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Hauptwohnsitz Italien - Mindestaufenthalt 6 Monate p.a.?

Verfasst: So Mai 30, 2010 10:04 pm
von Paula
Hallo,

Ich lebe seit einigen Jahren in Italien in einer Wohnung als Hauptwohnsitz, so daß ich mich dort mindestens 1/2 Jahr aufhalten muß. Ich möchte in Zukunft nur noch in den 6 Sommermonaten dort sein und auch in diesen Monaten noch ab und zu für einige Tage nach Deutschland fahren. Weiß jemand, ob das rechtlich geht, da ja die zusammenaddierten Tage dann nicht 183 ergeben.

Ginge es, wenn man zwar nicht am Wohnsitz, aber innerhalb Italiens bliebe?
Bzw. was hätte eine definitive Abmeldung in Italien (unter Beibehaltung der Wohnung) für finanzielle Folgen?

Grüße,
Paula

Verfasst: So Mai 30, 2010 10:23 pm
von Siggi!
Hallo Paula,

vielleicht erklärst Du, worum es Dir geht. Um die steuerlichen Konsequenzen?

Was ich nicht verstehe: Warum muss Du Dich irgendwo mehr als 183 Tage aufhalten? Das habe ich noch nie gehört (außer aus steuerlichen Gründen)!

Formal gesehen ist es so: Du kannst mehrere Hauptwohnsitze in mehreren Ländern haben, auch wenn Du in keinem dieser Länder mehr als 183 Tage lebst.

Wo sich der Lebensmittelpunkt befindet ist eine andere Frage, aber da entscheiden noch andere Faktoren als die Aufenthaltsdauer. Aber die Frage nach dem Lebensmittelpunkt ist wiederum nur für die Definition der Ansässigkeit im Sinne von Doppelbesteuerungsabkommen von Relevanz.

Gruß
Siggi