Seite 1 von 2

Umzug Deutschland Nach Österreich

Verfasst: Mi Apr 22, 2009 2:20 pm
von schneekönigin
Hallo

also mein Problem ist folgendes.Habe einen 19jährigen Freund der am 23.06.2009 mit seiner lehre in Erfurt fertig ist.Danach also so um den 1.07.2009 würde er gerne komplett zu mir nach Österreich zeihen.
So nun meine Fragen :

1. Wie sieht es mit dem Wehrdienst aus kann er den in Österreich auch machen oder wird er dazu nach Deutschland müssen?
2.Was sollten wir alles beachten.

Ich weiß daweil nur mal das er sich hier als hauptwohnsitz anmelden wird.
Und laut Bezirkshauptmannschaft Korneuburg 3 Monate zeit hat sich eine Arbeit zu suchen.

Sollten wir sonst noch was wissen was für uns wichtig ist .

Vielen Dank im vorraus Liebe grüße Natascha

Re: Umzug Deutschland Nach Österreich

Verfasst: Mi Apr 22, 2009 2:34 pm
von Caribe-Klaus
schneekönigin hat geschrieben:1. Wie sieht es mit dem Wehrdienst aus kann er den in Österreich auch machen oder wird er dazu nach Deutschland müssen?
:shock:
Sorry, aber manchmal kann ich über einige Fragen nur noch schmunzeln. :lol:
Da wir Österreich bis dato noch nicht "eingemeindet" haben, kann er mit seinem deutschen Pass auch nur in D seiner Wehrpflicht nachkommen...

Weitere Informationen findest Du hier unter Österreich, musst Dich halt mal einlesen.

Gruss Klaus

Verfasst: Mi Apr 22, 2009 4:10 pm
von grazer
den wehrdienst müssen wirklich nur österreichische staatsbürger machen ...

ich denke mal er wird in zu hause machen müssen ;-)

Verfasst: Mi Apr 22, 2009 6:24 pm
von tatu
Ja da wird er wohl nach Deutschland müssen ausser ihr habt vor zu heiraten dann könnte es wieder anders aussehen. Aber ich würde mal vorschlagen das er zuerst den Wehrdienst in D absolviert und dann zu dir zieht. Die Zeit geht auch vorbei.

Wieso eigentlich darüber schmunzeln. Das sind zwei junge Leute und wissen es halt nicht und dafür sollte das Forum doch da sein. Schliesslich war man auch mal in dem Alter. :)

Verfasst: Mi Apr 22, 2009 8:08 pm
von grazer
nein selbst mit der heirat wird er nicht österreichischer staatsbürger ...das dauert dann auch noch einige jahre denke ich (ich glaube 5 oder 10, kann aber nichts genaues sagen)

warum schmunzeln?? naja ein militär ist die landesverteidigung eines staates, warum soll ein deutscher unser heimatland verteidigen müssen??
das sind eben die rechte und pflichten, die jeder in seinem heimatland hat ^^


ich kenne den fall von einem freund: er lebte ab seinem 17geburtstag in deutschland und kam erst mit 26 wieder nach österreich, dann musste er zum bundesheer (zwischen 17 und 35 kann man eingezogen werden in österreich, bis zum 50 geburtstag muss man bereit stehen lol)
wenn dein freund also noch keinen einrückungsbefehl/musterung hinter sich hat, kann es sein, dass er erst wieder zur bundeswehr muss, wenn er in deutschland lebt ^^ ... so ist es aus unserer sicht, kenne jedoch die deutschen gesetze dazu nicht

Verfasst: Mi Apr 22, 2009 10:50 pm
von Caribe-Klaus
tatu hat geschrieben:Wieso eigentlich darüber schmunzeln. Das sind zwei junge Leute und wissen es halt nicht und dafür sollte das Forum doch da sein. Schliesslich war man auch mal in dem Alter. :)
Ja, ich war auch mal in dem Alter...deswegen, aber lassen wir das. :wink:

Ansonsten grazer ist das in D nicht viel anders, jeder Mann (Gleichberechtigung?) unterliegt der Wehrüberwachung, hier ein Auszug:

Dauer der Wehrüberwachung
Die Wehrüberwachung beginnt mit dem Beginn der Wehrpflicht (also vom vollendeten 18. Lebensjahr an) und endet je nach Dienstgrad

bei Mannschaften sowie ungedienten Wehrpflichtigen mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden,
bei Unteroffizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 45. Lebensjahr vollenden,
bei Offizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden.

