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Wohnung in DE behalten/untervermieten

Verfasst: Mo Okt 12, 2009 12:43 pm
von paula_hh
Hallo zusammen,

ich ziehe Ende es Jahres nach Wien. Zur Sicherheit möchte ich aber meine Wohnung in DE behalten (günstige Traumwohung in HH, die kann ich nicht so einfach aufgeben - zumal ich plane nach 1-2 Jahren nach DE zurückzukehren). Ich würde die Wohnung untervermieten. ABER was bedeutet das steuerlich bzw für die Anmeldung meines Wohnsitzes? Ich habe ja so gesehen keinen Zugriff mehr auf meine Wohnung in DE.

Bin etwas verwirrt :oops: und hoffe auf Eure Hilfe.

DANKE,
Paula

Verfasst: Mo Okt 12, 2009 1:10 pm
von Caribe-Klaus
Willkommen im Forum.

Auch ich bin nun etwas "verwirrt" bei Deiner Aussage. Wenn Du die Wohnung als Mieter untervermieten willst, hast Du zwar steuerlich nicht's damit zu tun, aber es handelt sich da um "Weitervermietung" und der Vermieter hat damit das Recht zur ausserordentlichen Kündigung.

Sollte die Wohnung jedoch Dein Eigentum sein, musst Du die Mieteinnahmen selbstverständlich versteuern.

Gruss Klaus

Verfasst: Mo Okt 12, 2009 1:15 pm
von Siggi!
Hallo Paula,

da muss ich Klaus leider korrigieren. Die Mieteinnahmen sind in jedem Fall zu versteuern, auch wenn die Wohnung sich nicht in Deinem Eigentum befindet. Du kannst natürlich Deine Miete als Kosten gegenrechnen. Bleibt ein Gewinn übrig, so bist Du ohne Wohnsitz in DE nur beschränkt steuerpflichtig, d.h. der Gewinn wäre mit einem Mindeststeuersatz von 25% zu versteuern.

Die Untervermietung muss natürlich mit dem Vermieter vereinbart werden.

Gruß
Siggi

Verfasst: Mo Okt 12, 2009 1:34 pm
von Caribe-Klaus
der Mieter muss die Wohnung auch weiterhin selbst zu Wohnzwecken nutzen; der Mieter hat keinen Anspruch, auf die Weitervermietung der gesamten Wohnung
Ist also KEINE Untervermietung. Steuerlich habe ich das natürlich so gesehen, "sollte" der eigentliche Vermieter der zeitweisen "Weitervermietung" zustimmen, geht die Miete direkt an diesen. Sollte sie dadurch einen finanziellen Vorteil haben, logisch Steuern zahlen.

Gruss Klaus

Verfasst: Mo Okt 12, 2009 1:40 pm
von paula_hh
Also... die Wohnung gehört nicht mir - mein Vermieter hat aber einer Untervermietung zugestimmt. Um keine steuerlichen Belastungen zu haben, sollte es also eine Weitervermietung sein sprich Kosten werden 1 zu 1 weitergegeben bzw direkt an meinen Vermieter gezahlt.
Muss ich dann trotzdem in DE noch gemeldet sein?
Ich will halt auf jeden Fall einer möglichen Doppelbesteuerung entgehen. Möchte aber bei einer Rückkehr nach DE wieder in meiner alten Wohnung wohnen.

DANKE für Eure Hilfe

Verfasst: Mo Okt 12, 2009 1:45 pm
von Capesha
Hallo Paula,

also wenn die Sache direkt über deinen Vermieter läuft, sehe ich da keine Probleme.
Die Mieter der "Neuen" geht an den Vermieter, dein Mietverältnis wird also praktisch für eine zeitlang auf Eis gelegt.
Du meldest dich in D ab und in A an und wenn du wieder zurück möchtest, muss du halt sehen, wie die Kündigungsfrist mit den "Neuen" geregelt wird, damit die Wohnung auch wieder zu deiner Verfügung steht?

Verfasst: Mo Okt 12, 2009 5:26 pm
von Siggi!
Hallo Paula,

warum keinen Gewinn machen, wenn dies möglich sein sollte? Der Gewinn wäre nur in DE zu versteuern, eine doppelte Belastung gibt es nicht, je nach Situation hat immer nur einer der Staaten ein Besteuerungsrecht, das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Eine Meldung in DE ist für Personen mit Auslandswohnsitz in DE nur notwendig, bei mehrmonatigen Aufenthalten (in Bayern sind das 2 Monate) in DE.

Gruß
Siggi

Verfasst: Mo Okt 12, 2009 7:46 pm
von paula_hh
Ich bin bisher davon ausgegangen dass ich als Mieter einer Wohnung in DE gleichzeitig auch dort mit einem Wohnsitz gemeldet sein muss.

Verfasst: Mo Okt 12, 2009 8:54 pm
von Siggi!
Hallo Paula,

Wenn Du die Wohnung nicht selbst bewohnst, muss Du dort auch nicht gemeldet sein.

Gruß
Siggi