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Unterhalt für Kinder in D??

Verfasst: Do Jan 28, 2010 6:48 pm
von stubai
Hallo zusammen,

ich war schon öfter hier, hatte aber mein Passwort und mein Nick vergessen *schäm*

Wenn man in Österreich lebt und die Kinder leben in Deutschland und der Unterhalt muß neu geregelt werden braucht man da einen deutschen Anwalt?
Oder kann das auch einer aus Österreich regeln?

Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Liebe Grüße
Stubai

Verfasst: Do Jan 28, 2010 7:19 pm
von Siggi!
Hallo,

Für Unterhaltsregelungen benötigt man grundsätzlich keinen Anwalt, denn eine Regelung im gegenseitigen Einvernehmen ist (zumindest theoretisch) immer ohne Dritte möglich.

Wichtig ist, dass der Bedarf des Kindes in dem Land ermittelt wird, in dem das Kind wohnt:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhal ... abelle.php

Gruß
Siggi

Verfasst: Do Jan 28, 2010 7:21 pm
von stubai
Hallo

vielen Dank!

Dafür ist es leider zu spät :(
Die Post vom Anwalt aus D liegt hier auf dem Tisch.

Verfasst: Do Jan 28, 2010 8:49 pm
von henry
stubai hat geschrieben: Die Post vom Anwalt aus D liegt hier auf dem Tisch.
klar, logo, in D kann ja jeder kostenlos zum anwalt, der beduerftig ist. das nennt sich beratungshilfe.

da ein anwalt aber mit beratungshilfe nicht viel verdient, wird er versuchen, es moeglichst schnell zum prozess kommen zu lassen. denn dann gilt ein anderes gesetz, prozesskostenhilfe, und da gibt es dann mehr.:lol:

also pass mal schoen auf. am schluss zahlt naemlich der verlierer den anwalt fuer beide :shock:

Verfasst: Fr Jan 29, 2010 9:06 am
von stubai
Also sorry, das war hier alles nicht die Frage!!!!
Bleibt doch mal bitte beim Thema!

Ich wollte lediglich wissen ob wir uns in D einen Anwalt nehmen müßen oder in Ö ??
Wenn einer aus Ö, was passiert wenn es zu einer Verhandlung kommt? Müßen wir dem Anwalt dann Anreise und gegbenfalls auch die Übernachtung bezahlen????
Und wenn aus D, müßen wir dann jedesmal Urlaub nehmen und Anreisen wenn sich Fragen stellen?

Hoffe noch auf vernünftige Antworten.

Grüße

Stubai

Verfasst: Fr Jan 29, 2010 9:11 am
von Caribe-Klaus
Hallo stubai,

natürlich einen Anwalt in D, denn ein Anwalt aus A hat kaum eine Zulassung, jemanden vor einem deutschen Gericht zu vertreten.
Anwalt immer in dem zuständigen Gerichtsbezirk auswählen.

Gruss Klaus

Verfasst: Fr Jan 29, 2010 9:21 am
von stubai
Danke Klaus!

Verfasst: Fr Jan 29, 2010 9:45 am
von henry
Caribe-Klaus hat geschrieben:
Anwalt immer in dem zuständigen Gerichtsbezirk auswählen.

auch das kann - unter kostengesichtspunkten - allerdings bereits "gefaehrlich" sein.

gerichtsbezirke koennen, insbesondere auf dem land, gross sein.

muss ein anwalt, der seinen kanzleisitz am einen ende des gerichtsbezirks hat, zur verhandlung in die stadt, in der sich das gericht befindet und die am andern ende des gerichtsbezirks liegt, dann kann der anwalt unter umstaenden fahrt- und abwesenheitsgelder berechnen.

besser ist es also, einen anwalt konkret aus der stadt zu beauftragen, in der das zustaendige gericht seinen sitz hat.