Quelle: Bundeswehr-Portal

Ach ja, tatu eine Heirat verpflichtet zwar zu vielem, befreit aber trotzdem nicht von der allgemeinen Wehrpflicht... eine Ehe wird leider noch nicht als vergleichbare Nahkampfausbildung akzeptiert... :lol:

Gruss Klaus

Verfasst: Do Apr 23, 2009 10:27 am
von Jupp
wird leider noch nicht als vergleichbare Nahkampfausbildung akzeptiert
Da mußte ich jetzt schmunzeln ;-)

Bin ich froh, daß ich nicht der Wehrüberwachung unterliege. Was wird denn da überwacht, ob man sich gesund ernährt?

Wehrüberwachung

Verfasst: Do Apr 23, 2009 10:46 am
von Caribe-Klaus
Hier der offizielle Kommentar der Bundeswehr:

Die Wehrüberwachung soll sicherstellen, dass die Kreiswehrersatzämter jederzeit über Tatsachen und Umstände ( z.B. Ihren Wohnsitzwechsel) unterrichtet werden, die für Ihre Heranziehung zum Wehrdienst erheblich sind. Diese dient jedoch gleichzeitig auch dem Ziel, Sie entsprechend Ihrer Eignung und Ihren Fähigkeiten ( z.B. Aufnahme, Änderung oder Abschluss Ihrer Berufsausbildung/ Berufsqualifikation ) einsetzen zu können und somit vermeidbare Nachteile für Sie auszuschließen.

Tatsächlich wurde ich damals für 1 Jahr "zurückgestellt", jedoch vergassen die mich dann irgendwie. Es kam nicht's mehr. Aber Jahre später zog ich um und erhielt prompt einen bösen Brief vom Kreiswehrersatzamt mit der Androhung einer Geldbusse. Es wurde darin verwiesen, dass ich eben der Wehrüberwachung unterliege und dem Amt unverzüglich meinen neuen Wohnsitz zu melden habe. Man verzichtete zwar auf die Zahlung der Strafe, drohte mir aber im Wiederholungsfall nun eine Haftstrafe an... :shock:

Problem war wohl, ich verliess den Bereich des bisher für mich zuständigen "Überwachungsamtes"...

Gruss Klaus

Verfasst: Do Apr 23, 2009 11:30 am
von grazer
so zum thema heiraten ein auszug aus dem Staatsbürgerschaftsgesetz:

§ 11a. (1) Einem Fremden ist nach einem rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet und unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 8, Abs. 2 und 3 die Staatsbürgerschaft zu verleihen, wenn

1.
sein Ehegatte Staatsbürger ist und bei fünfjähriger aufrechter Ehe im gemeinsamen Haushalt mit ihm lebt;

2.
die Ehe weder von Tisch und Bett noch sonst ohne Auflösung des Ehebandes gerichtlich geschieden und

3.
er nicht infolge der Entziehung der Staatsbürgerschaft nach § 33 Fremder ist.


und achtung, wenn er die österreichische staatsbürgerschaft irgendwann erhält und auch die deutsche hat ist das kein problem, aber wenn er dann in deutschland lebt und zur bundeswehr muss, wird ihm die österreichische wieder entzogen (Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates)
Außerdem, sobald er Österreicher ist, wird er zum Bundesheer eingezogen ;-)


