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Steuerklärung in D nach Auswanderung nach AT
Verfasst: Di Jun 23, 2009 9:37 pm
von cabrio
Servus aus Vorarlberg,
lebe seit Sept 08 in AT und stelle mir nun die Frage, wie ich meine deutsche Steuererklärung angehen soll. Müssen bei "unterjähriger Auswanderung" die äusländischen Einkünfte bei der deutschen Steuererklärung angegeben werden...zwecks Progression?!? Falls ja, Brutto oder Netto...
Hoffe, die Frage ist nicht ganz so verwunderlich. Danke für Eure Hilfe.
LG cabrio
Verfasst: Mi Jun 24, 2009 10:12 am
von Siggi!
Hallo,
zwecks Progessionsvorbehalt müssen die ausländischen Einkünfte in D in 08 (in dem Jahr gilt für Dich noch die unbeschränkte Steuerpflicht in D) angegeben werden. Die österreische Steuer wird dabei auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Ich würde die Einkünfte aus Österreich genauso ausführlich (wie auch die deutschen Einkünfte) angeben:
- Arbeitslohn
- Sozialversicherung
- Einbehaltene Lohnsteuer in Österreich
Gruß
Siggi
Verfasst: Mo Jul 06, 2009 4:39 pm
von Helen1982
Hallo,
also, bin zum Oktober 2007 nach Ö von D ausgewandert.
Beim Lohnsteuerausgleich in D hab ich nicht angegeben, dass ich ausgewandert bin, aber die haben nachgefragt was denn die letzten 3 Monate los war. Daraufhin hab ich nen Bescheid über den Bruttolohn in Ö abgeben müssen und prompt ne Nachzahlung gehabt
In Ö hingegen hat keiner danach gefragt was ich 10 Monate verdient hab, und ich hab die Komplette Lohnsteuer von 3 Monaten zurückbekommen

(war mehr als die Nachzahlung).
VG
Verfasst: Mo Jul 06, 2009 9:55 pm
von Uwi
Ich bin im Februar 2007 nach Österreich gezogen und hab für 2006 eine ganz normale Steuererklärung abgegeben. Den Januar 2007 hab ich problemlos mit dem Finanzamt abgerechnet (das war so +/- 0, wenn ich mich recht entsinne) und denen einfach ganz lapidar meine neue Adresse in Wien mitgeteilt. Es kam nie eine Nachfrage oder ähnliches.