Verfasst: Fr Jan 29, 2010 10:05 am
von Caribe-Klaus
henry hat geschrieben:
Anwalt immer in dem zuständigen Gerichtsbezirk auswählen.
auch das kann - unter kostengesichtspunkten - allerdings bereits "gefaehrlich" sein.
Eine Pfeife von Anwalt der gegenüber des Gerichts seine Kanzlei hat kann mir sehr viel teurer kommen als einer, dem ich die zusätzlichen Kosten erstatten muss, nämlich dann, wenn ich verliere. Wer vor Beginn einer juristischen Auseinandersetzung auf den Cent achten muss, der hat ev. schon verloren. Gerechtigkeit kann man vielleicht von seiner Mama erwarten, aber sicherlich nicht beim Gericht. Ein sehr guter Anwalt und lieber Freund von mir in Ingolstadt sagte "Verträge sind dazu da um gebrochen zu werden", und handelte auch so, dies war seine Spezialität, leider ist er schon verstorben.

Ist wie bei Ärzten - viele haben eine Zulassung, aber...

Gruss Klaus

Verfasst: Fr Jan 29, 2010 11:59 am
von Jupp
"ich war schon öfter hier, hatte aber mein Passwort und mein Nick vergessen *schäm* "

Mit einer eMail-Adresse hätte man das ggf retten können.

Verfasst: Fr Jan 29, 2010 1:23 pm
von stubai
Ja Jupp mit EINER und das ist auch das Problem, ich habe bestimmt sechs ;-)

Also ich habe heute morgen beim Amtsgericht in D angerufen und jetzt weiß ich wie es laufen muss.
Nur soviel, nichts von dem hier gesagten stimmt ;-)

Verfasst: Fr Jan 29, 2010 1:33 pm
von henry
stubai hat geschrieben:
Nur soviel, nichts von dem hier gesagten stimmt ;-)
das ist jetzt aber gemein von dir, dass du uns das vorenthaeltst.

wir haben dir doch hier nichts bewusst falsches gesagt.

und nun kommst du so.

also bitte: was hat das gericht dir empfohlen?

Verfasst: Fr Jan 29, 2010 4:42 pm
von rabiene
stubai hat geschrieben:J
Also ich habe heute morgen beim Amtsgericht in D angerufen und jetzt weiß ich wie es laufen muss.
Nur soviel, nichts von dem hier gesagten stimmt ;-)
Dann waere es sehr nett, wenn du mit den Unwissenden hier, dein Wissen teilen wuerdest...es ist naemlich nicht sehr nett, erst Antworten zu erwarten und dann "aetschi-baetschi...ihr habt Unrecht".. zu machen... :wink:


Man sollte den "Knigge" zur Pflichtlektuere machen... :roll:

Verfasst: Sa Jan 30, 2010 11:36 am
von Caribe-Klaus
rabiene hat geschrieben:Man sollte den "Knigge" zur Pflichtlektuere machen... :roll:
Eigentlich schade, dass es Leute gibt, die sowas erst lesen müssen...

Ansonsten ist es eigentlich völlig klar, was der Beamten-Kasperl für eine Auskunft gegeben hat. Natürlich kann sich jeder einen Anwalt auch von mir aus in Sibirien nehmen - im Falle einer "gütlichen, aussergerichtlichen Einigung" funktioniert das schon, wenn das ganze dann aber doch vor Gericht geht, hat man nicht nur die A....karte sondern auch noch erhebliche Mehrkosten. Und ob es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, entscheidet dann auch der Gegner mit, oder man akzeptiert alles, dann braucht man sowieso keinen Anwalt und kann sich die Kosten gleich sparen... und damit wären wir wieder bei der Zulassung für ein deutsches Gericht.

Für Juristen aus dem EU-Ausland, aus einem Vertragsstaat des Europäischen Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz kann die Zulassung nach einer dreijährigen Tätigkeit in Deutschland und im deutschen Recht erfolgen. Bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht erfolgt sie auf Grund einer speziellen Eignungsprüfung.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt

Gruss Klaus

Verfasst: So Jan 31, 2010 8:38 pm
von stubai
So so, Du weißt also mehr als der "Beamten Kasperl" *lach*
Und grade DU sprichst von Knigge???????
Komisch, wenn Du das alles voher schon wußtest hast Du dir aber nicht viel Mühe mit der 1. Antwort gegeben.
Und nur soviel, es stimmt immer noch nicht (ganz) ;-)