Seite 1 von 1

Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz Vor- und Nachteile

Verfasst: Mo Okt 29, 2012 4:26 pm
von trude
Hallo,

ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Ich habe mein Elternhaus in Österreich, die das Lebenswohnrecht dort haben.
Selber wohne ich mit meinem Partner in Deutschland und wir beide Arbeiten auch in Deutschland. Nun wurde ich angeschrieben bezüglich meines Wohnsitzes.

Meine Fragen:
Was ist zu beachten, da das Eigentum in Österreich ist (späterer Verkauf oder Eigenbezug steht in den Wolken)?
Soll ich in beiden Ländern einen Hauptwohnsitz melden (wenn möglich)?
Ist es, falls nur 1 Hauptwohnsitz möglich ist, sinnvoll den Hauptwohnsitz in Deutschland zu haben und einen Zweitwohnsitz in Österreich?

Ich danke bereits für Eure Infos

trude :?

Verfasst: Mo Okt 29, 2012 9:36 pm
von Siggi!
Hallo,

Soweit ich verstanden habe, lebst Du nicht Österreich.
Welcher Vorteil soll aus einem Wohnsitz in Österreich entstehen?

Gruß
Siggi

Verfasst: Di Okt 30, 2012 3:26 pm
von trude
Hallo Siggi,

wie erwähnt, habe ich ein Haus in Österreich.
Die Fragen enstehen, weil das Haus evtl. mal verkauft, vermietet oder selbst bezogen werden soll. Aber auch, ob es steuerliche oder finanzielle Nachteile hat.

Danke

trude

Verfasst: Di Okt 30, 2012 3:39 pm
von Siggi!
Hallo Trude,

ein Haus kann man kaufen, verkaufen und vermieten, obwohl man im Land nicht wohnt. Die Mieteinnahmen musst Du ohnehin immer in Österreich versteuern, egal ob Du dort wohnst oder nicht. Die steuerlichen Dinge orientieren sich im übrigen an den tatsächlichen Verhältnissen und nicht an einer Meldung.

Wenn man das Haus selbst bezieht und dort der Lebensmittelpunkt ist, dann würde ich einen Wohnsitz anmelden, aber nicht, weil ich dies vielleicht in eine paar Jahren einmal tun möchte. Wozu soll jetzt eine Meldung gut sein? Ich sehe da keinen Vorteil.

Gruß
Siggi

Verfasst: Di Okt 30, 2012 3:54 pm
von trude
Hallo Siggi,

vielen Dank für deine Antwort.
hat. Weißt du auch, ob die Meldung eine Auswirkung bei Erbfall für den Partner hat? Notariell ist es nämlich ausgeschlossen, den Partner mit eintragen zu lassen, solange die Eltern noch leben.

Danke für die Mühe.

LG

trude

Verfasst: Di Okt 30, 2012 4:17 pm
von Siggi!
Hallo Trude,

ich habe noch nie gehört, dass eine Meldung erbrechtliche Konsequenzen hat.

Geht es Dir um Erbschaftssteuer? Dann solltest Du Dich zur Sicherheit noch bei einem Steuerberater in Österreich erkundigen.

Gruß
Siggi