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Wohnsitz in Österreich.

Verfasst: Fr Aug 17, 2012 10:01 am
von edmund27
Hallo. Ich bin neu hier . Ich brauche einen Wohnsitz in Österreich, damit ich meine chinesische Ehefrau nach Östrreich einreisen lassen kann. Das hat folgenden Grund. In Östereich wäre ich EU-Bürger und würde unter das EU-Freizügigkeitsgesetz fallen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen einen Wohnsitz zu finden 8)

Verfasst: Fr Aug 17, 2012 10:31 am
von Siggi!
Verstehe ich das richtig: Du brauchst einen Wohnsitz nur auf dem Papier, da Deine Frau keinen A1 Test vorweisen kann? Wenn Du real einen Wohnsitz suchst, dann ist es doch einfach: Wohnung mieten und schon hast Du einen Wohnsitz.

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Aug 17, 2012 11:00 am
von edmund27
Gut dann mach ich das so. Vielen Dank für die Antwort.

Verfasst: Sa Aug 18, 2012 8:32 pm
von Capesha
Siggi! hat geschrieben:Verstehe ich das richtig: Du brauchst einen Wohnsitz nur auf dem Papier, da Deine Frau keinen A1 Test vorweisen kann? Wenn Du real einen Wohnsitz suchst, dann ist es doch einfach: Wohnung mieten und schon hast Du einen Wohnsitz.
Hier werden Sie geholfen - kompetent, knapp, knackig! *gggg*

Verfasst: So Aug 19, 2012 8:39 am
von edmund27
Capesha hat geschrieben:Hier werden Sie geholfen - kompetent, knapp, knackig! *gggg*
Bitte um Erklärung. Kann hiermit nichts anfangen. 8)

Verfasst: So Aug 19, 2012 2:45 pm
von MamboJoe
Siggi! hat geschrieben:..... dann ist es doch einfach: Wohnung mieten und schon hast Du einen Wohnsitz.
Na, ob das so kompetent, knapp und knackig ist?

Ich glaube kaum, dass er allein mit einem Mietvertrag seine chinesische Ehefrau an den österreichischen Einwanderungsbehörden erfolgreich vorbei navigieren kann.
Auch wenn er hundert Wohnungen mietet, hat er noch keinen amtlichen Wohnsitz. Den hat er wohl erst nach der Eintragung ins Einwohnermeldeamt.

Warum man jedoch in Hessen wohnend seine chinesische Ehefrau nach Österreich über eine fingierten Wohnsitz in die EU einreisen lassen will.... darüber muss ich noch mal nachdenken.... :?

MamboJoe

Verfasst: So Aug 19, 2012 3:53 pm
von Siggi!
MamboJoe hat geschrieben:Den hat er wohl erst nach der Eintragung ins Einwohnermeldeamt.
Aber nach Vorlage des Mietvertrags hat er den Wohnsitz. Er muss ausreichendes Einkommen und KV vorweisen. Durch die EU-Freizügigkeit ist alles sehr einfach.
Warum man jedoch in Hessen wohnend seine chinesische Ehefrau nach Österreich über eine fingierten Wohnsitz in die EU einreisen lassen will.... darüber muss ich noch mal nachdenken.... :?
Ich nicht, denn der Sprachtest ist in diesem Fall nicht notwendig. Inländerdiskriminierung oder Bevorzugung von EU Freizügigkeitsberechtigten nennt sich so etwas.

Gruß
Siggi

Verfasst: So Aug 19, 2012 4:29 pm
von edmund27
MamboJoe hat geschrieben:Warum man jedoch in Hessen wohnend seine chinesische Ehefrau nach Österreich über eine fingierten Wohnsitz in die EU einreisen lassen will.... darüber muss ich noch mal nachdenken.... :?
Das kann ich dir genau erklären. Es geht um das Sprachzertifikat A1. Das ist laut EU-Kommission rechtswidrig und verstößt gegen das Eu-Freizügigkeitsgesetz. Die BRD setzt aber dieses Recht als einzige Nation nicht um. Wenn ich jetzt einen Wohnsitz in Österreich habe, werde ich nach dem Eu-Recht behandelt, als EU-Bürger. Das gleiche geht auch mit Frankreich. Nur wegen der Sprache ist Österreich viel einfacher. Nur damit keine falschen Gedanken aufkommen, mein Frau kann ein wenig deutsch und kann sich ohne mich frei bewegen. Nur sie hat das Papier nicht. Es kostet in China über 1000 € und hier bei uns 218€. Und wer fährt schon nach Südafrika um Spanisch zu lernen. Ich denke ich habe jetzt alles erklärt. Für Fragen stehe ich weiterhin zur Verfügung. 8)

Verfasst: So Aug 19, 2012 4:31 pm
von edmund27
Siggi! hat geschrieben:Ich nicht, denn der Sprachtest ist in diesem Fall nicht notwendig. Inländerdiskriminierung oder Bevorzugung von EU Freizügigkeitsberechtigten nennt sich so etwas.
Genau das ist richtig. Ist eigentlich eigentlich normal bei dieser Bananenrepublik 8)

Verfasst: So Aug 19, 2012 5:14 pm
von MamboJoe
edmund27 hat geschrieben:....... Ich denke ich habe jetzt alles erklärt. Für Fragen stehe ich weiterhin zur Verfügung. 8)
Ja Danke. Das ist ausreichend erklärt.
Ich war wohl so naiv zu glauben, dass ein Heiratzzertifikat ausreicht, um seinen angetrauten Ehepartner ins Land zu holen.

