Wir bekommen ein Kind

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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Rinchen
Beiträge: 13
Registriert: Sa Aug 30, 2008 12:50 pm

Wir bekommen ein Kind

Beitrag: # 36826Beitrag Rinchen »

Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich lebe seit 3 Jahren in Österreich, bin seit einem Jahr jetzt dann mit einem Österreicher verheiratet. Ich bin deutsche Staatsbürgerin.

Im Mai bekommen wir unser erstes Kind.
Unser Kind müsste ja beide Staatsbürgerschaften jetzt bekommen, oder?
Wie müssen wir da vorgehen?
Wo bekommen wir die Unterlagen?

Danke!
Jordania
Beiträge: 124
Registriert: Do Aug 06, 2009 7:44 am

Beitrag: # 36827Beitrag Jordania »

Unterlagen braucht ihr da eigentlich nicht. Die Geburtsurkunde wird vom österreichischen Standesamt ausgestellt, wenn ihr wollt, könnt ihr damit zur deutschen Botschaft bzw. Konsulat gehen und einen deutschen Kinderausweis beantragen.
Marmelade
Beiträge: 40
Registriert: Di Mär 30, 2010 8:41 am
Wohnort: Wien

Re: Wir bekommen ein Kind

Beitrag: # 37261Beitrag Marmelade »

Rinchen hat geschrieben: Unser Kind müsste ja beide Staatsbürgerschaften jetzt bekommen, oder?
Wie müssen wir da vorgehen?
Wo bekommen wir die Unterlagen?
Hallo Rinchen,

schau mal:

Erwerb durch Abstammung

Eheliche Kinder erwerben mit der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Elternteil österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger ist. Stirbt ein Elternteil vor der Geburt des Kindes, so erwirbt das eheliche Kind die österreichische Staatsbürgerschaft, sofern der verstorbene Elternteil im Zeitpunkt seines Todes österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger war.

Hinweis: Dies gilt nur für Kinder, die ab 1. September 1983 geboren sind.

Uneheliche Kinder erwerben mit der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürgerin ist, ohne dass auf den Geburtsort des Kindes oder die Staatsangehörigkeit des unehelichen Vaters Rücksicht genommen wird.

Wenn die verheirateten Eltern unterschiedliche Nationalitäten (österreichische und eine andere) haben und das Herkunftsland des fremden Elternteils das Abstammungsprinzip (wie in Österreich – siehe 1. Absatz) hat, ist das Kind Doppelstaatsbürgerin/Doppelstaatsbürger. Nach österreichischem Recht muss sich das Kind mit Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden – es kann jedoch sein, dass der andere Staat eine Entscheidung verlangt.
Stand: 01.01.2010

Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/26/Seite.260410.html

Weitere Infos zu dem Thema: http://www.help.gv.at/Content.Node/26/Seite.260200.html

Baba
Marmelade
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