@Klaus: bei uns soll es eben möglich sein, durch abwanderung ins ausland dem militär zu entgehen

Verfasst: Do Apr 23, 2009 9:29 pm
von Siggi!
Am einfachsten wird das folgende sein: Er behält seine deutsche Staatsbürgerschaft und läßt sich den Umzug ins Ausland genehmigen. Solange er dann in Österreich lebt, ist er vom Wehrdienst freigestellt. Bleibt er bis 28 im Ausland, dann hat er sich erfolgreich gedrückt. :wink:

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Apr 24, 2009 12:54 pm
von tatu
Also ich meinte mit der Heirat das er dann vielleicht einen Antrag stellen kann den Wehrdienst zu verschieben oder so. Bin weder verheiratet noch ein Mann also ... . Aber eins war mir schon klar das man den Wehrdienst nicht einfach so in einem anderen Land machen kann. Jetzt bin ich aber viel weiser.

Hier in der Schweiz läuft es dann nochmal anders. Hier muss man jedes Jahr für kurze Zeit einrücken. Mein Partner möchte allerdings nicht und so kauft er sich einfach frei. Da zahlt man dann bis 30 und damit ist die Geschichte beendet. Soweit ich weiss gibt es diese Methode in Deutschland oder Österreich nicht, oder?

Verfasst: Fr Apr 24, 2009 5:52 pm
von Siggi!
Hallo Tatu,

Zahlen, um sich "zu drücken"? So etwas kenne ich nur aus Osteuropa, wobei diese Zahlungen dann nicht so ganz formaljuristisch korrekt sind. Offiziell wird die Person dann für gänzlich untauglich erklärt. Aber in D ist die Korruption wohl noch nicht so weit fortgeschritten. :wink:

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Apr 24, 2009 6:53 pm
von Lacrima
Naja... in der Schweiz ist der Dienst aber eben auch anders als in Deutschland. Nicht jeder kann es sich leisten, einmal im Jahr einfach so zu fehlen um irgendwas für die Armee zu leisten.
Ausserdem ist es ja in etwa wie Zivildienst nur in Geldform. Wenn man der Armee nicht angehören will, und eine "bequeme" Lösung braucht. Kann man zahlen.

Ausserdem braucht man auch hier eine "Gewissensprüfung". Das heisst, man muss "beweisen", dass man nicht in die Armee "kann".
Man kann auch in den Zivilschutz (der aber länger als Armeedienst ist).
Und wenn man eben beides nicht tut, muss man zahlen.

Muss also schon "gute" Gründe haben, und die vorlegen um nicht in die Armee zu müssen.

Verfasst: Fr Apr 24, 2009 10:45 pm
von tatu
Ja mein Schwiegervater hat als Kind ein Auge verloren wurde also untauglich erklärt aber zahlen musste er dann trotzdem. Untauglich schützt hier vorm zahlen also nicht. Ja gute Gründe wenn der Chef sagt den kann ich nicht entbehren dann reicht das. Mein Partner bekommt immer automatisch die Rechnung den Fragen sie gar nicht mehr. Man kann die Summe allerdings reduzieren wenn man ein paar Tage Zivieldienst macht. Das heisst desto mehr Tage desto weniger zahlen.
Und das andere ist dann schon das viele wirklich nicht fehlen können. Bei meinem Partner ist das so (allerdings wäre er auch sonst nicht gegangen)aber jetzt wars das letzte mal das wir bezahlt haben und ich bin froh.

Verfasst: Fr Apr 24, 2009 11:00 pm
von Lacrima
Macht meiner genauso. Er könnte zwar fehlen (obwohl er wirklich wichtig dort ist :roll:) aber will nicht. Er hat ein wenig mit einem Gutachten geschummelt^^.
Hat erst gestern die Rechnung bekommen um zu zahlen. Find ich ehrlich aber auch besser als jedes Jahr sinnlos ein paar Tage bescheuerten Dienst zu leisten :?