ich bin inzwischen in Kärnten angekommen...

Ich habe eine Frage zur Interpretation der Fristen auf Help.gv.at:
Dort steht, dass man sein KFZ mit ausländischem Kennzeichen einen Monat lang nach Begründung eines Hauptwohnsitzes ummelden muss. Ich "wohne" seit 4 Wochen in einem Appartement mit Touristenmeldung und werde zum 01.03. in eine eigene Wohnung ziehen, welche dann auch mein Hauptwohnsitz sein wird.
Zählen nun die 4 Wochen im Appartement auch zur Frist dazu, da es ja seit Anfang Februar mein "Lebensmittelpunkt" ist, wie es so schön heißt, oder zählen die 4 Wochen erst ab Bezug und Anmeldung der Wohnung mit Meldeschein?
LG, Niko.