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WHV trotz verstoß gegen das BTMG

Verfasst: Mi Dez 21, 2011 5:58 pm
von Demethadron
Nun habe ich Telefonisch erfahren das ein WHV auch mit "nur" einem Eintrag ins BZR nicht möglich ist.

Nun habe ich gehört man könne diesen Eintrag auf Antrag löschen/tilgen lassen..

Wie viel Zeit muss verstreichen um jenen verschwinden zu lassen?
Bzw. macht es Sinn diese Unternehmungen unmittelbar nach vollendung der Auflagen zu straten?

Verfasst: Mi Dez 21, 2011 8:43 pm
von henry
ich habe hier geantwortet

http://www.auswandern-webforum.de/forum ... 5366#45366

denn dort ist ja der eigentliche Faden..