zur Gemeinde gegangen sind. Dort mussten wir dann etwas unterschreiben, dass zur Überprüfung nach Brüssel, an die Ausländerbehörde/ Ausländerpolizei geschickt wurde. Widerum 1 Woche später wurden wir aufgefordert, nochmals zur Gemeinde zu kommen um unsere Einbürgerung zu erhalten. Bei uns stand dann auf dem Schrieb " ausdrücklich genehmigt ".
So gesehen, keine Probleme. Ich gehe aber davon aus, dass es wegen deiner Bewährung wahrscheinlich Probleme mit Brüssel geben wird und das DIE sich eventuell etwas schwer tun werden.
Gruß Careni
Verfasst: So Dez 28, 2008 4:57 pm
von noahaik
vielen dank für die schnelle und hilfreiche antwort!!!
Verfasst: So Dez 28, 2008 5:03 pm
von SavvyTraveller
Der Aufenthalt sollte kein Problem sein. Nur die Beantragung einer anderen Staatsbürgerschaft ist mit Vorstrafe immer schwierig.
Verfasst: So Dez 28, 2008 5:37 pm
von Anne
Ich sehe da ein anderes Problem: wie sieht es mit den Bewährungsauflagen aus? Darfst du überhaupt ins Ausland umziehen?
Verfasst: So Dez 28, 2008 10:19 pm
von Capesha
Anne hat geschrieben:Ich sehe da ein anderes Problem: wie sieht es mit den Bewährungsauflagen aus? Darfst du überhaupt ins Ausland umziehen?
Klar darf er ins Ausland umziehen. Aber: er muss seine Bewährungsauflagen einhalten. Wenn er keinen Bewährungshelfer hat, ist es einfacher. Dann muss er nur die Auflage der Angabe des Wohnortwechsels erfüllen und dem Gericht mitteilen, wo er jetzt wohnt.
Ich war übrigens mal "live" dabei, als eine Person mit Vorstrafe den Staatsanwalt fragte, wie es jetzt mit Auswandern aussehen würde. Der Wortlaut war "von mr aus können Sie am Strand von Neuseeland Fahrrad fahren, das ist mir egal."

Verfasst: Di Dez 30, 2008 1:31 pm
von kurtchen
also ich denke schon das das geprüft wird.
Ich glaube das die belgischen Behörden das Führungszeugnis selbst in Deutschland anfordern, nur wir kriegen selbst nichts davon mit.
Beweisen kann ich es nicht, aber ich bin mir da sehr sicher das das passiert.
Ich bekam ja auch erst eine 5 monatige Aufenthaltsgenehmigung die dann erst nach der internen Überprüfung in eine 5 Jahresaufenthaltsgenehmigung umgewandelt wurde.