Mexico-Cozumel: Teilhaberschaft im Todesfall (Grundstück)
Verfasst: So Jun 02, 2013 3:26 pm
Ein nettes "Hallo" an alle,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin - aber ich versuchs mal...
Ein Freund von mir, inzwischen 70 J. alt, hat in den 70er Jahren in Mexiko, auf der Insel Cozumel ein Grundstück erworben. Er lebt aber nicht dort. Da er deutscher Bürger ist, ging es damals nur mit einem mexikanischen Teilhaber, der zugleich auch ein langjähriger sehr guter Freund war. Käufer war aber mein Freund allein.
Der mex. Teilhaber ist leider vor 10 Jahren plötzlich verstorben, ohne das sie eine schriftliche Vereinbarung über seinen Anteil der Teilhaberschaft im Todesfall machen konnten. Es wurde zu Lebzeiten öfter über eine Rückübertragung gesprochen,wenn mein Freund dort war - aber leider blieb es dabei...
Nun hat der Verstorbene mexikanische Teilhaber 3 wohlhabende Kinder, die wiederum seit dem Tod des Vaters die Teilhaberschaft innehalten...leider zum Mißfallen meines Freundes.
Erwähnen möchte ich noch,das die beiden Söhne sich mit meinem Freund nicht gut verstehen...dafür um so mehr mit der Tochter des Verstorbenen Teilhabers...
Wenns also darum ginge, zu Gunsten meines Freundes abzustimmen, würden sich beide Söhne gegen die eigene Schwester stellen. Mein Freund hat schon einige Male versucht, mit ihnen zu verhandeln...leider erfolglos.
Einer der Söhne ist Anwalt und sind alle finanziell gut gestellt (mehrere Immobilien).
Seine Frage ist, ob es rechtens ist, das die Kinder als Erben automatisch auch die Teilhaberschaft des Grundstücks bekommen konnten?
Hätte der verstorbene Teilhaber das nicht in seinem Testament gesondert aufführen müssen und notariell beglaubigt werden müssen?
Da mein Freund das Grundstück allein bezahlt hat, möchte er natürlich deren Anteil zurück erlangen und alleiniger Besitzer des Grundstückes sein.
Falls es allerdings rechtmäßig sein sollte und die Teilhaberschaft bei den mex. Kindern verbleibt, möchte er im Falle,das er selbst irgendwann verstirbt,seinen Anteil an mich weitergeben, weil er nicht möchte, das der gesamte Teil an die anderen übergeht.
Dazu stellt sich die Frage, wie er es am besten angeht, um mir seinen Grundstücksanteil zu übertragen, ohne das für mich oder ihn hohe Steuern anfallen (entweder zu Lebzeiten oder im Todesfall)?
Z.B.:
1. Schenkung (an mich)
2. Verkauf (an mich)
3. Heirat
...oder andere Alternativen ?!
Ich bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar (z.B. Anwälte oder andere Institutionen in Berlin oder in Cancun, Playa del Carmen, Cozumel - wenn möglich deutsch sprachig).
Netten Gruß aus Berlin...
Gaby
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin - aber ich versuchs mal...
Ein Freund von mir, inzwischen 70 J. alt, hat in den 70er Jahren in Mexiko, auf der Insel Cozumel ein Grundstück erworben. Er lebt aber nicht dort. Da er deutscher Bürger ist, ging es damals nur mit einem mexikanischen Teilhaber, der zugleich auch ein langjähriger sehr guter Freund war. Käufer war aber mein Freund allein.
Der mex. Teilhaber ist leider vor 10 Jahren plötzlich verstorben, ohne das sie eine schriftliche Vereinbarung über seinen Anteil der Teilhaberschaft im Todesfall machen konnten. Es wurde zu Lebzeiten öfter über eine Rückübertragung gesprochen,wenn mein Freund dort war - aber leider blieb es dabei...
Nun hat der Verstorbene mexikanische Teilhaber 3 wohlhabende Kinder, die wiederum seit dem Tod des Vaters die Teilhaberschaft innehalten...leider zum Mißfallen meines Freundes.
Erwähnen möchte ich noch,das die beiden Söhne sich mit meinem Freund nicht gut verstehen...dafür um so mehr mit der Tochter des Verstorbenen Teilhabers...
Wenns also darum ginge, zu Gunsten meines Freundes abzustimmen, würden sich beide Söhne gegen die eigene Schwester stellen. Mein Freund hat schon einige Male versucht, mit ihnen zu verhandeln...leider erfolglos.
Einer der Söhne ist Anwalt und sind alle finanziell gut gestellt (mehrere Immobilien).
Seine Frage ist, ob es rechtens ist, das die Kinder als Erben automatisch auch die Teilhaberschaft des Grundstücks bekommen konnten?
Hätte der verstorbene Teilhaber das nicht in seinem Testament gesondert aufführen müssen und notariell beglaubigt werden müssen?
Da mein Freund das Grundstück allein bezahlt hat, möchte er natürlich deren Anteil zurück erlangen und alleiniger Besitzer des Grundstückes sein.
Falls es allerdings rechtmäßig sein sollte und die Teilhaberschaft bei den mex. Kindern verbleibt, möchte er im Falle,das er selbst irgendwann verstirbt,seinen Anteil an mich weitergeben, weil er nicht möchte, das der gesamte Teil an die anderen übergeht.
Dazu stellt sich die Frage, wie er es am besten angeht, um mir seinen Grundstücksanteil zu übertragen, ohne das für mich oder ihn hohe Steuern anfallen (entweder zu Lebzeiten oder im Todesfall)?
Z.B.:
1. Schenkung (an mich)
2. Verkauf (an mich)
3. Heirat
...oder andere Alternativen ?!
Ich bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar (z.B. Anwälte oder andere Institutionen in Berlin oder in Cancun, Playa del Carmen, Cozumel - wenn möglich deutsch sprachig).
Netten Gruß aus Berlin...
Gaby