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befristeter Arbeitsvertrag - vorzeitige Kündigung meinerseit

Verfasst: Di Apr 27, 2010 10:35 pm
von kullererbse
Moin! :)

mir liegt ein auf 6 Monate befristeter Arbeitsvertrag für Kanada vor.

Habe bei folgender Klausel Bauchschmerzen:

Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses meinerseits vor Ablauf der 6 Monate, muss ich der Firma eine Entschädigung in Höhe von 6 Monatsgehältern zahlen!

Das erscheint mir etwas hoch - ist das normal in Kanada?

Wäre sehr froh über Rückmeldungen!

LG
kullererbse

Verfasst: Mi Apr 28, 2010 8:11 am
von Jupp
Also selbst wenn das normal wär, ob man sich auf so etwas einlassen sollte? Ich denke, die wissen, warum sie diese Klausel haben wollen.

Verfasst: Mi Apr 28, 2010 8:22 am
von Caribe-Klaus
Bleibt die Frage offen - wer finanziert das Visum und bezahlt die Reisekosten ? Kann es daran liegen, die Firma will sich absichern ?

Gruss Klaus

begfristeter Arbeitsvertrag - vorzeitige Kündigung

Verfasst: Mi Apr 28, 2010 8:37 am
von kullererbse
Hallo,

danke für eure Antworten!

Die Firma übernimmt Reisekosten Hin- und Zurück, den ersten Monat Miete, die Arbeitserlaubnis (ich zahle dann am Flughafen noch 150 € um diese zu erhalten..), aber alles muss zurückgezahlt werden, wenn ich früher gehe PLUS 6 Monatsgehälter..

Ich weiß nicht, ob das ok ist - ich wäre dann verschuldet, wenn dies passieren würde.

Wen könnte man denn für kanadisches arbeitsrecht kontaktieren?
Gibt es da Tipps?

LG
kullererbse

Re: begfristeter Arbeitsvertrag - vorzeitige Kündigung

Verfasst: Mi Apr 28, 2010 8:55 am
von Caribe-Klaus
kullererbse hat geschrieben:Die Firma übernimmt Reisekosten Hin- und Zurück, den ersten Monat Miete, die Arbeitserlaubnis...
Mal ehrlich, was erwartest Du ? Die Firma geht in Vorleistung mit erheblichen Zeit - und Geldaufwand und will sich natürlich absichern. Wenn Du z.B. nach 1 Monat aufhörst, haben die den Schaden, nein, ich sehe das schon korrekt an.

Im übrigen findet sich sowas in jedem Arbeitsvertrag hier in D, sollte der Arbeitnehmer kündigen aber die Frist nicht einhalten, wird er/sie auch in der Regel zur Kasse gebeten.

Gruss Klaus

Verfasst: Mi Apr 28, 2010 9:11 am
von Jupp
Im übrigen findet sich sowas in jedem Arbeitsvertrag hier in D, sollte der Arbeitnehmer kündigen aber die Frist nicht einhalten, wird er/sie auch in der Regel zur Kasse gebeten.
Also das halte ich aber für etwas gewagt. Wenn ich fristlos kündige, dann bekomme ich kein Geld mehr ab dem Tag der Kündigung, muß aber nicht darüber hinaus zahlen. Zumindest üblicherweise.

Was das andere betrifft, mit der Vorleistung, das kann ich eher nachvollziehen.

Re: begfristeter Arbeitsvertrag - vorzeitige Kündigung

Verfasst: Mi Apr 28, 2010 9:20 am
von kullererbse
Caribe-Klaus hat geschrieben:
kullererbse hat geschrieben:Die Firma übernimmt Reisekosten Hin- und Zurück, den ersten Monat Miete, die Arbeitserlaubnis...
Mal ehrlich, was erwartest Du ? Die Firma geht in Vorleistung mit erheblichen Zeit - und Geldaufwand und will sich natürlich absichern. Wenn Du z.B. nach 1 Monat aufhörst, haben die den Schaden, nein, ich sehe das schon korrekt an.

Im übrigen findet sich sowas in jedem Arbeitsvertrag hier in D, sollte der Arbeitnehmer kündigen aber die Frist nicht einhalten, wird er/sie auch in der Regel zur Kasse gebeten.

Gruss Klaus
Hallo Klaus,

vielen Dank für deine Antwort - das ist genau das was ich benötigt habe: eine Angabe, ob das relativ üblich ist oder nicht ... ich kenne mich damit noch nicht so aus.

Leider ist es aber eher so, dass sobald ich vor Ablauf der 6 Monate kündige, dies fällig würde - d.h.auch bei fristgerechter Kündigung!
Und das erscheint mir etwas viel..

Ich verstehe natürlich auch die Firma! Und ich würde dann auch Reisekosten, Unterbringung zurück erstatten, aber eine zusätzliche entschädigung in höhe von 6 Monatsgehältern?? Das erscheint mir etwas viel.