Das in der Umsetzung der EU-Richtlinien manche Länder recht eigenwillig verfahren, habe ich auch schon in Spanien kennen gelernt.

MamboJoe

Verfasst: So Aug 19, 2012 6:08 pm
von henry
edmund27 hat geschrieben: Für Fragen stehe ich weiterhin zur Verfügung. 8)
@Edmund, vorab, ich verstehe deinen aerger, hab selbst zweimal eine im Ausland geheiratete Ehefrau nach deutschland geholt. aber den gabs den gegen das Grundgesetz verstossenden Deutschtest noch nicht.

nun meine Frage: Warum sagst du den deutschen Behoerden nicht, dass du deine chinesische Ehefrau nur zum voruebergehenden Zusammenleben nach Deutschland holst; geplant sei, kuenftig in China zu leben oder auch bei mir in cartagena, haha.

Voruebergehende Aufenthalte unterliegen doch nicht dem Deutschtest-Erfordernis. Ist die Ehefrau aber einmal legal da.......

Verfasst: Mo Aug 20, 2012 7:22 am
von edmund27
Danke für die Antwort. Aber das haben wir probiert. Die Botschaft ist darauf nicht eingegangen. Die BRD hat eben eine sehr eigenwilliges Verständnis von Freizügigkeit. Ich habe ja sogar einen Rechtsanspruch auf das Zusammenleben. Es sind ja mehrere Klagen gegen Sprachtest anhängig. Ich habe nur keine Lust mehr so lange zu warten. Ein Verwandter von lebt mit seiner chinesischen Ehefrau in Niedersachsen mit einem französischen Titel. 8)

Verfasst: Mo Aug 20, 2012 11:11 am
von Capesha
edmund27 hat geschrieben:Und wer fährt schon nach Südafrika um Spanisch zu lernen. Ich denke ich habe jetzt alles erklärt. Für Fragen stehe ich weiterhin zur Verfügung. 8)
Ähm, da komme ich jetzt wiederum nicht mit. Spanisch in Südafrika zu lernen, wäre sicherlich ungeschickt, aber Deutsch in Deutschland zu lernen, liegt doch nahe, oder? Also warum lernt sie es nicht - oder wollt ihr euch zukünftig auf Chinesisch oder Englisch unterhalten?
Ich denke, gegen 218 Euro für diesen Sprachtest steht in Österreich eine ganze Menge dagegen: Mietwohnung mit mindestens 3 Monatsmieten Kaution, Verdienstnachweis und Krankenversicherung. Wie willst du das denn bewerkstelligen, wenn du keinen Job in Austria hast?

Verfasst: Mo Aug 20, 2012 11:31 am
von edmund27
Da hast du etwas falsch verstanden. Meine Frau kann schon ein wenig deutsch. Das reicht aus um sich hier frei zubewegen ohne mich. Das Problem ist das A1 Zertifikat. Ich brauche nur den Hauptwohnsitz in Österreich Und dann reist Sie in das Schengengebiet ein. Und danach leben wir wieder in Deutschland. Es gibt viele die machen es ähnlich. Die Papiere sind kein Problem. Ich kann in Europa wohnen wo ich will und arbeiten wo ich will. Mein Bekannter hat eine Wohnsitz in Franreich und arbeite in Deutschland. 8)

Verfasst: Mo Aug 20, 2012 2:17 pm
von Siggi!
Capesha hat geschrieben:Ich denke, gegen 218 Euro für diesen Sprachtest steht in Österreich eine ganze Menge dagegen: Mietwohnung mit mindestens 3 Monatsmieten Kaution, Verdienstnachweis und Krankenversicherung. Wie willst du das denn bewerkstelligen, wenn du keinen Job in Austria hast?
Zum einen geht es nicht nur um Geld, sondern auch darum, dass sie so eher zusammenleben können. Ich kenne ein Paar, welches seit 1.5 Jahren verheiratet ist und nicht zusammenleben kann, weil sie extreme Probleme mit dem A1 Test hat. Die Dame ist nicht mehr die jüngste und tut sich schwer beim Lernen von Deutsch (ihrer ersten Fremdsprache).

Zum anderen braucht man keinen Job in Österreich, wenn man einen in DE hat. Es geht doch nur um das formale Austricksen der Bürokratie.

Gruß
Siggi