LG
kullererbse

Verfasst: Mi Apr 28, 2010 9:33 am
von Caribe-Klaus
Jupp hat geschrieben:Wenn ich fristlos kündige, dann bekomme ich kein Geld mehr ab dem Tag der Kündigung, muß aber nicht darüber hinaus zahlen.
Stimmt so nicht. In meinem vor 2 Jahren von mir aufgelösten Arbeitsvertrag mit dem grössten Wirtschaftsriesen Deutschlands befand sich die Klausel "falls bei vorzeitiger, eigenmächtiger Beendigung durch den Arbeitnehmer, ohne Zustimmung der Firma, die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird" beträgt die Vertragsstrafe für mich mind. 1 Monatsgehalt. Weitere finanzielle Verluste müssen durch die Firma nachgewiesen werden und können auch geltend gemacht werden.

Erst letzte Woche Mittwoch habe ich jemanden zu einem sehr guten Fachanwalt für Arbeitsrecht in München begleitet, da ich die Kontakte hergestellt hatte. In diesem Arbeitsvertrag steht "Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende" - bei Nichteinhaltung durch den Angestellten werden 2 Monatsgehälter (in dem Falle rund 6500 €) von dem Angestellten an die Firma bezahlt. Ist korrekt, wie der Anwalt versicherte.

Gruss Klaus

Verfasst: Mi Apr 28, 2010 9:40 am
von Jupp
Es hängt immer davon ab, wie hoch dotiert der Posten ist. Ich gehe hier aber davon aus, daß es sich nicht um einen Managerposten handelt, in der "normalen" Welt, Programmierer, Frisör, Verkäufer gibts das eher nicht.

Es gab den Fall einer Firma, die benötigte dringend LKW-Fahrer, also hat sie Leute gesucht und gefunden, die bei der Firma den Führerschein auf Kosten der Firma machen konnten.

Und dann? Dann sind sie gegangen und haben woanders gearbeitet und die Firma guckte in die Röhre.

Verfasst: Mo Mai 17, 2010 3:32 pm
von Oryx
Ja, eben. Arbeitnehmer scheinen nie daran zu denken, was ihre Einstellung die Firma kostet. Warum soll der Arbeitgeber allein das Risiko tragen? Also 6 Monate sind ja nun eine extrem kurze Zeit, und wenn man die nicht mal bei einem neuen Arbeitgeber (der alles für mich bezahlt und organisiert hat) aushält ... So einen Arbeitnehmer wollte ich als Firma auch nicht haben.

Re: begfristeter Arbeitsvertrag - vorzeitige Kündigung

Verfasst: Di Mai 18, 2010 1:38 pm
von rabiene
kullererbse hat geschrieben: Ich verstehe natürlich auch die Firma! Und ich würde dann auch Reisekosten, Unterbringung zurück erstatten, aber eine zusätzliche entschädigung in höhe von 6 Monatsgehältern?? Das erscheint mir etwas viel.
Ich wuerde das nicht 'Entschaedigung" nennen...die muessen ja dann wieder von vorne anfangen..und wenn du jetzt schon Probleme hast 6 Monate wo auszuhalten..dann lass es lieber ganz.... :roll:

Re: begfristeter Arbeitsvertrag - vorzeitige Kündigung

Verfasst: Mi Mai 19, 2010 12:14 pm
von ich
rabiene hat geschrieben: Ich wuerde das nicht 'Entschaedigung" nennen...die muessen ja dann wieder von vorne anfangen..und wenn du jetzt schon Probleme hast 6 Monate wo auszuhalten..dann lass es lieber ganz.... :roll:
Es ist aber immerhin die Wahl des Arbeitgebers sich für einen begrenzten Zeitraum von 6 Monaten jemanden aus dem Ausland zu holen. Und wenn seine Arbeitsbedingungen in Ordnung sind, wird man es auch die 6 Monate aushalten.
Die Frage ist doch, ob überhaupt und wenn wie gut Kullererbse den Betrieb / Arbeitgeber kennenlernen konnte. D.h. war er / sie vor Ort um sich das mal an zu sehen. Wenn nicht würde ich so einen Vertrag auf keinen Fall unterschreiben. Es soll ja auch in Kanada schlechte Menschen geben.

Gruss ich

Re: begfristeter Arbeitsvertrag - vorzeitige Kündigung

Verfasst: Mi Mai 19, 2010 1:33 pm
von rabiene
ich hat geschrieben:
Es ist aber immerhin die Wahl des Arbeitgebers sich für einen begrenzten Zeitraum von 6 Monaten jemanden aus dem Ausland zu holen.
Ich denke nicht das der AG bloss wen fuer 6 Monate haben will..... :wink:

Re: begfristeter Arbeitsvertrag - vorzeitige Kündigung

Verfasst: Do Mai 20, 2010 10:05 am
von ich
rabiene hat geschrieben: Ich denke nicht das der AG bloss wen fuer 6 Monate haben will..... :wink:
rabiene, ich versuch auch nur die Infos von Kullererbse zu deuten.
mir liegt ein auf 6 Monate befristeter Arbeitsvertrag für Kanada vor
Die Wahrheit werden wir wahrscheinlich nie erfahren. :cry:
gruss ich